Sorgfaltspflicht und Behandlungsfehler: Was kann ich als Patient tun?

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und Rechte bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler.

21.02.2023

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Was kann der Patient betreffend Sorgfaltspflicht und Behandlungsfehler tun?

iStock / Morsa Images

1.Ärztepfusch: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
2.Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Ärzten
3.Berufspflichten der Ärzte
4.Wie gehe ich vor, wenn ich einen Behandlungsfehler vermute?
5.Arzthaftungsrecht: Wann haftet der Arzt?
6.Tipps für den Gang vor Gericht bei Kunst- und Behandlungsfehlern
7.Kontrolle von Ärzten und Praxen im Schweizer Gesundheitssystem

1. Ärztepfusch: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die ärztliche Behandlung nicht gemäss den Regeln und Standards der Wissenschaft durchgeführt wurde bzw. wenn der Arzt die Sorgfalt den Umständen entsprechend nicht beachtet hat.

Im Einzelfall spielen weitere Faktoren eine Rolle:

  • Um welche Art des Eingriffs oder der Behandlung handelt es sich?

  • Hat der Arzt im Rahmen seines pflichtgemässen Ermessens entschieden? Die Entscheidung muss nicht optimal, aber vertretbar sein.

  • Welche Mittel und wie viel Zeit hatte der Arzt in der Situation zur Verfügung?

  • Hat der Arzt sein Fachwissen mit Fortbildungen auf dem aktuellen Stand gehalten?

  • Hat der Arzt seine fachliche Kompetenz überschritten?

2. Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Ärzten

Als Patient haben Sie das Recht auf eine sorgfältige medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung. Für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht muss der Schaden durch Unwissenheit, Nachlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder Absicht des Arztes entstanden sein. Beachten Sie, dass medizinische Tätigkeiten immer mit Risiken verbunden sind. Bei Risiken, die sich trotz erbrachter ärztlicher Sorgfalt realisieren, handelt es sich um Komplikationen.

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, ist der medizinische Sachverhalt genau zu prüfen. Erst dann ist abschätzbar, ob ein ärztlicher Sorgfaltsmangel vorliegt und den Misserfolg verursacht hat.

3. Berufspflichten der Ärzte

Das Medizinalberufegesetz (MedBG Art. 40) beschreibt folgende Berufspflichten:

  • Sorgfältige und gewissenhafte Ausübung des Berufes

  • Einhaltung der eigenen Kompetenzen

  • Lebenslange Fortbildung

  • Bewahren der Rechte der Patienten

  • Keine irreführende und aufdringliche Werbung

  • Wahren des Berufsgeheimnisses

  • Beistand in dringenden Fällen

  • Wahrung der Interessen der Patienten bei Zusammenarbeit mit anderen Parteien

  • Berufshaftpflichtversicherung

4. Wie gehe ich vor, wenn ich einen Behandlungsfehler vermute?

Die Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt immer beim Patienten. Seien Sie sich bewusst, dass es grundsätzlich schwierig ist, die beiden Nachweise (Pflichtverletzung und Kausalität des Schadens) zu erbringen.

  1. Gespräch suchen: Sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt. Teilweise klärt das bereits Ihr Unbehagen. Vielleicht wusste der Arzt gar nicht, dass Sie mit der Behandlung oder dem Resultat unzufrieden sind. Teils haben Patienten zu hohe Erwartungen an eine Heilung oder unterschätzen die Risiken. Darum lohnt es sich, diese nochmals mit dem Arzt zu klären. Finden Sie keinen gemeinsamen Nenner, empfiehlt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen.

  2. Rechtsschutzversicherung für Abklärung der Kostenübernahme anfragen: Prüfen Sie, ob Sie eine Patienten-Rechtsschutzversicherung haben, und melden Sie dieser den Schaden. Gewisse Krankenkassen-Zusatzversicherungen enthalten eine solche Patienten-Rechtsschutzversicherung. Auch im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO) sind Sie als Patient für den Rechtsschutz versichert.

