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Essen und Trinken sind lebensnotwendig. Ernährung ist aber noch mehr als ein körperliches Grundbedürfnis und die Befriedigung des Hungergefühls. Es wurde in Studien nachgewiesen (z.B. Bonner gerontologische Längsschnittstudie), dass Ernährung und gemeinsames Essen wichtig für die Zufriedenheit sind. Dabei ist nicht nur die Qualität und Zusammensetzung des Essens gemeint. Gerade in Pflegeheimen erfüllt gemeinsames Essen eine wichtige soziale Aufgabe. Obwohl dort viele Menschen unter einem Dach zusammenleben, kommt es nicht selten zu Vereinsamung und Reizarmut. Essen ist also ein sinnliches und ein soziales Erlebnis.
Wer nicht mehr allein zu diesen lebenserhaltenden Handlungen fähig ist, ist in hohem Maße abhängig und pflegebedürftig. Im Sinne moderner Konzepte von aktivierender Pflege sollen alle Beeinträchtigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme aktiv beteiligt werden. Für nahezu jeden Bewohner einer Pflegeeinrichtung bergen die Mahlzeiten vielfältige Möglichkeiten, seine Autonomie zu wahren und Mitbestimmung zu ermöglichen. Die Bewohner können auf verschiedene Weisen einbezogen werden: bei der Auswahl und Zubereitung der Speisen, beim selbstbestimmten Zeitpunkt und Ort der Nahrungsaufnahme und bei der Auswahl der Gesellschaft.
Verpflegung ist eines der zentralen Themen in der stationären Einrichtung. Als Verbraucher sollte man wissen, wie die Kosten kalkuliert werden, was für Probleme es geben kann und welche Möglichkeiten man hat, dabei mitzureden. Die wichtigsten Informationen haben wir in der heutigen Ausgabe zusammengestellt.
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Mangelernährung im Pflegeheim kann viele Gründe haben: eine Erkrankung oder Behinderung kann die Nahrungsaufnahme erschweren, demenziell erkrankte Menschen können unter Umständen „vergessen“, dass und wie man isst, und ältere Menschen leiden häufiger an Appetitlosigkeit. Im Extremfall müssen Betroffene auf nicht natürliche Weise ernährt werden, durch eine enterale Ernährung über den Magen-Darm-Trakt, eine Magensonde oder mittels Infusionen. Auch wenn in diesem Fall keine Kosten für Mahlzeiten anfallen – die Kosten für künstliche Nahrung trägt die Krankenkasse –, heißt das nicht, dass kein Verpflegungsentgelt zu zahlen ist. Nach dem Solidarprinzip tragen nämlich alle Bewohner die Kosten für Küche, Personal, Energie usw. Lediglich die tatsächlichen Sachkosten der Lebensmittel werden vom Verpflegungsentgelt abgezogen.
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Gravierendes Übergewicht ist ein großes gesellschaftliches Problem, das sich auch auf das Leben in Pflegeheimen auswirkt. Adipöse Menschen sehen sich Vorurteilen ausgesetzt und haben mit körperlichen und psychischen Folgeerscheinungen zu kämpfen. Nicht zuletzt hat das Körpergewicht Auswirkungen auf die Betreuungssituation in der Einrichtung und es stellen sich spezielle Anforderungen an die Pflege. Nur wenige Pflegeheime sind darauf vorbereitet. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld Gedanken über ein passendes Pflegeheim zu machen. mehr
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Verpflegung ist ein wichtiges Thema in Wohn- und Betreuungseinrichtungen und dient über die Nahrungsaufnahme hinaus, sozialen und therapeutischen Zielen. Da ein direkter Zusammenhang zwischen Essen und dem Grad der Autonomie besteht, ist es erfreulich, dass die Gesetzgeber der jeweiligen Landesheimgesetze den gewählten Bewohnervertretungen eine Mitwirkung bei den Grundsätzen der Verpflegungsplanung aufgegeben haben. Mitwirkung bedeutet, ein Initiativ-, Informations- und Erörterungsrecht zu haben. Nur in drei Bundesländern
- Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
- besteht ein Recht zur Mitbestimmung, das eine noch stärkere Beteiligung garantiert. Die Mitwirkung endet allerdings bei unternehmerischen Grundsatzentscheidungen. Lesen sie hier zwei Beispiele erfolgreicher und nachahmenswerter Mitbestimmung in Fragen der Verpflegung.
