Vorsätzliche Tötung?
Muss Baselbieter Sterbebegleiterin ins Gefängnis?

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Sterbebegleiterin Erika Preisig. Der Hausärztin wird vorsätzliche Tötung vorgeworfen, weil sie 2016 eine mutmasslich urteilsunfähige Frau in den Freitod begleitet hat.

Michael Nittnaus
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Die Sterbebegleiterin Erika Preisig wird angeklagt.
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Preisig soll eine Sterbehilfe durchgeführt haben, obwohl für die Behörden Zweifel bestehen, dass die Patientin urteilsfähig war.
Sterbebegleiterin Erika Preisig wird angeklagt

Die Sterbebegleiterin Erika Preisig wird angeklagt.

Juri Junkov

Ihre Tätigkeit als Freitodbegleiterin bringt die Ärztin Erika Preisig nun vor Gericht. Wie die Staatsanwaltschaft Baselland der bz bestätigt, hat sie zwei Strafuntersuchungen abgeschlossen und Anklage beim Strafgericht erhoben. Preisig wird vorsätzliche Tötung in mittelbarer Täterschaft oder fahrlässige Tötung vorgeworfen. Dazu kommt eine Anklage wegen Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz und die Arzneimittelverordnung sowie das Baselbieter Gesundheitsgesetz.

Bei der vorsätzlichen Tötung, auf die eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren steht, geht es um eine Sterbebegleitung vom Juni 2016. Preisig soll sie durchgeführt haben, obwohl für die Behörden Zweifel bestehen, dass die Patientin urteilsfähig war. Dies ist Voraussetzung für eine legale Sterbebegleitung in der Schweiz. Preisigs Stiftung Eternal Spirit weist in einer schriftlichen Stellungnahme alle Vorwürfe zurück und hält fest, zwei ärztliche Gutachten gemacht zu haben, die unabhängig voneinander die Urteilsfähigkeit der Frau bestätigt hätten.

Der zweite Anklagepunkt wirft Preisig falschen Umgang mit dem Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NAP) vor. Unter anderem geht es darum, dass sie das Gift auch bei sich zu Hause lagerte. Die Gerichtsverhandlung findet 2019 statt.