Wellheim
Es wird keinen Kindergartenbus geben

Zu teuer, zu viele Auflagen und ein Verlust an Flexibilität: Gemeinderat Wellheim lehnt Antrag ab

05.03.2021 | Stand 08.03.2021, 3:33 Uhr
Zu den Anliefer- und Abholzeiten herrscht auf dem Parkplatz am Kindergarten reger Betrieb. Ein Antrag über eine Busbeförderung der Kindergartenkinder wurde abgelehnt. Bürgermeister Husterer ist wegen der Verkehrssituation im Gespräch mit der Polizei. −Foto: Gabler

Wellheim - Um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen, hatte Markträtin Theresia Asbach-Beringer (FW) zur jüngsten Marktratssitzung in Wellheim die Einführung eines Kindergartenbusses plus Kostenübernahme durch die Gemeinde beantragt.

Der Marktrat und Zweite Bürgermeister Daniel Maile (SPD) engagierte sich ebenfalls dafür, denn die SPD hatte diesen Punkt auch in ihrem Wahlprogramm stehen.
"Die Gemeinde will sich diesem Antrag nicht grundsätzlich verschließen", stellte der Bürgermeister Robert Husterer (CSU) klar, "aber neben einer Erleichterung für die Eltern stehen doch massive Probleme für den Markt im Raum". Allen voran gäbe es eine schwerwiegende Haftungsfrage. "Das ist ein gefährliches Pflaster", stellte Husterer fest. Und es gibt durchaus plausible Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführbarkeit. Von der Verwaltung waren umfangreiche Daten vorbereitet für eine dezidierte Entscheidung. "Obwohl das Kindeswohl grundsätzlich hoch einzuschätzen ist, hat eine Gemeinde triftige und relevante Gründe, eine Entscheidung nach Kosten und Nutzen abzuwägen. Denn sie ist auch gegenüber ihrem Haushalt verantwortlich", sagte Geschäftsleiter Christoph Hauber.

Es gibt, anders als bei der Schülerbeförderung, kein Recht auf kostenfreie Beförderung. Ein Kindergartenbus wäre eine freiwillige Leistung des Marktes. Nach dem Gleichheitsgrundsatz müsste deshalb eine Beförderung für das gesamte Gemeindegebiet gelten. Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen für ein sparsames und wirtschaftliches Planen würde dieses Angebot den Markt finanziell belasten. Hier müsste eine Rangfolge von Pflichtaufgaben vor freiwilligen Ausgaben kritisch geprüft werden, schrieb die Verwaltung.

Kinder dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung einer geeigneten Aufsichtsperson am Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt auch, wenn sie in Kindergarten- oder Schulbussen befördert werden. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern, erläutert die Verwaltung weiter. Der Fahrer des Busses ist für eine sichere Führung des Fahrzeuges verantwortlich und kann deshalb keine Aufsicht der Schüler und Kindergartenkinder wahrnehmen. Eine Haftung der Eltern kann auf eine andere geeignete Person übertragen werden. Eine Einverständniserklärung der Eltern, dass ihre Kinder ohne Aufsicht im Schul- oder Kindergartenbus mitfahren dürfen, befreit den Träger des Busverkehrs oder den Busfahrer nicht vor etwaiger straf- oder zivilgerichtlicher Haftung, so die aktuelle Grundlage. Zur pädagogischen Sichtweise beschreibt der Kindheitspädagoge des Landratsamtes in Eichstätt, Oliver Nowak, eine differenzierte Betrachtung. Kindern zwischen fünf und sechs Jahren könnte eine Busfahrt ohne Aufsichtsperson zugetraut werden. Bei Kindergartenkindern zwischen drei und vier Jahren ist eine Busbeförderung nicht sinnvoll und auch mit großem Risiko verbunden. Bei den straßenverkehrsrechtlichen Aspekten zeigte sich auch, dass der geplante Standort für eine Bushaltestelle ungeeignet ist.

"Unter Berücksichtigung aller dieser Aspekte müsste der Markt auch noch ein Fahrzeug mit Fahrer beschaffen", informierte Husterer. Dazu eine Ersatzkraft bei Krankheit und diverse Dinge drum herum. "Außerdem schränken fest fixierte Buszeiten die Flexibilität erheblich ein und die war dem Markt bisher sehr wichtig", erläuterte Hauber. Mit nur vier Ja-Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.

Der Musikverein Wellheim beantragte die Fortführung der Zuschussauszahlung der Bläserklasse der Grundschule ab dem Schuljahr 2020/21. Nach einem Marktratsbeschluss aus den Jahr 2018 wurde die Bläserklasse mit 1300 Euro pro Jahr auf eine zweijährige Laufzeit unterstützt. Der Musikverein teilte mit, dass der Start der Bläserklasse gelungen sei und in den vergangenen zwei Jahren einige Aktivitäten auf die Beine gestellt wurden. Der Verein ist in der Angelegenheit nur Initiator. Das Rätegremium beschloss die Fortführung der Zuschussauszahlung mit 1300 Euro für weitere zwei Jahre.

In der vorangegangenen Sitzung wurde angemahnt, dass der Papiercontainer im Wertstoffhof extrem überlastet sei. Husterer informierte, dass nach einer Kontrolle festgestellt wurde, dass der Container ausreichend wäre, wenn das angelieferte Material ausreichend zerkleinert würde.

Die Jahresrechnung 2019 wurde abgeschlossen. "Der Sollüberschuss von rund 476000 Euro wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt", sagte Hauber.

EK