Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber zur täglichen Erfassung der Arbeitszeiten der Beschäftigten verpflichtet. Auch wenn die obersten deutschen Arbeitsrichter einige praxisrelevante Fragen offengelassen haben, sind die zentralen Vorgaben klar benannt.
Mit dem Beschluss des Bundes- arbeitsgerichts (BAG) vom 13. September vergangenen Jahres ergibt sich die Verpflichtung der Arbeitsgeber, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeitenden einzuführen und…