Immer mehr Menschen nur geringfügig beschäftigt

Symbolbild Geringfügige Beschäftigung
Symbolbild Geringfügige Beschäftigung(c) AP (Daniel Roland)
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In Österreich waren 2010 302.000 Menschen geringfügig beschäftigt, die Zuwachsraten bei diesen Jobs soll drei bis vier Prozent betragen.

Überaus stark zugenommen haben in Österreich in den vergangenen fünfzehn Jahren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Waren im Jänner 1997 noch weniger als 160.000 geringfügig Beschäftigte registriert, so zählte Österreich im März 2010 schon 302.000 Einträge. Der Aufwärtstrend hält an. Geht es nach einer Studie der L&R Sozialforschung im Auftrag des Sozialministeriums, so sind für die nähere Zukunft Zuwachsraten von drei bis vier Prozent pro Jahr zu erwarten.

Die Studie zeigt auch die kontroversielle Debatte um diese Arbeitsverhältnisse auf. Würden auf der einen Seite etwa die Schaffung von Jobs hervorgehoben, neue Chancen am Arbeitsmarkt oder auch eine mögliche "Brückenfunktion" zur Aufnahme regulärerer Beschäftigungsverhältnisse, würden andererseits kritische Fragen von "Working Poor" und Prekaritätsrisiken focussiert. Geringfügige Beschäftigung sei per Definition mit geringen Einkommen gleichgesetzt.

Unter Geringfügigkeit

Eine geringfügige Beschäftigung ist in Österreich definiert als Arbeitsverhältnis, in dem die sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Dieser Wert wird Jahr für Jahr angepasst und betrug 2011 monatlich 374,02 Euro oder 28,72 Euro pro Tag.

Die Studie wiederum definiert die geringfügige Beschäftigung in Österreich mit weniger als 12 Wochenstunden regelmäßiger Arbeit. 2009 waren das demnach 4,4 Prozent der unselbstständig Beschäftigten - konkret 7,1 Prozent der Frauen und 2 Prozent der Männer. Überdurchschnittlich verbreitet ist "marginale Teilzeit" in Europa in Norwegen und Großbritannien, wie Österreich zwischen 4 und 5 Prozent liegen etwa die Niederländer. In den neuen EU-Staaten, etwa in Rumänien oder Bulgarien, ist diese Arbeitsform bisher gering verbreitet (weniger als 1 Prozent). Einheitliche und vergleichbare Definitionen fehlen in Europa.

66 Prozent Frauen

Anfang 2010 waren immer noch 66 Prozent der geringfügig Beschäftigten Frauen - vornehmlich in Dienstleistungs- und Verkaufsberufen, Büroberufen und Hilfsarbeiten. Akademische Berufe, die mit einem Anteil von nur 8 Prozent an vierter Stelle liegen, wurden wiederum hauptsächlich von Männern ausgeübt. Deutlich gestiegen sind geringfügige Dienstverhältnisse bei Jugendlichen (bis 24 Jahre).

Besonders verbreitet sind geringfügige Arbeitsverhältnisse bzw. Teilzeit im Zusammenhang mit der "typisch weiblichen" Lebensphase der Kinderbetreuung. Beim Wiedereinstieg spielt die geringfügige Beschäftigung eine noch wichtigere Rolle als aus Zuverdienst-Gründen. Waren vor der Geburt des Kindes 5,2 Prozent der erwerbstätigen Frauen geringfügig beschäftigt, steigt dieser Anteil im ersten Job nach der Geburt auf 28,3 Prozent - mit entsprechenden Einschnitten in Einkommen.

Sozialversicherungsrechtlich sind geringfügig Beschäftigte, so sie nicht mehrfachversichert sind, ausschließlich unfallversichert. Sie sind aber nicht in die Krankenversicherung inkludiert, erwerben auch keine Pensions-Beitragszeiten. Seit 1998 besteht aber ein "opting in" für die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung. Eine Möglichkeit des Eintritts in die Arbeitslosenversicherung besteht grundsätzlich nicht.

(APA)

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