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Überwachung des ruhenden Verkehrs in Jülich und den Stadtteilen

Jülich, 21.09.2020 – Der ruhende Verkehr wird seit einigen Jahren nicht nur tagsüber, sondern auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende kontrolliert. Dabei wird nicht nur in Jülich selber, sondern auch in den Stadtteilen eine Kontrolle durch die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes durchgeführt. So wird z.B. das Parken in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten ebenso überprüft wie das Parken auf den Gehwegen oder in engen Straßen.

Gerade das Parken auf Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, hat sich in Jülich immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger, Senioren mit Rollatoren oder auch Rollstuhlfahrer noch am PKW (oder auch LKW) vorbeikommen, werden die Gehwege zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die eigentlichen Nutzer der Gehwege.

Durch das Parken der PKW´s wird der Untergrund der Gehwege, die nicht für diese Belastungen ausgelegt sind, zerstört und führt zu teilweise massiven Schäden. Ein sichtbarer Schaden ist das Anheben der Gehwegplatten, die zu Stolperfallen für die Fußgänger und regelmäßig durch den städtischen Bauhof repariert werden.

Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Foto: Stadt Jülich

Aber auch wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt wurde, ist auf folgendes zu achten:

Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Es muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3 m verbleiben. Nur dann ist es z.B. den Einsatzkräften der Feuerwehr möglich, die Straße zügig zu passieren.

Eine rücksichts- und gedankenlos zugeparkte Straße kostet den Rettungsdiensten wertvolle Zeit.

Und: Es trifft nicht immer nur den Nachbarn. Irgendwann kann man selber der Hilfesuchende sein, der vielleicht überlebt hätte, wenn die Einsatzkräfte nicht nur durch falsch geparkte PKW´s aufgehalten und eine Minute früher am Einsatzort eingetroffen wären.