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Entscheid zu abberufenen Pfarrern lässt auf sich warten

Pfarrer André Urwyler wehrt sich gegen das Abberufungsverfahren, das der Kanton Bern gegen ihn angestrengt hat.

Als Grund für diese Verzögerung gibt die Direktion von Regierungsrat Christoph Neuhaus einerseits noch laufende Ermittlungen zum Sachverhalt an. Anderseits haben beide Pfarrer beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid der JGK erhoben, sie einstweilen vom Amt zu suspendieren.

André Urwyler, evangelisch-reformierter Pfarrer von Köniz, darf seit November 2010 sein Amt nach einem vorläufigen Entscheid der JGK nicht mehr ausüben. Bei Marian Miklaszewski, Pfarrer der römisch- katholischen Pfarrei Wabern, ist das seit Mitte Mai der Fall.

Neuhaus sagte am Montag auf Anfrage, dass die JGK nicht auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts warten müsse, um im Abberufungsverfahren zu entscheiden. Seine Direktion wolle das Urteil aber abwarten.

Die Ermittlungen zum Sachverhalt dauerten an, weil die amtsinternen Juristen in letzter Zeit stark mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz beschäftigt gewesen seien. Der bernische Regierungsrat beschloss am 1. Juni, dem Grossen Rat nun doch nicht die Kantonalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden vorzuschlagen.

In der Folge mussten die JGK-Juristen einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

SDA/gbl