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3D CNC Portal Fräsmaschine X1250 x Y2450mm Vakuum Tisch 5KW Hochfrequenz Spindel

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:282041365950
Zuletzt aktualisiert am 19. Sep. 2023 14:51:14 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Seriennummer
2022
Betriebsstunden
0
Maschinengewicht (kg)
3200
Marke
PFEIFER technology
Leistungsbedarf (kW)
12.00
Herstellernummer
WK2412
Raumbedarf
3600 x 1870 x 1500
Steuerungsart
CNC
Baujahr
2022
Hersteller
PFEIFER technology
Maschinengewicht
3200
Maschinenart
Fräsmaschinen
Modell/Typ
SKY CNC WK2412S
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

PFEIFER technology Inh. Jörg Pfeifer
Jörg Pfeifer
Wartburgstr. 1
Produktion: Rathenauplatz 8
08525 Plauen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT05098214730
:xaF250982 - 14730
:liaM-Eten.hcetebrew@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 169168010
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Geltung der Bedingungen: Für alle Angebote und Lieferungen von PFEIFER technology & innovation (nachfolgend PFEIFER technology) gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter binden uns nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigenen Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
 
2. Angebote / Auftragsannahme: Die Angebote von PFEIFER technology sind freibleibend, außer der Verkauf erfolgt direkt auf das eBay-Angebot. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. PFEIFER technology ist berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von PFEIFER technology. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von PFEIFER technology zu vertreten ist, insbesondere bei Anschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Wird uns die Lieferung durch höhere Gewalt oder nachträgliche behördliche Anordnungen unmöglich, sind wir von unserer Lieferpflicht entbunden. In allen vorstehenden Fällen wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
 
3. Liefer- und Leistungszeit: Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch behalten wir uns einen gewissen Spielraum vor. Ein Verzug unsererseits berechtigt den Käufer hinsichtlich des Auftrags, mit dem wir uns im Verzug befinden, nur dann zum Rücktritt, wenn er unter Setzung einer Nachfrist von mindestens drei Wochen angedroht wurde. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Schadensersatzansprüchen, sind ausgeschlossen. Bei unvorhergesehenen Lieferhindernissen, z. B. durch höhere Gewalt und Ereignisse wie Brand, Streik, Boykott usw. oder durch Gründe, die auf Versagen unserer Zulieferanten zurückzuführen sind, steht dem Käufer kein Recht zu, aus diesem Grunde vom Vertrag zurückzutreten oder Ansprüche geltend zu machen. Die Lieferfrist wird in einem solchen Falle angemessen verlängert, bei Unmöglichkeit der Leistung kommen wir von der Lieferverpflichtung frei.
 
4. Bestellungen: Bestellungen verpflichten den Besteller zur Abnahme und Bezahlung der Ware. Verweigert ein Käufer die Abnahme der bestellten Ware, begründet dies für uns - falls wir auf die Abnahme verzichten - einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 50%, in Sonderfällen bis zu 75% des Warenwertes.
 
5. Preise: Die Preise für Lieferungen verstehen sich, soweit nicht eine andere Währung vereinbart ist, in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern, ab Werk des Herstellers oder bei Lagerware ab Lager Plauen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Leistungen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - nach Aufwand auf der Basis der geltenden Stundenhonorarsätze bei PFEIFER technology abzurechnen. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und sind entsprechend vom Kunden zu vergüten. Anfahrtskosten, Hotelkosten oder andere Spesen werden gegen Beleg an den Kunden berechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Kosten für Verpackung, Versand, Transport und Transportversicherung werden gesondert berechnet. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die Preisliste von PFEIFER technology. Preisänderungen sind zu jedem Zeitpunkt und beliebig häufig möglich. Ändert sich der Preis nach der Bestellung, hat der Käufer das Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden und von seiner Bestellung zurückzutreten.
 
6. Versand: Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von einzelnen Systemmodulen sowie Klein- und Ersatzteilen per Versand kurzfristig ohne Auftragsbestätigung auf einem Weg unserer Wahl. Teillieferungen sind zulässig; werden diese vom Käufer erwünscht, so trägt er die Versandkosten für die Teillieferung. Die Kosten für Porto und Verpackung werden dem Käufer entsprechend in Rechnung gestellt.
 
7. Aufstellung und Montage: Komplettsysteme werden je Auftrag zu einem vorher festgelegten Pauschalpreis geliefert und einsatzfertig montiert. Um eine reibungslose Auslieferung und Installation zu gewährleisten, wird rechtzeitig vor Auslieferung ein Merkblatt versandt, das über alle notwendigen Voraussetzungen (benötigte Stellfläche und Durchgangsbreite, Anforderungen an den Aufstellungsort, Notwendigkeit eines Gabelstaplers zum Abladen, etc.) Auskunft gibt. Von Seiten des Käufers muss sichergestellt werden, dass die im Merkblatt genannten Anforderungen vor der Auslieferung vollständig erfüllt werden. Nach Vereinbarung kann auch eine Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme von Systemmodulen, Klein- oder Ersatzteilen ohne zugehöriges Basissystem durch uns erfolgen, sofern die dadurch anfallenden Kosten wie Anfahrt, Arbeitszeit und deren Auslösung vom Käufer getragen werden.
 