  3. Beraten lassen bei der Patientenstelle: Die Patientenstellen beraten und unterstützten Ratsuchende bei der Durchsetzung ihrer Anliegen gegenüber Ärztinnen und Ärzten, Spitälern, Versicherungen und Krankenkassen. Sie bietet Beratung und Abklärung bei Verdacht auf Behandlungsfehler und Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

  4. Medizinischen Sachverhalt prüfen: Zuerst ist der medizinische Sachverhalt in einer Vorabklärung aufzuarbeiten (z.B. durch die SPO oder durch eine regionale Patientenstelle), um abzuschätzen, ob sich weitere vertiefte Schritte lohnen. Resultieren aus diesen Abklärungen stichhaltige Hinweise auf einen Behandlungsfehler, empfiehlt es sich, einen auf Medizin spezialisierten Schadenanwalt mit der weiteren Interessenwahrung zu beauftragen. Je nach dem wird dieser dann einen unabhängigen Arzt mit einem Gutachten beauftragen.

  5. Fristen beachten: Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld sind innerhalb bestimmter Fristen (Verjährung und Verwirkung) zu stellen. Die massgebenden Fristen sind frühzeitig mit einem spezialisierten Schadenanwalt zu klären.

  6. Meldung an den Kantonsarzt: Bei wiederholt auftretenden Ungereimtheiten muss der Kantonsarzt einschreiten. Dieser kann den Arzt verwarnen, einen Verweis aussprechen, ihn büssen, ihm Auflagen erteilen oder ihm befristet oder unbefristet die Betriebsbewilligung entziehen und es ihm verbieten, eine eigene Praxis zu führen oder auch als angestellter Arzt tätig zu sein.

  7. Rechtliche Schritte einleiten: Aufgrund des fachlichen Gutachtens lässt sich abschätzen, wie hoch Ihre Erfolgschancen bei einer aussergerichtlichen Einigung oder einem Gerichtsprozess sind. Rechtliche Schritte sollten Sie erst einleiten, wenn Sie wissen, was bei einem Verfahren auf Sie zukommen kann (inkl. Kosten).

5. Arzthaftungsrecht: Wann haftet der Arzt?

Der geschädigte Patient hat erst dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arzt für den Schaden haften muss. Der Arzt haftet, wenn:

  1. ein Behandlungsfehler vorliegt (Nachweis Verletzung der ärztlichen Sorgfalt) und

  2. dieser Fehler zu einem Schaden führt (z.B. Behandlungskosten, Pflegekosten, Erwerbsausfall, Invalidität) und

  3. dieser Fehler den Schaden verursacht hat (Kausalitätsbeweis).

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6. Tipps für den Gang vor Gericht bei Kunst- und Behandlungsfehlern

Gemäss Erfahrung der SPO werden schätzungsweise 98 Prozent der Konflikte zwischen Patienten und Ärzten aussergerichtlich gelöst. Die Kosten für die medizinischen Abklärungen sowie ein allfälliges Gutachten sind für die meisten Patienten nicht tragbar. Darüber hinaus müssen Geschädigte insbesondere bei einem Gang vor Gericht mit einem hohen Kostenrisiko rechnen (Vorschüsse für Gerichts- sowie Anwaltskosten). Eine Patienten-Rechtsschutzversicherung kann Sie bei der Finanzierung eines solchen Falles nur dann unterstützen, wenn Sie die Versicherung vor dem Schadenfall abgeschlossen haben.

Beachten Sie auch, dass sich ein gerichtliches Verfahren oft über mehrere Jahre in die Länge zieht und deshalb für alle Beteiligten psychisch belastend ist. Ausserdem sollten Sie bei den Prozessen die Verjährungs- und Verwirkungsfrist berücksichtigen. Haftpflichtansprüche verjähren innerhalb von zehn Jahren. Bei Fällen gegen ein öffentliches Spital können die Verwirkungs- und Verjährungsfristen noch kürzer sein.

7. Kontrolle von Ärzten und Praxen im Schweizer Gesundheitssystem

Ärzte brauchen für ihre Tätigkeit eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Zudem sollen Kontrollen und disziplinarische Massnahmen der Kantone die Patienten vor nicht vertrauenswürdigen Ärzten schützen. Bei Verstoss gegen die Berufspflichten können die Kantone den Ärzten Auflagen, Verwarnungen, Verweise und Bussen erteilen.

Im Medizinalberuferegister (MedReg) werden entzogene und verweigerte Bewilligungen von Medizinalpersonen ausgewiesen. Strafen oder disziplinarische Massnahmen sind jedoch nicht ersichtlich.

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