Yachten von sanktionierten Oligarchen dürfen weiterhin im Hafen liegen, aber nicht mehr verchartert werden (Symbolbild).

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Oligarchen, die von EU-Sanktionen gegen Russland betroffen sind, können ihr Eigentum in den meisten Fällen zumindest noch selbst nutzen. "Eine eingefrorene Sache darf nicht mehr veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden", hieß es in einer Mitteilung des deutschen Finanz- und des deutschen Wirtschaftsministeriums am Montag.

Eigengebrauch möglich

Dementsprechend dürfe eine Yacht beispielsweise noch im Hafen liegen, aber nicht mehr verchartert werden. Eine Eigentumswohnung dürfe weiter vom sanktionierten Eigentümer selbst genutzt, aber nicht verkauft werden. Das eigene Auto dürfe noch gefahren, aber nicht als Taxi verwendet werden.

"Auch Gelder wie Wertpapierdepots, Konten und Unternehmensbeteiligungen sanktionierter Personen werden nicht ohne weiteres beschlagnahmt, sie werden ebenfalls (lediglich) eingefroren", erklärten die Ministerien. Allerdings könne präventiv beschlagnahmt werden, wenn es Hinweise auf Sanktionsverstöße gebe. Darüber müssten im Einzelfall der Zoll oder die lokalen Polizei- und Ordnungsbehörden entscheiden.

Arbeitsgruppe für Sanktionen

Die deutsche Regierung hat mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine effektive Durchsetzung der Sanktionen sicherstellen soll. Ein Sprecher des deutschen Wirtschaftsministeriums sagte, die Taskforce habe bereits getagt. Sie solle den Informationsfluss zwischen den Behörden koordinieren und gewährleisten.

Die EU-Sanktionen werden mit Inkrafttreten der jeweiligen europäischen Rechtsakte unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsländern. Für das Einfrieren von Vermögenswerten seien dann Geschäftsbanken und Versicherungen zuständig. (APA, 21.3.2022)