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Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für 

  • die Caritas-SkF-Essen gGmbH 
  • den SkF Essen-Mitte e.V. 
  • den Caritasverband für die Stadt Essen e.V. 
  • die Gesundheit für Essen gGmbH

Die Caritas-SkF-Essen gGmbH, der SkF Essen-Mitte e.V., der Caritasverband für die Stadt Essen e.V. sowie die Gesundheit für Essen gGmbH stehen für eine christliche Kultur der Wertschätzung und Achtsamkeit. Dazu gehört ein wertschätzender Umgang miteinander und selbstverständlich auch gegenüber allen Personen – egal, ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – mit denen wir mittel- oder unmittelbar in Kontakt kommen.

Unser Leitbild sowie unser Führungsleitbild sind Orientierung und Rahmen des Verhaltenskodexes.

Jede Ausnahme hiervon muss nachvollziehbar und transparent begründet sein.

Dieser Verhaltenskodex dient uns als Leitlinie für unser Handeln. Dabei umfasst er nicht nur unseren Umgang mit den Klient:innen, vielmehr möchten wir mit dem folgenden Verhaltenskodex unsere grundsätzliche Haltung im Umgang miteinander zum Ausdruck bringen.

Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln und sind uns unserer besonderen Verantwortung gegenüber den Personen bewusst, die von uns abhängig sind.

Das bedeutet für uns:

1. Kommunikation, Sprache und Wortwahl

  • Ich kommuniziere auf Augenhöhe und zielgruppengerecht. 
  • Ich nutze eine möglichst diskriminierungsfreie Sprache und eine Sprache, die alle miteinschließt. Ich achte auf eine klare, eindeutige und verständliche Sprache. Ich nutze Sprache nicht zur Manipulation. 
  • Ich schreite ein, wenn ich unangemessene Äußerungen und verbale Übergriffigkeiten wahrnehme. 
  • Ich halte mich an die gängigen Kommunikationsregeln wie ausreden lassen, Verallgemeinerungen vermeiden, etc. 
  • Ich nutze die Anrede (Sie/ Du) sensibel und kontextbezogen. 
  • Ich achte sowohl auf verbale als auch auf nonverbale Signale. 
  • Wenn meine Grenzen überschritten sind, äußere ich dies deutlich. 
  • Ich übe Kritik sachlich und angemessen. Genauso bin ich offen für Kritik.

2. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Ich halte mich an die geltenden Datenschutzbestimmungen des kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG). 
  • Ich veröffentliche keine Bilder oder Videos, die Personen in unangenehmen, intimen oder diskriminierenden Situationen darstellen. Auch bei Bild- und Videoveröffentlichungen achte ich die Würde des Menschen. 
  • Ich nutze auch digital die vereinbarten Dienstzeiten und -wege. 
  • Ich gebe keine privaten Telefonnummern heraus, weder von mir selbst noch von anderen. Ich vernetze mich auch nicht anderweitig über Social Media mit den Klient:innen. 
  • Meine privaten Kommunikationsmittel muss ich nicht zur Arbeitskommunikation nutzen. 
  • Ich kläre Konflikte persönlich, nicht über Social Media. 
  • Ich nehme Bilder und Videos von Klient:innen, Kindern und Schutzbefohlenen nicht mit meinen privaten Geräten auf.