8. Gefahrenübergang / Transportversicherung: Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Mit der Übergabe der bestellten Ware an die Bahn, an den Spediteur oder an ein sonstiges Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, ob die Transportkosten zu unseren Lasten gehen oder nicht. Verzögert sich die Absendung durch das Verhalten des Verkäufers, so geht alle Gefahr mit der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungsverkauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist. Bei Lieferung mit Aufstellung und Inbetriebnahme durch PFEIFER technology geht die Gefahr am Tage der Übernahme im Betrieb des Käufers, oder sofern ein Probebetrieb vereinbart worden ist, nach einwandfreiem Probebetrieb, auf den Käufer über.
 
9. Zahlungsbedingungen: Wir liefern und leisten gegen Kasse oder Nachnahme. Falls aufgrund besonderer Vereinbarungen gegen Ziel geliefert oder geleistet wird, sind unsere Forderungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug zur Zahlung in bar oder durch spesenfreie Überweisung auf unser Geschäftskonto fällig. Skonti werden von uns nur nach schriftlicher Bestätigung gewährt. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unsere schriftliche Zustimmung vorliegt.
Die Lieferung von Maschinen erfolgt in der Regel nach einer auftragsbezogenen Anzahlung in Höhe von 50% der Brutto-Auftragssumme. Die Restzahlung erfolgt als Barzahlung oder durch bankbestätigten Scheck der Landeszentralbank (LZB-Scheck) nach Übergabe und Abnahme bei Direktlieferung durch PFEIFER technology bzw. Selbstabholung durch den Käufer, oder per Vorauskasse bei Versand der Ware. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Gerät der Käufer mit den Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen, mindestens aber 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wird ein vom Käufer ausgestellter Scheck von dem bezogenen Institut nicht eingelöst, egal aus welchem Grund, sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr und die Verzugszinsen zu berechnen.
 
10. Mitwirkungspflichten: Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen von ihm rechtzeitig und für PFEIFER technology kostenlos erbracht werden. Er wirkt an Tests und Abnahmen mit und gewährt PFEIFER technology Zugang während der üblichen Arbeitszeiten. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für alle Belange des jeweiligen Vertrags.
 
11. Vertraulichkeit: Der Kunde und Firma PFEIFER technology verpflichten sich gegenseitig, über alle im Zusammenhang mit einer Lieferung oder Leistung erworbenen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, sie nicht an Dritte weiter zu geben oder zu verwerten. Unterlagen, Zeichnungen oder andere Informationen, die der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages. PFEIFER technology ist berechtigt, den Kunden im Rahmen von Werbemaßnahmen (z. B. Referenzlisten) anzuführen.
 
12. Eigentumsvorbehalt: Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich PFEIFER technology das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich PFEIFER technology das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunden ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, PFEIFER technology einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware und einen Besitzerwechsel der Ware unter Angabe der genauen Adresse unverzüglich anzuzeigen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Sollte der Kunde durch Verbindungen mit einer beweglichen Sache, durch Verarbeitung oder Umbildung Eigentümer der Ware werden, so überträgt er vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zur Sicherung der genannten Forderungen schon jetzt das Eigentum der entstandenen Sache auf uns, unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass der Kunde diese Sache für uns unentgeltlich verwahrt. PFEIFER technology ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung vorstehender Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Das Herausverlangen der Ware gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er PFEIFER technology im Falle der Weiterveräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsgang bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. PFEIFER technology nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. PFEIFER technology behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
 
