Dr. Andreas Schierling
15. Juni 2023
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Futterkranzproben einsenden & Faulbrut vorbeugen

Bricht die Amerikanischen Faulbrut aus, werden die Bienenvölker oft abgetötet. Dem können wir vorbeugen, wenn wir regelmäßig Futterkranzproben einsenden. Wir zeigen, wie das geht.
Futterkranzproben zur Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut werden im Labor zunächst auf Kulturplatten pipettiert.

Die Amerikanische Faulbrut der Honigbienen (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird in Deutschland nach den Bestimmungen der Bienenseuchen-Verordnung staatlich bekämpft. Diesen Bekämpfungsmaßnahmen ist es zu verdanken, dass die Sporen von Paenibacillus larvae, dem Erreger der AFB, hierzulande nicht flächendeckend verbreitet sind. In Ländern ohne entsprechende Regulierung findet man den Erreger deutlich häufiger in Bienenvölkern vor. Dies erkärt die Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Teil der bei uns erhältlichen Nicht-EU-Honige oder deren Mischungen Sporen von Paenibacillus larvae enthalten. Das einsenden von Futterkranzproben kann der Amerikanischen Faulbrut vorbeugen.

Futterkranzproben – Faulbrutfälle in Deutschland

Bei der AFB handelt es sich um eine in Deutschland endemische, also fortwährend auftretende Tierseuche. In der gesamten Bundesrepublik wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich 133 amtliche Feststellungen von AFB-Ausbrüchen pro Jahr verzeichnet. In Bayern erfolgten im gleichen Zeitraum durchschnittlich 34 Feststellungen pro Jahr (Quelle: Tierseucheninformationssystem TSIS des Friedrich-Löffler-Institutes).

Aktuell aktive Fälle der Amerikanischen Faulbrut in Deutschland (Stand: 01.02.2023)
Aktuell aktive Fälle der Amerikanischen Faulbrut in Deutschland (Stand: 01.02.2023)
Fälle von Amerikanischer Faulbrut in Deutschland von 2000 bis 2022.

Erfreulicherweise gelingt es mithilfe der koordinierten staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen meist, die AFB innerhalb von ein bis zwei Jahren wieder aus einer Ausbruchsregion zu tilgen. Dies geht aber mit spürbaren Einschränkungen für die lokale Imkerschaft durch Sperrbezirke und gegebenenfalls auch mit der Anordnung der Tötung erkrankter Bienenvölker einher. Im besten Fall werden Ausbrüche der AFB daher von vornherein verhindert.

Futterkranzproben untersuchen lassen

Die Infektion eines Bienenvolkes durch Sporen von Paenibacillus larvae ist nicht zu vermeiden, da der Erreger von Sammlerinnen eingetragen wird, sobald Sporenquellen im Umfeld der Völker beflogen werden. Allen schwerwiegenden Erkrankungen, ob bei Mensch oder Tier, gegen die keine Schutzmöglichkeit besteht, begegnet man am besten mit Vorsorgeuntersuchungen. In der Regel verläuft die Untersuchung ohne Befund, und der Patient kann sich zunächst beruhigt zurücklehnen. Wird die Erkrankung aber tatsächlich diagnostiziert, so bestehen durch die frühzeitige Feststellung erheblich bessere Therapiemöglichkeiten und Heilungschancen.

Die klassische Vorsorgeuntersuchung zum Schutz vor AFB ist die bakteriologische Untersuchung von Futterkranzproben. Die Entnahme der Proben erfordert keine außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Materialien und ist mit ein wenig Übung einfach durchzuführen. Es wird jedoch empfohlen, die Merkblätter und Anweisungen der jeweiligen Labore vorab aufmerksam zu lesen und die erste Beprobung gegebenenfalls zusammen mit einer Hilfsperson durchzuführen (Link zu den Merkblättern des TGD Bayern e.V. siehe QR-Code). Grundsätzlich läuft alles darauf hinaus, Honig aus dem Futterkranz einer Brutwabe, also den Futterzellen im direkten Umfeld der Brutzellen, zu entnehmen und an ein geeignetes Labor zu senden. In einigen Bundesländern werden die Untersuchungen staatlich bezuschusst, in Bayern werden die Kosten für Vorsorge- und Monitoringanalysen in Futterkranzproben sogar vollständig übernommen.

Futterkranzproben – Probenanalyse im Labor

Im Labor angekommen, werden die Proben zunächst grob gefiltert und anschließend ein Teil davon für die bakteriologische Untersuchung vorbereitet. Ein wichtiger Schritt ist die Erwärmung auf 90 °C für mehrere Minuten. Durch die Hitzeeinwirkung wird ein Großteil der in der Probe enthaltenen Mikroorganismen abgetötet, was die spätere Auswertung der Ergebnisse erleichtert. Die Sporen von Paenibacillus larvae sowie einiger weiterer Bakterienarten hingegen überleben diesen Schritt problemlos. Von den vorbehandelten Proben wird eine kleine Menge auf Nährbodenplatten ausgestrichen.

Die Futterkranzproben werden mittels eines Spatels auf den Kulturplatten ausgestrichen, damit mögliche Erreger wachsen können.
Die Futterkranzproben werden mittels eines Spatels auf den Kulturplatten ausgestrichen, damit mögliche Erreger wachsen können.

