Wie wird die Zustimmung eingeholt?
Per Brief, im Online-Banking, am Geldautomaten und Überweisungsterminal, per Telefon, persönliche Ansprache im Beratungs-Center, E-Mail.
Wie oft wurden die Kunden kontaktiert?
Seit Ende Oktober dreimal per Brief oder über das E-Postfach, zusätzlich regelmäßige Ansprache über Internetfiliale, E-Mailing, Geldautomaten, Überweisungsterminal und im Beratungs-Center. Jetzt Ende Februar erfolgt der vierte Kontakt nur per Brief.
Wie viele Privatkunden sind jetzt angeschrieben worden?
Rund 10 Prozent der Kunden – rund 18.000 Briefe.
Was sagt die Sparkasse in dem Brief?
Wenn der Kunde unser Leistungsangebot nach dem 1. März 2024 weiterhin in Anspruch nimmt, werden wir ab dem 1. Mai 2024 das Privatgirokonto so führen und abrechnen, als wenn unsere neuen Konditionen vereinbart wären.
Was passiert, wenn der Kunde widerspricht?
Die Sparkasse wird nach eigenen Angaben das Gespräch mit dem Kunden suchen, um die Zustimmung zu bekommen. Wenn die Bemühungen fruchtlos bleiben, wird die Sparkasse das Girokonto nicht zu diesen Bedingungen weiterführen können.
Kann der Kunde auch kündigen?
Der Kunde kann die Kontoverbindung beenden. Privatgirokonten haben keine Kündigungsfrist und sind damit sofort kündbar.
Schon einmal musste die Sparkasse an Volme und Ruhr die nachträgliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Im Jahr 2022 – kurz nach der Fusion – ging es um die Erhöhung der Kontoführungsgebühr von 3,50 auf 4,20 Euro im Monat. Es folgte eine aufwendige und teure Kampagne.
Mit Erfolg, wie Sparkassen-Sprecher Volker Schnippering sagt: „Wir haben keine Zustimmungen mehr offen. Diese Kunden haben nach erneuter Ansprache zugestimmt.“ Ein anderer Teil habe sich erledigt, zum Beispiel weil die Kunden mittlerweile verstorben waren, Konten zusammengelegt wurden oder das Konto nicht mehr benötigt wurde. Ob es auch Kündigungen durch die Sparkasse gab, ließ die Bank offen.