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Bauernhöfe mit Mängeln im FokusFehlbare Bauern werden im Kanton Bern häufiger kontrolliert

Ein Bauernhof im Berner Köniztal. (Symbolbild)

Mit den seit Anfang Jahr gültigen neuen Landwirtschaftskontrollen werden landwirtschaftliche Betriebe mit Mängeln häufiger kontrolliert, jene ohne Mängel und Risiken weniger oft. So ist besser gewährleistet, dass nur «saubere» Betriebe in vollem Umfang von Direktzahlungen profitieren.

Das neu eingeführte System wurde den Medien am Mittwoch auf einem Betrieb in Zollikofen BE vorgestellt, wie der Kanton Bern, das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und die Kontrollorganisation für umweltschonende und tierfreundliche Landwirtschaft (KUL) mitteilten. Im Kanton Bern finden jährlich über 6000 Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben statt.

Das BLW hat die risikobasierten Kontrollen ausgebaut, weil die Kontrollen wegen der zunehmenden Anzahl von Direktzahlungsprogrammen immer umfangreicher und länger wurden. Risikobasierte Kontrollen kamen deshalb zunehmend zu kurz.

Mit den Grundkontrollen wird jeder Betrieb, der Direktzahlungen erhält, in regelmässigen Abständen standardmässig kontrolliert. Bei der risikobasierten Kontrolle werden Betriebe gezielt aufgrund von Risikokriterien ausgewählt und kontrolliert.

Für schwarze Schafe wird es enger

Betriebe, die bei früheren Kontrollen Mängel aufwiesen, wesentliche Änderungen in der Betriebsstruktur vornehmen oder bei denen ein begründeter Verdacht besteht, werden im neuen System häufiger kontrolliert. Werden in einem Betrieb im laufenden oder folgenden Jahr Mängel festgestellt, werden sie noch einmal kontrolliert, da solche Betriebe «ein Risiko für erneute Mängel aufweisen», wie es in der Mitteilung heisst.

Betriebe mit Risiken werden digital eruiert und entsprechend Kontrollaufträge ausgelöst. Laut Markus Richner, Leiter Direktzahlungen im Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, ist man in der Lage, bäuerliche Betriebe, die negativ aufgefallen sind, öfter zu kontrollieren.

Damit werde das Vertrauen ins Kontrollsystem und die Direktzahlungen gestärkt. Und es werde garantiert, dass der volle Umfang der Direktzahlungen nur an Betriebe geht, die die geltenden Bestimmungen einhalten.

Das neue Kontrollwesen gilt seit Anfang 2020. Die Kantone haben grundsätzlich die Vorgabe, einen Betrieb innerhalb von acht Jahren mindestens zweimal vor Ort zu kontrollieren, und dies zu unterschiedlichen Jahreszeiten.

SDA