Da Himmelslaternen eine Höhe von bis zu 500 Metern und eine Flugweite von mehreren Kilometern erreichten, dabei jedoch nicht gesteuert werden könnten und mitunter beim Herabsinken auf die Erde noch brannten, gingen von ihnen erhebliche Gefahren aus, hieß es in einer Erläuterung. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Ministerium: Rechtslage bisher widersprüchlich
Die Verwendung von Himmelslaternen ist bereits verboten, allerdings konnten sie bisher noch rechtmäßig bereitgestellt und erworben werden. "Die Rechtslage war widersprüchlich", erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums im November. Nun werde auch das Inverkehrbringen dieser Laternen verboten. Die meist aus China stammenden Himmels- oder Wunschlaternen bestehen aus dünnem Seidenpapier und einer Kerze in der Mitte. Werden sie entzündet, können sie weit durch die Luft schweben.
In der Silvesternacht 2019/20 hatten eine Mutter und ihre beiden erwachsenen Töchter eine Himmelslaterne in der Nähe des Krefelder Zoos steigen lassen. Sie landete auf dem Dach des Affenhauses, mehr als 50 Tiere kamen in den Flammen ums Leben.
Diese Nachricht wurde am 16.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.