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Nachberechnung Lohnfortzahlung für einen Monat mit KUG

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letzte Antwort am 24.03.2022 17:17:35 von Sascha1896
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Sascha1896
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Hallo Community,

 

ich benötige kurzfristig eure Unterstützung / Hilfe. Bei der Abrechnung Monat Februar habe ich für einen Mitarbeiter (Stundenlohn) in der Erfassungstabelle  Standard die Stunden für den Stundenlohn, sowie die Stunden für Kug erfasst. Zur Info: die KUG-Stunden waren Anfang Februar. Nun ist der Mitarbeiter nach der Fertigstellung der Abrechnung Februar erkrankt. Nun habe ich bei der Abrechnung März in der Erfassungstabelle Nachberechnung Standard die Lohnstunden ins Minus und die Krankstunden entsprechend erfasst. Jetzt bekomme ich bei der Probeabrechnung die Fehlermeldung, dass die Lohnfortzahlung nicht ermittelt werden kann, und das die Bewegungsdaten zu KUG nicht über das Kalendarium erfasst wurden. Welche Eingaben in der Nachberechnung muss ich für die Lohnstunden, die Krankstunden vornehmen. Muss ich auch eine Änderung der KUG-Stunden vornehmen? Also diese in der Erfassungstabelle Nachberechnung Standard ins Minus und dann in der Nachberechnung Kalendarium erneut eingeben? Kommt es dann zu Problemen mit der Übermittlung KUG? Das KUG wurde entsprechend Februar Abrechnung bereits gezahlt.

 

Über eure kurzfristige Unterstützung wäre ich dankbar.

 

MfG

Sascha

Uwe_Lutz
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Moin,

 

Auszug aus dem Dokument  Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS compact / classic / comfort (Abschnitt 3.3.1):

 

Wenn bei einem Arbeitnehmer in einem Monat Kurzarbeitergeld und gleichzeitig Lohnfortzahlung abgerechnet werden muss, dann müssen alle Ausfallstunden des Monats wegen Kurzarbeit (auch die KUG-Stunden, die vor dem Beginn oder nach dem Ende der Lohnfortzahlung liegen) im Kalendarium unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Kalendarium erfasst werden. In der Erfassungstabelle Standard dürfen dann keine Kug-Ausfallstunden erfasst werden.

Die Eingabe der Ausfallstunden mit der StLA 410 erfolgt in der Kalendariumserfassung mit dem Ausfallschlüssel KU und die Krankheitsstunden während Kug mit dem Ausfallschlüssel WK. Bei beiden Ausfallschlüsseln muss die gleiche eigene Lohnart für die StLA 410 erfasst werden.

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Sascha1896
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Diesen Auszug habe ich bereits vorab gelesen. Mir stellt sich aber trotzdem die Frage, ob ich die im Februar der Erfassungstabelle Standard erfassten KUG Stunden nun in der Nachberechnung wegen der Lohnfortzahlung als Minus in der Erfassungstabelle Nachberechnung Standard erfassen muss??

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich nehme an, dass Sie diese Stunden in der Standardtabelle im Minus und im Kalendarium mit Plus erfassen müssen.

 

Prüfen Sie die Auswertungen auf jeden Fall mit einer Probeabrechnung.

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Sascha1896
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Genau so habe ich das gemacht. Mein Gedanke war dann, dass sich ja am Auszahlungsbetrag für den Mitarbeiter nichts ändern dürfte, oder???

 

Jetzt wird dem Mitarbeiter allerdings aus der Nachberechnung eine kleiner Teil abgezogen. Das verstehe ich nicht ganz oder hab ich da einen Denkfehler.

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Sascha1896
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so sieht das dann in der Nachberechnung aus.

Uwe_Lutz
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prüfen Sie bitte auch die Auswertung 102 

 

Haben Sie die Lohnfortzahlung auch über das Kalendarium erfasst?

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Sascha1896
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Nein die Lohnfortzahlung habe ich über die Erfassungstabelle Standard erfasst. Die KUG-Zeiträume und die Lohnfortzahlungszeiträume sind auch unterschiedliche. Also nicht krank während KUG.

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Sascha1896
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Ich habe jetzt die Lohnforzahlung aus der Erfassungstabelle Nachberechnung entfernt und über das Kalendarium erfasst. Mal abwarten, was die Probeabrechnung jetzt ergibt.

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Sascha1896
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Das macht keinen Unterschied. Dann wird das wohl alles seine Richtigkeit haben. Wüsste auch nicht, wie ich das alles anders erfassen sollte.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Was sagt denn die Auswertung 102 dazu?

 

 

Denn eigentlich dürfte m.E. keine Kürzung des KUG erfolgen.

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Sascha1896
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Das KUG wird in jedem Fall gekürzt. Das muss dann mit der Lohnfortzahlung zusammenhängen. Ich habe auch mal eine Probeabrechnung für den aktuellen Monat mit den gleicchen Angaben (Stundenlohn 111 std., Lohnfortzahlung 21 std., kug 29 std.) erstellt. Auch hier ergibt sich ein geringers KUG im Vergleich zu Stundenlohn 132 std. und kug 29 std.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wie ist denn die Lohnart für die Entgeltfortzahlung in der Auswertung 102 ausgewiesen?

 

Als Soll-Entgelt?

Als Ist-Engelt?

Beides?

pogo
Meister
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Prüf mal die LFZ-Lohnart, ob auch Stunden und Betrag ins Soll-Entgelt einfließen.

Sascha1896
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in der Auswertung 102 mit Lohnfortzahlung ist noch eine Zeile aufgeführt

 

+ autom. Auftstockung auf tarifliche Sollstunden.

 

dadurch ergibt sich ein höheres IST-Bruttoentgelt. Und zwar um genau den Betrag der Lohnfortzahlung. Dadurch auch ein höheres IST-Nettoentgelt und deshalb ein wesentlich geringerer Anteil KUG.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Das klingt dann nach der von @pogo schon angedeuteten falschen Schlüsselung der Lohnart (nur Betrag ohne Stunden) im Bereich KUG.

 

Uwe_Lutz_0-1648137524349.png

 

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Sascha1896
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Oh, tatsächlich war das oberste in der Lohnart markiert. hab ich geändert und gleich mal eine probeabrechnung gestartet.

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Sascha1896
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habe das geändert auf soll-entgelt (stunden und betrag). Keine Veränderung in der Probeabrechnung

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Sascha1896
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habs noch nicht im zurückliegenden monat geändert. Peinlich.

 

Jetzt passt es. Habt tausend Dank!!!!!!!!

 

Einen schönen Feierabend.

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letzte Antwort am 24.03.2022 17:17:35 von Sascha1896
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