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Hier brennts: 15 Osterfeuer im Stadtgebiet genehmigt

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15 Osterfeuer werden an Karsamstag und Ostersonntag in Plettenberg entzündet. Die Veranstalter mussten die Brauchtumsfeuer zehn Tage vorher bei der Stadt Plettenberg anmelden. Einige Regeln, unter anderem zum Aufschichten und zu Abständen, gilt es zu beachten. archi
15 Osterfeuer werden an Karsamstag und Ostersonntag in Plettenberg entzündet. Die Veranstalter mussten die Brauchtumsfeuer zehn Tage vorher bei der Stadt Plettenberg anmelden. Einige Regeln, unter anderem zum Aufschichten und zu Abständen, gilt es zu beachten. archi © MEYER

Bei der Stadt Plettenberg wurden insgesamt 15 Osterfeuer angemeldet, die an Karsamstag und Ostersonntag entzündet werden sollen. Nach neun Feuern im letzten Jahr dürfen sich die Plettenberger wieder auf eine größere Auswahl freuen. Die Veranstalter haben für ihre Brauchtumsfeuer allerdings einige Regeln, zum Beispiel zu Abständen, zu beachten. 

Plettenberg – Im vergangenen Jahr waren es neun, in diesem Jahr dürfen sich die Plettenberger wieder auf 15 Osterfeuer freuen. Für die einen steht das Osterfeuer dabei in christlicher Tradition, für die anderen ist es einfach eine schöne Tradition. „Alle sind wir froh, dass man diesen Brauch nach den letzten entbehrungsreichen Jahren nun wieder unbeschwert gemeinsam genießen kann“, weiß auch Hanno Grundmann, Sprecher der Stadt Plettenberg, um die Bedeutung der Brauchtumsfeuer in der Vier-Täler-Stadt. Corona-Einschränkungen gibt es dabei in diesem Jahr übrigens gar keine mehr.

Die Osterfeuer mussten mindestens zehn Tage vor dem Termin bei der Stadt Plettenberg angemeldet werden – und davon haben insgesamt 15 Veranstalter Gebrauch gemacht. Vier davon werden ihr Osterfeuer am Karsamstag, 8. April, entfachen. Die anderen elf Veranstaltungen finden am Ostersonntag, 9. April, statt.

Vier Osterfeuer durfte die Stadt mit Zustimmung der Veranstalter mitteilen: Die  Osterfeuergemeinschaft Ebbetanien entfacht ihr Osterfeuer Am Bauckhahn (kurz vor Neuenhof), die  Osterfeuergemeinschaft Holthausen lädt zur (oberen) Gartenstraße, der  Trägerkreis der Landeskirchlichen Gemeinschaft entzündet ein Osterfeuer in Kückelheim und die  Dorfgemeinschaft Köbbinghausen lädt ins Dorf. Diese Veranstaltungen beginnen laut Mitteilung der Stadt Plettenberg alle am Sonntag gegen 19 Uhr, nur in Kückelheim geht es erst ab etwa 20 Uhr los.

Die Stadt Plettenberg weist allerdings nochmals auf den korrekten Umgang mit den Osterfeuern hin (siehe auch unser Infokasten) – alle Informationen zum Umschichten, Abständen und weiteren Regularien gibt es auf der Homepage der Stadt Plettenberg. Unabhängig davon erfolge im Laufe dieser Woche noch eine „Inaugenscheinnahme“ einiger Osterfeuerplätze durch die Feuerwehr und das Ordnungsamt der Stadt Plettenberg.

Interessant ist übrigens der Vergleich zu anderen Kommunen bei den Kosten für die Osterfeuer: Denn während in Plettenberg die eigentliche Anmeldung der Brauchtumsfeuer kostenfrei ist, erheben andere Städte und Gemeinden dafür Gebühren. In Halver kostet die Anmeldung beispielsweise 30 Euro.

Davon unberührt sind allerdings mögliche Kosten, die den Veranstaltern entstehen, wenn sie beispielsweise eine Brandsicherheitswache vorhalten (müssen).

Zum Tierschutz: Feuerstelle darf erst unmittelbar vor dem Anzünden aufgeschichtet werden

Einige Auflagen sind von den Veranstaltern von Osterfeuern zu beachten. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind in der sogenannten „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Plettenberg unter Paragraph 11 festgelegt. Unter anderem gelten für die angemeldeten Osterfeuer folgende Regeln:

- Im Rahmen von Brauchtumsfeuern dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz (einschließlich behandelter Paletten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen (z. B. Altreifen) ist verboten. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.

- Die Feuerstelle darf nur unmittelbar vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.

- Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden. Es ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.

- Die Feuerstelle muss von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der von Schlagabraum und ähnlichen brennbaren Stoffen frei ist.

- Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten:

– 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen

50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen

– 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen

Ausnahmen bei den Abständen sind auf Antrag möglich, wenn „hinreichende Kompensationsmaßnahmen zur Brandschadensabwehr sichergestellt sind“.

Ergänzend gilt allerdings auch der Paragraph 47 des Landesforstgesetzes, der weitere Mindestabstände und Regularien, wie zum Beispiel 100 Meter einzuhaltender Schutzabstand einer Feuerstelle zum Wald oder Waldrand, vorschreibt.

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