Freitag, 03. Mai 2024

EU
Europäischer Rechnungshof: Rechtsstaatlichkeit nicht genug geschützt

Der Europäische Rechnungshof hat Mängel bei der Durchsetzung der Rechtstaatlichkeit mit Haushaltsmitteln beanstandet.

22.02.2024
    Blick auf das modernde Glas- und Stahlgebäude unter blauem wolkenlosen Himmel. Davor die Fahnen der EU-Staaten.
    Der Europäische Rechnungshof in Luxemburg. (picture alliance / dpa / Romain Fellens)
    Das Einfrieren von Geldern reiche nicht, um ausreichend vor Verstößen zu schützen, erklärte der Rechnungshof in Luxemburg. So seien Ungarn und Polen zwar derzeit von mehreren Haushaltsmaßnahmen betroffen, die auf mehr als 20 Milliarden Euro für Ungarn und rund 134 Milliarden Euro für Polen geschätzt würden. Allerdings seien die finanziellen Folgen davon in den Ländern nicht direkt spürbar. Die Behörde warnte zudem davor, dass das Einfrieren von EU-Geldern dazu führen könne, dass eine Regierung ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkomme. So könne es zum Beispiel passieren, dass Studierende nicht mehr am Austauschprogramm Erasmus plus teilnehmen könnten.
    Seit 2021 hat die EU-Kommission das Recht, Haushaltsmaßnahmen zu ergreifen, wenn Mitgliedsstaaten gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen.
    Diese Nachricht wurde am 22.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.