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Die täglichen Kosten für die Verpflegung sind im Heimvertrag einer Einrichtung festgeschrieben. Sie unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung ganz erheblich. Die Spanne reicht von 5 bis 15 Euro. Der Betrag sagt allerdings wenig über die Menge oder Qualität der bereitgestellten Lebensmittel. Das Verpflegungsentgelt umfasst auch die Kosten für das zuständige Personal und Energiekosten. Der endgültige Preis hängt stark davon ab, wie kostengünstig die Einrichtung einkauft, arbeitet und kalkuliert. In einem Pflegeheim ist dieser Betrag für alle Bewohner gleich. Es ist gesetzlich geregelt, das jeder unabhängig davon, wie viel er tatsächlich zu sich nimmt, dasselbe bezahlt. Ein Ausnahme stellt die Sondenernährung dar.
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass ein Heimbetreiber nicht für die Kosten eines Sucheinsatzes der Feuerwehr aufzukommen hat, wenn ein dementer Bewohner unbemerkt aus der Einrichtung verschwunden ist. Da es sich im konkreten Fall um eine Rettung aus dem Zustand akuter Lebensgefahr gehandelt habe, verbiete das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes die Erhebung von Gebühren und Auslagen. mehr
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Im Dezember 2013 waren 2,63 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) – Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Im Vergleich zu den Statistiken aus dem Jahr 2011 bedeutet dies einen Zuwachs von fünf Prozent. Die meisten werden
nach wie vor ambulant betreut, lediglich 29 Prozent (764.000) leben in vollstationären Einrichtungen.
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Es gibt mittlerweile etwa 30
Zertifikate, die die
Qualität von Pflegeheimen
und ambulanten Diensten
bescheinigen. Das macht es
immer schwieriger den
Überblick darüber zu
behalten, welche
Zertifizierung welche
Auskunft gibt. Um mehr
Transparenz zu schaffen, hat
das Zentrum für Qualität in
der Pflege (ZQP) eine
Datenbank entwickelt, die
eine Übersicht über die
verbreitetsten Siegel
bietet. Mehr Informationen
und die Datenbank finden Sie
auf der
Website des ZQP.
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Um Mangelernährung vorzubeugen und im Zweifelsfall sofort mit einer Therapie beginnen zu können, fordert die Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) eine einheitliche Erfassung des Ernährungszustands. Durch bereits entwickelte, standardisierte Tests soll
in Zukunft die Ernährungssituation von älteren Menschen sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen einheitlich und regelmäßig erfasst werden. Mehr Informationen unter
www.dgvs.de.
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Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist eine belastende Situation, in der man als pflegender Angehöriger aus Unerfahrenheit Fehler begehen kann. Da mit der Einstufung Sach- und Geldleistungen verbunden sind, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Dafür soll
durch den Ratgeber „100 Fehler bei der Einstufung von Pflegebedürftigen“ von Jutta König (Verlag Brigitte Kunze, 12,95 €) sensibilisiert werden.
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Die Neusser Pflegetreffs sind mittlerweile ein feste Institution in der Pflegeszene. Das Thema der nächsten pflegepolitischen Diskussion am 14.04. lautet "Pflegereformen - was ist neu und was ist noch zu erwarten?" Die Besucher werden Gelegenheit haben, sich zu den Pflegereformen im Bund und im Land NRW zu informieren. Darüber hinaus werden Karl-Josef Laumann, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Markus Leßmann vom NRW-Pflegeministerium und weitere prominente Gäste für Statements und Diskussionsbeiträge zur Verfügung stehen. Die BIVA wird mit einem Informationsstand vertreten sein. Eingeladen sind pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Leistungsanbieter und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
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Für einen TV-Beitrag für eine
öffentlich-rechtliche
Sendeanstalt sucht eine Journalistin Betroffene oder deren Angehörige, die durch gesetzeswidrige Klauseln in Pflegeverträgen unzulässig Mehrkosten tragen müssen, etwa bei Schönheitsreparaturen, Investitionskostenpauschalen, Entgelterhöhungen usw.