3. Gestaltung von Nähe und Distanz

  • Mir ist bewusst, dass für unsere Arbeit in vielen Bereichen Nähe wichtig ist. Wie viel Nähe ich zulasse und wie viel Distanz notwendig ist, entscheide ich gemäß meiner professionellen Rolle. Ich reflektiere meine professionelle Rolle regelmäßig sowohl allein als auch im Team, im jährlichen Mitarbeiter:innen Gespräch, in Supervision oder anderen Qualifizierungen.  
  • Mir ist bewusst, dass jede Person andere Grenzen hat. Ich achte diese individuellen Grenzen und bin sensibel auch für nonverbale Signale. 
  • Ich achte auf meine eigenen Grenzen und äußere, wenn diese überschritten wurden. 
  • Wenn private Probleme Auswirkungen auf den Arbeitsplatz haben, darf ich mir Hilfe und Unterstützung holen. 
  • Ich pflege keine privaten Beziehungen zu den Klient:innen, Kindern und Schutzbefohlenen. Wenn es doch dazu kommt, mache ich dies transparent.
  • Ich achte auf eine klare Trennung zwischen Freizeit und Dienstzeit. In unserer Freizeit muss ich für den Arbeitgeber nicht verfügbar sein und darf mich abgrenzen. 
  • Ich entscheide selbst, ob ich am Freizeitprogramm der Caritas-SkF-Essen gGmbH, eines Muttervereins oder der Tochtergesellschaften teilnehme.

4. Wahren der Privatsphäre

  • Bevor ich ein Zimmer betrete klopfe ich an und warte darauf, hereingebeten zu werden. Ist dies nicht möglich mache ich mein Vorgehen transparent. 
  • Ich erkenne die Intimsphäre aller Menschen an und achte diese. Ich schaffe Rückzugsmöglichkeiten.

5. Angemessenheit von Körperkontakt

  • Wenn meine Arbeit Körperkontakt erforderlich macht, weise ich im Vorfeld darauf hin und hole mir das Einverständnis der betreffenden Person ein. In einer Krise kann ich mich und andere angemessen schützen. Jede Person hat das Recht zu jeder Art von Körperkontakt Nein zu sagen. 
  • Der Wunsch nach Körperkontakt geht von anderen Personen aus. Wie viel Körperkontakt ich zulasse, entscheide ich gemäß meiner beruflichen Rolle und meinem pädagogischen Auftrag. Auch ich darf Nein sagen und meine Grenzen wahren

6. Zulässigkeit von Geschenken

  • Der Umgang mit Geschenken ist im allgemeinen Teil der AVR § 5, Satz 4. geregelt. Zuwendungen und kleinere Aufmerksamkeiten, die im sozialen Umgang üblich sind, dürfen einen Wert von 35€ nicht überschreiten. Die Angemessenheit einer Aufmerksamkeit zeigt sich darin, dass diese nicht gehäuft vorkommt, nicht speziell für eine Person gedacht ist und nicht dem privaten Gebrauch dient. 
  • Ich bespreche im Team, welche Geschenke zulässig und angemessen sind. Geschenke, die über dieses angemessene Maß hinausgehen, lehne ich höflich ab. 
  • Ich mache keine persönlichen Geschenke an Kinder und deren Angehörige oder andere Schutzbefohlene. Geschenke sind anlassbezogen. 
  • Wenn ich Geschenke mache, gehe ich damit transparent um. Ich erwarte keine Gegenleistung. 
  • Ich lasse mich durch Geschenke nicht beeinflussen. Ich verstehe Geschenke als Zeichen der Wertschätzung.

7. Umgang mit Regeln

  • Ich setze mich mit den Regeln und Richtlinien, die für unseren Arbeitsbereich gelten, auseinander. Ich kenne diese und verstehe Sinn und Zweck. Wo es möglich ist erarbeiten wir partizipativ gemeinsame Regeln. Regeln, die nicht gemeinsam erarbeitet werden können, machen wir transparent und erklären diese. 
  • Ich bin mir bewusst, dass ich Personen, für die ich Verantwortung habe, über bestehende Regeln informiere und stelle sicher, dass die Regeln bekannt sind. 
  • Ich bin mir bewusst, dass das Nichteinhalten von Regeln zu Konsequenzen für mich führt. Diese Konsequenzen sind abhängig vom Ausmaß des Regelverstoßes und können arbeitsrechtliche und auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. 
  • Vorgesetzte und Leitungskräfte haben eine besondere Vorbildfunktion. Sie haben die Verantwortung, die Verhaltensregeln verbindlich einzufordern. Im Konfliktfall regulieren sie beratend und sorgen für qualifizierte Unterstützung.