13. Gewährleistung: PFEIFER technology leistet Gewähr dafür, dass die Lieferungen und Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Soweit keine Vereinbarung getroffen ist, wird Gewähr dafür geleistet, dass die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung im Wesentlichen möglich ist und gelieferte Waren eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Entsprechendes gilt bezüglich sonstiger Leistungen von PFEIFER technology. Ist der Kunde Unternehmer, leistet PFEIFER technology zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. PFEIFER technology ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. PFEIFER technology kann bei der Nachbesserung von Leistungen diese auch durch Überlassung einer Ersatz- oder Umgehungslösung erbringen. Ist der Kunde Unternehmer, müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. Leistung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Kunde Verbraucher, hat er PFEIFER technology über offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei PFEIFER technology. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung auf arglistigem Verhalten beruht. Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne schriftliche Zustimmung durch PFEIFER technology Änderungen an der Vertragsleistung vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf der Änderung beruht. PFEIFER technology übernimmt keine Gewährleistung für Mängel und Schäden, die durch übliche Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler entstanden sind. Die Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, in den Fällen von höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Überspannungen, die durch das Stromnetz bedingt sind, Nichtbeachtung von Herstellerempfehlungen oder Bedienungsanleitungen. Stellt sich während eines Nachbesserungsversuchs oder zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass kein Mangel vorliegt oder dieser in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, so ist der Kunde verpflichtet, die Kosten der Überprüfung und Nachbesserung durch PFEIFER technology nach den aktuellen allgemein gültigen Vergütungssätzen zu tragen.
Gewährleistungsansprüche gegen PFEIFER technology stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB. Alle Reparaturen werden an einem Ort unserer Wahl vorgenommen. Wünscht der Käufer einen abweichenden Ort, so werden ihm die Fahrt- und Arbeitszeitkosten zusätzlich berechnet. Berechnungsgrundlage sind dabei unsere allgemein gültigen Vergütungssätze. Die unter die Gewährleistung fallenden Teile werden nicht berechnet. Der Käufer ist verpflichtet, über Seriennummern von Geräten Buch zu führen. Bei Inanspruchnahme unserer Gewährleistung ist eine Kopie unserer Originalrechnung sowie eine aussagekräftige Fehlerbeschreibung beizulegen. Werden Waren ohne die notwendigen Dokumente an uns gesandt, sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern oder die Ware unfrei zurückzuschicken. Soll die Reparatur in unserem Haus durchgeführt werden, ist der Käufer verpflichtet, die bemängelte Ware bzw. Komponenten frei einzusenden, andernfalls sind wir berechtigt die Annahme zu verweigern und die Ware unfrei zurückzuschicken. Über Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche des Käufers, egal aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere, beschränkt sich aber nicht auf: Minderung, Kündigung und Schadensersatz jeglicher Art, insbesondere Folgeschäden, Haftung für gespeicherte Daten und Verluste hieraus.
 
14. Sonderstellung von Software: Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in der Software nicht völlig ausgeschlossen werden können. Somit besteht von Seiten PFEIFER technology keine Gewährleistungsverpflichtung bei Softwareprodukten. Die Feststellung der Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse obliegt dem Käufer. Im Übrigen gilt Folgendes: die Dokumentation und Programme sind urheberrechtlich geschützt. Dem Käufer ist untersagt, Programme, Daten und Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Die Software muss so aufbewahrt werden, dass sie gegenüber Dritten unzugänglich ist. Der Nachdruck oder die fotomechanische Wiedergabe der Dokumentation ist nicht gestattet. Die Mehrfachnutzung von Software auf verschiedenen Rechnern ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt. Schriftlicher Zustimmung unsererseits bedarf auch eine Weiterver-äußerung an Dritte. Wir behalten uns vor, jederzeit und ohne Vorankündigung ganze Programme oder auch Teile eines Programms neu zu organisieren, insbesondere dann, wenn es durch allgemeine Vorschriften erforderlich werden sollte. Für die Anwendung von Programmen übernehmen wir weder ausdrücklich noch stillschweigend Haftung für Schäden oder Folgeschäden. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Sollte ein Käufer gegen einzelne Bestimmungen der Softwarevereinbarungen verstoßen, so können wir unbeschadet weitergehender Ansprüche die Zahlung einer Mindeststrafe von 50.000,- EUR verlangen. Die Bezahlung der Vertragsstrafe entbindet nicht von der Einhaltung der Verpflichtungen durch den Käufer. Technische oder programmtechnische Änderungen, insbesondere solche, die einer Qualitätsverbesserung dienen, behalten wir uns vor.
 
15. Schutz- und Urheberrechte: Der Käufer verpflichtet sich, PFEIFER technology auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch von uns vertriebene Produkte unverzüglich und schriftlich unter Angabe der Quelle dieser Annahmen hinzuweisen.
 
16. Haftung: Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von PFEIFER technology auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen von PFEIFER technology. Gegenüber Unternehmen haftet PFEIFER technology bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, soweit dies PFEIFER technology zugerechnet werden kann. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn PFEIFER technology oder einem Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
 
17. Ausfuhrbestimmungen: Der Käufer wird für den Fall des Exports der Produkte die deutschen Ausfuhrbestimmungen beachten und seinen Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des Exports deutsche Ausfuhrbestimmungen gelten.
 
18. Zollabwicklung: Werden Lieferungen auf Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt, haftet er PFEIFER technology gegenüber für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.
 
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann ohne Gewerbetreibender im Sinn von § 54 HGB zu sein, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand Plauen vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
20. Schlussbestimmunen: Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen PFEIFER technology ohne Zustimmung an Dritte abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelungen möglichst nahe kommt.
 
 
Stand: August 2010
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Verkäuferbewertungen (256)

o***5 (234)- Bewertung vom Käufer.
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Alles gut gelaufen!! Gerne wieder!!
z***r (564)- Bewertung vom Käufer.
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Agradable en el trato. Rapido en el envio. Recomendado.
6***a (333)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles klar so muss es sein, danke und weiter so.