Pflichtteilsrecht

Wie eine Schenkung das Erbe durcheinanderbringen kann

Alle drei Gerichtsinstanzen sahen den Sohn im Recht (Archivbild). 
Alle drei Gerichtsinstanzen sahen den Sohn im Recht (Archivbild). Clemens Fabry
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Ein aktueller Fall macht deutlich, wie konfliktbeladen die Vermögensweitergabe in Familien sein kann: Nach dem Tod des Großvaters prozessierten Mutter und Sohn. Das Höchstgericht musste entscheiden. Was dabei herauskam und wie sich solche Konflikte vermeiden lassen.

Wien. Es war einer jener Konflikte, die emotional wohl besonders belastend sind. Die Streitparteien: Mutter und Sohn. Der Anlass für das Verfahren, das durch alle Gerichtsinstanzen ging: ein Erbschaftsstreit nach dem Tod des Großvaters. Was war geschehen?

Der Nachlass des Großvaters war überschuldet, da gab es also nichts mehr zu verteilen. Aber: Im Jahr 2015 hatte er seinem Enkel eine Liegenschaft geschenkt. Diese sei zumindest 360.000 Euro wert, ein Sechstel davon stehe ihr – der Tochter des Verstorbenen – als Pflichtteil zu, rechnete die Mutter ihrem Sohn vor. Und klagte ihn schließlich auf 60.000 Euro.

Der Sohn hatte freilich ein Gegenargument parat: Auch seine Mutter war – bereits im Jahr 1994 – vom Großvater beschenkt worden. Ihr hatte er ein Wohnrecht in einem Einfamilienhaus eingeräumt. Das sei noch viel mehr wert, konterte der Sohn, ihr etwaiger Pflichtteilsanspruch sei damit längst abgegolten.

Diffizile Rechtsfrage

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