Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) und der Verband rheumatologischer Akutkliniken (VRA) haben in dieser Woche das Aussetzen der ab Januar 2023 geplanten Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in der Rheumatologie gefordert. Sie bildeten den Personalbedarf "sehr undifferenziert" ab, mahnten beide Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die PPUG würden zu einer Fehlverteilung des knappen Personals führen und Kliniken letztlich dazu zwingen, Leistungen zu reduzieren – zulasten der Patientinnen und Patienten.
"Fehlverteilung" des Pflegepersonals
Die PPUG sehen vor, dass auf rheumatologischen Akutstationen am Tag eine Pflegefachperson max. 13, in der Nacht max. 30 rheumatologische Patientinnen und Patienten betreut.
Grundlage für die festgelegten PPUG ist die Einstufung der Rheumatologie als "pflegesensitiver" Fachbereich – als Krankenhausbereich also, bei dem eine Unterbesetzung mit Pflegepersonal direkten Einfluss auf die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit haben kann. DGRh-Präsident Andreas Krause sieht das anders:
"Diese Definition trifft auf die Rheumatologie nicht zu. Die rheumatologischen diagnosebezogene Fallgruppierungen (DRGs) haben vielmehr – gemeinsam mit denen der multimodalen Schmerztherapie – die niedrigsten Pflegepersonalkosten überhaupt."
Diese beliefen sich auf nur 40 bis 60 % des Durchschnitts aller DRG, so Krause.
Rheumatologie nicht pflegesensitiv
In der Rheumatologie stünden zumeist ärztliche und therapeutische Leistungen im Vordergrund, nicht die Pflege.
VRA-Geschäftsführer Heinz-Jürgen Lakomek ergänzte:
"Warum sich ausgerechnet ein Fachgebiet mit sehr geringem Pflegebedarf als pflegesensitiv qualifizieren soll, erschließt sich uns nicht."
Einen grundlegenden Fehler der neuen Verordnung sieht er darin, dass rheumatologische DRG Klinikbereichen mit sehr viel höherem Pflegebedarf zugeordnet wurden. Als Beispiel nennt er die Kinder- und Jugendrheumatologie, die sich im pflegesensitiven Bereich der "speziellen Pädiatrie" wiederfindet.
Kritisch sehen die Experten auch die Betrachtung der Rheumatologie als einheitlichen Fachbereich, mit entsprechend undifferenzierter Festlegung von PPUG. Der Pflegebedarf in den einzelnen Spezialisierungen der Rheumatologie sei unterschiedlich hoch, eine einheitliche Betrachtung fatal.
PPUG am tatsächlichen Pflegebedarf ausrichten
Sollte das Bundesgesundheitsministerium an den PPUG für die stationäre rheumatologische Versorgung festhalten, seien diese am tatsächlichen Pflegebedarf zu orientieren und nach Spezialisierung differenziert zu betrachten.
Die "Fehlzuordnung" der rheumatologischen und schmerztherapeutischen Versorgung zu pflegesensitiven Bereichen sei zu beenden. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der knappen Ressource "Pflegepersonal" seien diese Nachbesserungen dringend geboten, sind sich beide Verbände einig.