Rechtsform

Die Rechtsform stellt den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens dar und entscheidet so über steuerliche Pflichten, juristische und wirtschaftliche Grundlagen für das Agieren auf dem freien Markt, aber auch die Ausübung der Tätigkeit.
Die Rechtsformen für die Gründung eines Unternehmens unterteilen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften. Selbstständige können zwischen dem Betrieb eines Gewerbes (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zur Gewerbeanmeldung) in verschiedenen Rechtsformen, oder der Ausübung von freien Berufen wählen. Nicht jeder Beruf ist dabei seinen Qualifikationen nach komplett frei in der Entscheidung.

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Die verschiedenen Rechtsformen

Ein Unternehmen zu gründen, erfordert in Deutschland die Entscheidung für eine der gültigen Rechtsformen. Diese muss direkt zu Beginn der Unternehmung festgelegt und Finanzamt, Handelskammer und Industriekammer mitgeteilt werden. Ist die Rechtsform gewählt, besteht sie, bis das Unternehmen aufgelöst wird, mit allen Vor- und Nachteilen.
Die Wahl der Form richtet sich vor allen Dingen nach Art der Unternehmung, Anzahl der geplanten Mitarbeiter und Gründer und dem zu erwartenden Umsatz.

Unternehmensgründer müssen sich zwischen den Personengesellschaften

und den Kapitalgesellschaften

entscheiden.

Rechtsform
Selbstständige haben es nur teilweise einfacher. Sie können als Einzelunternehmer (Vergleiche hierzu den Lexikoneintrag zum Einzelunternehmen) als

  • Kleingewerbetreibender
  • Kaufmann
  • Ein-Personen-AG
  • Ein-Personen-GmbH

agieren. Für Angehörige der freien Berufe ist die Form des Freiberuflers zulässig. Zusätzlich können Einzelunternehmer den Status des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen, der sich gemäß der Kleinunternehmerregelung auf die Befreiung von der Umsatzsteuer bezieht und juristisch keine Auswirkungen hat.

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Gesetzlicher Rahmen der Rechtsform

Die Rechtsform entscheidet innerhalb der Unternehmung über mehrere Faktoren. Der wohl wichtigste Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften ist der Umfang, in dem die Gesellschafter für das Unternehmen bürgen.

  • Zu einer OHG können sich 2 oder mehr Personen zusammenfinden, bürgen jedoch sowohl geschäftlich, als auch privat, für die neue Unternehmung.
  • Die Kapitalgesellschaft trennt hier klar. Nur der Betrag, den die Unternehmer in das Unternehmen eingebracht haben, wird zur Bürgschaft herangezogen. Darum müssen die Gesellschafter ein Minimum von 25.000 Euro hinterlegen.
  • Bei der UG entfällt diese Einlage. Dafür zahlt das Unternehmen so lange 25% seines jährlichen Gewinns in das Unternehmensvermögen (Siehe hierzu auch die Lexikoneinträge zum Umlaufvermögen, Anlagevermögen und Betriebsvermögen) ein, bis die Summe von 25.000 Euro erreicht ist.
  • Personengesellschaften heißen so, weil sie als juristische Person agieren können, aber auch die Gesellschafter einen Freiraum innerhalb des Unternehmens genießen, Geschäfte zu tätigen und Kunden zu akquirieren. Diese Form wird daher besonders häufig gewählt, wenn Freiberufler sich zu einer Gemeinschaftspraxis oder einem Unternehmen, in dem jeder Gesellschafter auch Experte für einen Teilbereich ist, zusammenschließen. Letztlich berät idealerweise der Steuerberater über die passende Rechtsform für das neue Unternehmen.

 

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