Für jede Probe werden mehrere Kulturplatten angelegt, um evtl. vorhandene Sporen auch sicher erfassen zu können. Zusätzlich werden stets auf weiteren Kulturplatten Positivkontrollen aus Bienenfutter mit bekannter Dichte an Sporen angelegt. Alle Ausstriche werden für sechs Tage bei 37 °C bebrütet. Die Nährbodenplatten und die Bebrütungstemperatur bieten dem Erreger der AFB gute Wachstumsbedingungen, wodurch die Sporen zu den vermehrungsfähigen Bakterienformen auskeimen. Diese teilen sich und bilden dadurch immer weiter wachsende Zellhaufen (Kolonien), die nach einiger Zeit mit bloßem Auge auf dem Nährboden sichtbar werden. Jede der Kolonien geht i.d.R. auf eine einzelne keimfähige Spore zurück. Nach dem Ende der Bebrütung werden die Platten auf Bakterienwachstum kontrolliert.

Sind Kolonien sichtbar, so wird durch molekularbiologische Analysen geprüft, ob es sich bei den gewachsenen Bakterien um den Erreger der AFB oder andere Mikroorganismen handelt. Sobald die Bakterienart mindestens einer Kolonie sicher als Paenibacillus larvae identifiziert ist, wird die zugehörige Probe als positiv gewertet.Ein Nachweis der Sporen von Paenibacillus larvae in einer Futterkranzprobe deutet meist darauf hin, dass im Umfeld des beprobten Volkes eine Sporenquelle existiert, die von Bienen angeflogen wurde. Ebenfalls vorstellbar wäre, dass sporenhaltiges Material durch Imkernde in das Volk gelangt ist.
Bei positivem Befund haben sich die punktförmigen Kolonien von Paenibacillus larvae nach Bebrütung auf der Kulturplatte gebildet.
Bei positivem Befund haben sich die punktförmigen Kolonien von Paenibacillus larvae nach Bebrütung auf der Kulturplatte gebildet.
In jedem Fall ist jedoch der Nachweis eine wichtige Information, denn nun herrscht dringender Handlungsbedarf. Das sporenhaltige Futter muss aus den betroffenen Völkern entfernt werden, um das Risiko eines Ausbruchs der AFB zu minimieren. Weiterhin müssen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Veterinäramt und der lokalen Imkerschaft Anstrengungen zum Auffinden und Beseitigen der Sporenquelle unternommen werden. Gelingt dies, so können häufig ein Ausbruch der AFB und die damit einhergehenden Konsequenzen verhindert werden. Wenn durch die Suche nach einer Sporenquelle ein Bienenvolk mit klinisch ausgebrochener AFB entdeckt wird, kann zumindest zügig die staatliche Seuchenbekämpfung eingeleitet und damit eine weitere Verbreitung der Tierseuche unterbunden werden. Ohne eine Futterkranzuntersuchung wäre die Problematik erst durch zufälliges Auffinden eines Volkes mit sichtbaren AFB-Symptomen bekannt geworden.

Futterkranzproben – Positiven Befund aufheben

Die oft geäußerte Sorge, der Nachweis des Erregers der AFB in einer Futterkranzprobe würde gravierende Maßnahmen durch Veterinärbehörden nach sich ziehen, ist indes unbegründet. Die amtliche Feststellung eines Ausbruchs der AFB setzt nach derzeitiger Rechtslage sowohl den Erregernachweis im Labor als auch sichtbare Symptome im Bienenvolk voraus. Nur wenn beides vorliegt, wird die Seuchenbekämpfung gemäß der §§ 8-12 BienSeuchV durch die Veterinärbehörde eingeleitet. Liegt ein Nachweis von Sporen in einer Futterkranzprobe vor, so wird dies gemäß § 7 BienSeuchV als Verdacht eines Ausbruchs der AFB behandelt und nur der zugehörige Bienenstand gesperrt. Völker oder Material dürfen dann nicht mehr von diesem Stand verbracht werden, und der Zutritt wird auf die jeweiligen Imkernden oder Amtspersonen beschränkt. Eine Honigernte bleibt jedoch möglich. Vom Veterinäramt wird nun kontrolliert, ob in den Völkern die Symptome der AFB erkennbar sind.

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Ist dies der Fall, liegt ein Ausbruch vor. Sind keine AFB-spezifischen Symptome erkennbar, kann der Verdacht des Ausbruchs wieder aufgehoben werden, sobald in einer amtlichen Untersuchung von Futterkranzproben aus den Völkern keine Sporen mehr festzustellen sind. Dies ist beispielsweise nach einer fachgerechten Sanierung der Paenibacillus larvae-positiven Völker zu erwarten, die Imkernde nach dem Erregernachweis ohnehin im eigenen Interesse durchführen sollten. Auch die Einschränkungen einer individuellen Standsperre nach Nachweis des AFB-Erregers können zugegebenermaßen unangenehm sein. Sie stehen aber in keinem Verhältnis zu den Konsequenzen eines klinischen Ausbruchs, der immer gleich eine ganze Region betrifft.
Allen Imkernden wird daher empfohlen, den eigenen Völkerbestand regelmäßig mittels Futterkranzuntersuchung auf einen möglichen Sporeneintrag überprüfen zu lassen. Die beste Aussagekraft wird erreicht, wenn die Untersuchung im Rahmen eines vor Ort organisierten AFB-Monitorings durchgeführt wird. Hierbei kann durch geschickte Wahl der beprobten Bienenstände und des Beprobungs-Zeitpunktes die AFB-Situation in ganzen Landkreisen oder sogar größeren Gebieten überwacht werden. Sollte eine Einschleppung der AFB feststellbar sein, können sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet und meist Schlimmeres verhindert werden.