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Gunnar Schupelius - Mein Ärger

Wer befreit die Betriebsrentner von den maßlosen Sozialabgaben?

Im Alter zählt jeder Cent. Doch
die Betriebsrenten lohnen sich wegen hoher Abgaben kaum
Im Alter zählt jeder Cent. Doch die Betriebsrenten lohnen sich wegen hoher Abgaben kaum Foto: skh pil

Auf Betriebsrenten wird immer noch der doppelte Beitrag für die Kranken- und Pflegekasse verlangt. Das ist und bleibt ungerecht, meint Gunnar Schupelius.

Wer eine Betriebsrente in Form einer Direktversicherung bezieht, muss auf diese Rente den doppelten Beitragssatz für die Kranken- und Pflegekasse zahlen.

Der Rentner muss nicht nur den Arbeitnehmer- sondern auch den Arbeitgeberanteil entrichten. Diese Regelung wurde 2004 eingeführt, um eine Finanzierungslücke bei den Krankenkassen zu schließen. Sie nennt sich „Doppelverbeitragung“.

Seitdem reißen die Proteste nicht ab, zahllose Prozesse wurden geführt. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (www.dvg-ev.org) schätzt, dass mindestens 6,3 Millionen Bundesbürger im Alter betroffen sind.

Spät aber dennoch erwachten die Politiker und öffneten ihr Ohr für die Betriebsrentner. Im April 2018 befasste sich der Bundestag auf Antrag der Linkspartei mit der „Doppelverbeitragung“. Schließlich legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzentwurf vor, nach dem Betriebsrentner nicht mehr den doppelten sondern nur noch den einfachen Beitrag abführen müssten und zwar ab 2020.

Angela Merkel und Olaf Scholz lehnten ab

Ende letzter Woche wurde bekannt, dass sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) diesen Gesetzentwurf ablehnen, mit dem Argument, die Krankenkassen bräuchten das Geld.

Tatsächlich würden den Kassen jährlich drei Milliarden Euro fehlen, wenn die Betriebsrentner nur noch die Hälfte abführen müssten. Spahn hatte deshalb vorgeschlagen, die Lücke mit einem Steuerzuschuss in Höhe von 2,5 Milliarden Euro jährlich zu schließen, weitere 500 Millionen sollten die Kassen selbst aufbringen.

Merkwürdig mutet die Begründung an, die Merkel und Scholz vorbringen: Es sei kein Geld da. Dieses Argument gilt in der Rentendebatte sonst nicht. Da wurde die Rente mit 63 eingeführt, die „Respektrente“ steht zur Diskussion, alles Mehrausgaben, die gerechtfertigt erscheinen.

Auch die Krankenkassen wurden in den vergangenen Jahren stark belastet und zwar durch eine hohe Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die samt ihren Familien neu in die Versicherungen aufgenommen wurden und hohe Kosten verursachten. Da hieß es auch nicht, das Geld würde fehlen, es war da.

1,4 Milliarden Euro für externe Berater

Überhaupt gibt die Regierung das Geld mit vollen Händen aus, wenn sie es für gerechtfertigt hält. So bezahlte die CDU/CSU-SPD-Koalition im Bund in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 1,4 Milliarden Euro an Honoraren für externe Berater.

Und nun im Falle der Betriebsrentner soll also kein Geld da sein? Das ist unglaubwürdig. Und ungerecht. Die „Doppelverbeitragung“ macht die erwartete Rendite auf die Betriebsrente zunichte. Wer zum Beispiel von seinem Versorgunsgwerk eine Kapitallebensversicherung in Höhe von 80.000 Euro ausgezahlt bekommt, muss davon 14.800 Euro an die Kassen zahlen. Das war‘s dann mit der lohnenden Altersversorgung.

Wer es ernst meint und den Menschen im Alter helfen will, der befreit sie von diesen maßlosen Abgaben auf die Betriebsrente.


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Themen: Betriebsrente Jens Spahn Olaf Scholz Rente
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