Güterslohs Bürgermeister Morkes vorläufig suspendiert



Der Kreis Gütersloh hat Bürgermeister Norbert Morkes (BfGT) vorläufig des Dienstes enthoben. Die SPD wird den Abwahlantrag unterstützen.

Güterslohs Bürgermeister Norbert Morkes (BfGT) am Mittwoch bei einem Pressegespräch mit seinem Rechtsanwalt Dr. Holger Rostek. Foto: Borgmeier

Gütersloh (gl/mdel) - Paukenschlag im Gütersloher Rathaus: Bürgermeister Norbert Morkes (BfGT) ist vorläufig des Dienstes enthoben worden. 

Diese Entscheidung fällte jetzt der Kreis Gütersloh, bei dem ein Disziplinarverfahren gegen den amtierenden Bürgermeister der Stadt Gütersloh läuft.

Verfahren läuft seit Januar

Mitte Januar dieses Jahres hatte der Kreis Gütersloh das disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Morkes eingeleitet. „Im Rahmen des laufenden Disziplinarverfahrens hat der Kreis Gütersloh heute (15. März) Bürgermeister Morkes vorläufig des Dienstes enthoben. Das heißt: Längstens bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens“, heißt es in einer Mitteilung der Gütersloher Kreisverwaltung. Grundlage dafür sei der § 38 Absatz 1 Satz 2 des Landesdisziplinargesetzes NRW.

§ 38 Absatz 1 Satz 2 Landesdisziplinargesetz NRW lautet: „Sie [Anm.: gemeint ist die Disziplinarbehörde, hier der Kreis Gütersloh] kann die Beamtin oder den Beamten außerdem vorläufig des Dienstes entheben, wenn durch das Verbleiben im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden und die vorläufige Dienstenthebung zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis steht.“

Vertraulichkeitsgrundsatz

Aufgrund des im Disziplinarverfahren zu wahrenden gesetzlich normierten Vertraulichkeitsgrundsatzes könnten zum aktuellen Stand des Verfahrens und zu der konkreten Begründung der Suspendierung keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden, teilt die Kreisverwaltung weiter mit.

Allgemeine Hinweise zu den Voraussetzungen und Durchführung eines Disziplinarverfahrens:

• Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens setzt nach § 17 Absatz 1 Satz 1 LDG NRW voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.

• Ist dies der Fall, dann hat die dienstvorgesetzte Stelle ein Disziplinarverfahren einzuleiten (§ 17 Absatz 1 Satz 2 LDG NRW).

• Nach § 20 Absatz 1 LDG NRW ist die Beamtin oder der Beamte über die Einleitung des Disziplinarverfahrens unverzüglich zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts möglich ist. Hierbei muss eröffnet werden, welches Dienstvergehen zur Last gelegt wird. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass es der betroffenen Person freisteht, sich mündlich oder schriftlich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und sich jederzeit einer oder eines Bevollmächtigten oder eines Beistandes zu bedienen.

• Nach § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 LDG NRW sind zur Aufklärung des Sachverhalts die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Dabei sind die belastenden, die entlastenden und die Umstände zu ermitteln, die für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme bedeutsam sind.

SPD stimmt Abwahlantrag zu

Unterdessen hat Gütersloher SPD-Fraktion in ihrer Sitzung am Mittwoch einstimmig beschlossen, dass sie den Abwahlantrag für den Bürgermeister Norbert Morkes zustimmen wird. „Im Gegensatz zu manch anderer Fraktion haben wir immer das Ergebnis der Bürgermeisterwahl von 2020 akzeptiert und mit dem Bürgermeister Norbert Morkes konstruktiv zusammengearbeitet“, teilt die Fraktion mit. Auch bei unterschiedlichen Positionen sei diese Zusammenarbeit stets an der Sache orientiert und dem Wohle der Stadt verpflichtet gewesen. 

„Dieses Wohl der Stadt haben wir auch bei unserer Entscheidung im Blick. Wir haben Norbert Morkes in einem offenen Brief am 22. Dezember 2023 gefragt, wie er zur Sacharbeit zurückkehren möchte, da für die Stadt Gütersloh insbesondere mit Blick auf die schwierige Haushaltslage wichtige Entscheidungen anstehen“, teilen die Sozialdemokraten weiter mit. Nachdem sich sowohl der Bürgermeister als auch Beigeordnete auf das juristische Feld zurückgezogen hätten, sehe die SPD-Fraktion kein Weg zurück zu einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre im Verwaltungsvorstand.

„Schadet dem Ansehen der Stadt“

„Jeglicher Versuch der Deeskalation darf damit als gescheitert angesehen werden“, so die Sozialdemokraten. Außerdem habe der Bürgermeister in seiner Pressekonferenz von Mittwoch erklärt, dass er nicht freiwillig zurücktrete und sich einer Abwahl stellen werde. 

In dem Schreiben der Beigeordneten werde dem Bürgermeister ein Verhalten unterstellt, welches bei Zutreffen absolut inakzeptabel und nicht zu tolerieren sei. Der gesamte Vorgang schadet massiv dem Ansehen der Stadt. „Wir haben lange Zeit gehofft, dass die Aufsichtsbehörde oder die Staatsanwaltschaft diese Vorwürfe prüfen, einordnen, bewerten und zeitnah ein Ergebnis vorlegen würden. Gleichzeitig haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen einen Antrag eingebracht und beschlossen, dass die Vorwürfe transparent gemacht werden und sich nicht nur auf illegale Veröffentlichungen berufen. Dies alles ist bislang nicht geschehen“, heißt es in der Mitteilung weiter. 

Bürger sollen entscheiden 

Für die SPD sei von Anfang an wichtig gewesen, dass sich beide Seiten fair zu dem Konflikt äußern können. Beschuldigten müsse immer die Möglichkeit gegeben werden, sich zu erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die Beigeordneten hätten dies unter anderem im letzten Hauptausschuss tun können, der Bürgermeister habe sich zu den Vorwürfen nun geäußert. Dass sich die Information für die Bürgerinnen und Bürger nun vor allem auf illegal an die Presse gelangte interne Schreiben der Stadtverwaltung beziehe, sei mindestens unglücklich. 

„Für die SPD-Ratsfraktion Gütersloh steht fest, dass es keine andere Lösung gibt als eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger mit all ihren Konsequenzen. Dem wollen wir nicht im Wege stehen. Wir unterstützen deshalb den Abwahlantrag, weil damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird anhand der vorliegenden beidseitigen Information zu entscheiden, ob sie ihre Wahlentscheidung von 2020 revidieren oder beibehalten möchten“, erklären die Sozialdemokraten. Die Entscheidung  sei jetzt zu treffen, da so eine Abwahl zusammen mit der Europawahl möglich sei und Kosten für die Stadt gespart werden könnten.

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