Nach Urteil der Verfassungsrichter Bundeskabinett beschließt Nachtragshaushalt für 2023

Das Kabinett will rückwirkend eine außergewöhnliche Notsituation erklären und damit Kredite rechtlich absichern, die es laut Bundesverfassungsgericht gar nicht hätte aufnehmen dürfen. Es geht um 45 Milliarden Euro.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat angekündigt, die Schuldenbremse im vierten Jahr in Folge aussetzen zu wollen. Er will dies mit einer außergewöhnlichen Notlage im Jahr 2023 begründen. - © picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Eigentlich wollte die Bundesregierung in diesen Tagen den Haushalt für 2024 auf den Weg bringen. Doch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss sie jetzt zuerst einmal den Haushalt für das laufende Jahr rechtlich absichern und hat dazu im Umlaufverfahren den Nachtragshaushalt für 2023 verabschiedet. "Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Es würden keine zusätzlichen Schulden aufgenommen, versicherte er. Allerdings müsste die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 aus verfassungsrechtlichen Gründen verändert werden.

Mit Nachtragshaushalt Finanzierungslücke schließen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf die Bundesregierung keine Sondervermögen von einem ins andere Jahr übertragen. Genau das hat die Ampel aber mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) getan, über den die Energiepreisbremsen finanziert werden. Für dieses Jahr waren es allein 43,2 Milliarden Euro für die Strom- und Gaspreisbremsen. Hinzu kamen weitere Kredite für Flutopfer. Insgesamt wurden Kredite in Höhe von rund 45 Milliarden Euro ausgegeben. Sie müssen jetzt über den Nachtragshaushalt rechtlich abgesichert werden.

Weitere Voraussetzung: Bundestag muss Notlage beschließen

Damit dies möglich ist, muss der Bundestag jetzt rückwirkend eine außergewöhnliche Notlage für 2023 erklären. So soll zum vierten Mal in Folge die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt werden. "Unbestritten sind der Krieg in der Ukraine und der damit verbundene Energiepreisschock auch noch im Jahr 2023 deutlich spürbar", teilte das Finanzministerium mit. Und weiter hieß es: Mit den Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Energiekrise, insbesondere der Gas- und Strompreisbremse, konnten in diesem Jahr die Folgen der Energiekrise gemildert werden. "Mit der nun geschaffenen Kreditermächtigung für den WSF Energie wird die Finanzierung dieser Maßnahmen im Jahr 2023 haushaltsrechtlich abgesichert."

Zukunft der Energiepreisbremse im nächsten Jahr offen

Stimmt dem allem noch der Bundestag zu – und zieht die Opposition nicht vor Gericht – dürfte das Problem mit dem Haushalt 2023 damit vom Tisch sein. Doch die Zukunft wichtiger Vorhaben für mehr Klimaschutz und die Entwicklung einer CO₂-neutralen Wirtschaft ist genauso weiter umstritten wie das Schicksal der Schuldenbremse.

Weiter umstritten ist auch, ob die Strom- und Gaspreisbremse trotzdem fortgesetzt und im nächsten Jahr aus dem Kernhaushalt finanziert werden wird. Ebenfalls offen ist, wann und wie der Haushalt für 2024 beschlossen werden kann. Hier sind grundsätzliche Entscheidungen nötig, denn laut Lindner müssen nach dem Urteil bis zu 20 Milliarden Euro eingespart werden.

Mit Inhalten der dpa