Mit Umgangssprache hat das Gericht kein Problem.

Foto: AkVorrat

Die Stellungnahme kommt flapsig daher. "Einspruch, oida! Hanga tschanga, nicht mit uns", heißt es in einem Schreiben, dass sich auf der Homepage des Parlaments findet und den geplanten Einsatz staatlicher Überwachungssoftware kritisiert.

Einsprüche

Ende März stellte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) einen Gesetzesentwurf vor, der den Weg für den sogenannten Bundestrojaner ebnen soll. Seither ist das Vorhaben in Begutachtung und Organisationen und Privatpersonen können Anregungen, Einsprüche und Meinungen dazu abgeben. Dies machten auch Teilnehmer eines Seminars mit dem Titel "Terrorismusbekämpfung: ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit", das vor wenigen Wochen im Stift Zwettl abgehalten wurde. Dort war, neben dem Bundestrojaner, auch eine Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht Niederösterreich Thema, wie AKVorrat berichtet.

Zulässiger Einspruch

Dieses hat entschieden, dass eine E-Mail mit dem Betreff "Einspruch, oida" und dem Wortlaut "So ned, bei mir sicha ned. Ich mache Einspruch gegen lge in Papier was sein im anhang. Das korrekt von Gesetz und so. Mfg und Hanga tschanga" als zulässiger Einspruch im Sinne des § 49 VStG zu werten ist.

Eine der Stellungnahmen.

Die Besucher des Seminars haben in ihren Stellungnahmen ihre Kritik am Staatstrojaner mit dem Spruch des Landesverwaltungsgerichtes verbunden, der sich nun auf der Homepage des Parlaments findet. (sum, 19.5.2016)