Wenn Sie ein solches Problem haben oder hatten, melden Sie sich bei Vera Hummel unter
Tel. 030-364281108 oder E-Mail
hummel@filmfee.de.
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Alt werden und Alt sein ist mit vielen Vorurteilen behaftet. Die BAGSO und das Bundesseniorenministerium (BMFSFJ) rufen aktuell dazu auf, sich satirisch
damit auseinanderzusetzen. Der Karikaturen-Wettbewerb „Schluss mit lustig?“ soll dazu beitragen, Altersstereotype aufzubrechen.
Bis zum 15. Mai 2015 können Autorinnen und Autoren Karikaturen und Cartoons zu vier verschiedenen Themengebieten einreichen und dafür Preise im Gesamtwert von 18.000 Euro gewinnen, die von einer unabhängigen Jury vergeben werden.
Weitere Informationen unter
www.bagso.de/schluss-mit-lustig.
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Um aktiv am Leben teilzuhaben, muss man sich angstfrei im öffentlichen Raum bewegen können. Gerade ältere Menschen werden aber in bestimmten Lebensbereichen und Situationen Opfer von Kriminellen.
Das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) bietet
aktuell eine Neufassung der Broschüre "Rate mal, wer dran ist!" In dieser Schrift wird anschaulich und praxisnah erklärt, wie sich Ältere gegen kriminelle Machenschaften schützen können. Die Broschüre kann auf der
Website des BMFSFJ als PDF heruntergeladen oder als gedrucktes Exemplar bestellt werden.
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Sie interessiert unser Thema
des Monats „Ernährung“
genauer? Dann können wir
Ihnen die Fachzeitschrift
„VerPflegen“ ans Herz legen.
Unsere Rechtsexpertin Ulrike
Kempchen betreut dort eine
regelmäßige Rubrik zu Fragen
und Antworten aus der
Praxis. Um die Zeitschrift
bekannter zu machen, senden
wir den ersten 20
Interessenten, die uns
unter info@biva.de.de schreiben, die aktuelle
Ausgabe zu.
Weitere Informationen zu
VerPflegen finden Sie auf
der Website des Verlags.
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Die diesjährige Mitgliederversammlung der BIVA wird im Vorfeld des 11. Deutschen Seniorentages (2.-4. Juli 2015) am 01. Juli 2015 in Frankfurt stattfinden. Damit haben alle interessierten Mitglieder auch die Möglichkeit, den Seniorentag und die dazugehörige Messe SenNova, auf der die BIVA mit einem Stand vertreten sein wird, zu besuchen. Nähere Informationen zum Seniorentag finden Sie hier.
Am 01. Juli wird auch eine Fachtagung der BIVA zum Thema „Was kommt nach den Pflegenoten – nutzerorientierte Qualitätsinformationen in der Stationären Pflege“ (Arbeitstitel) stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze.
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Wir begrüßen Thorsten Schulz als neuen Kollegen. Im Rahmen eines Projektes des Landes Nordrhein-Westfalen wird Herr Schulz kostenlose telefonische, schriftliche und elektronische Beratung für Betroffene und Ihre Angehörigen oder Betreuer zu allen Fragen der Investitionskosten bei Alten- und Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen geben.
Herr Schulz ist 40 Jahre alt, gelernter Volljurist, und war früher als Rechtsanwalt im sozialen Bereich und in der Immobilienbranche tätig.
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Andrea Scraback wird zum 31.03.2015 als Mitarbeiterin aus der BIVA ausscheiden. Nach über 4 Jahren in der Geschäftsstelle, in denen sie sich insbesondere um die Mitgliederverwaltung gekümmert hat, wird sie sich zukünftig neuen Aufgaben widmen. Vielen von Ihnen wird sie sicher mit ihrer freundlichen Art in guter Erinnerung bleiben. Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen ihr alles Gute.
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