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FAQ

Willkommen auf unserer FAQ-Seite! Die eihbank ist stolz darauf, mehr als 50 Jahre Erfahrung in ihrem Geschäftsfeld vorweisen zu können und bietet umfassende Unterstützung für Ihre internationalen Geschäftsaktivitäten. Von der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die Avisierung, Absicherung und Finanzierung von Akkreditiven bis hin zum Kreditgeschäft kümmern wir uns darum, Ihre geschäftlichen Aktivitäten mit unserer Expertise zu begleiten. 

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen und Dokumente zum Download, die Sie für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Transaktionen mit der eihbank benötigen. Zögern Sie nicht, sich durch unsere FAQ zu navigieren, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden und mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Kontoeröffnung

Senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an: customacc@eihbank.de

Folgende Informationen sind für eine Ersteinschätzung wichtig:

  • Eine kurze Firmenpräsentation
  • Angaben zu:
    • Art der Geschäfte
    • Zweck des Kontowunsches
    • Umsatzerwartungen
  • Erklärung, ob Sie auf eigene Rechnung handeln oder auf fremde Rechnung
  • Darstellung der Firmenstruktur mit allen eventuellen Muttergesellschaften bis hin zu wirtschaftlichen Berechtigten (Grundlage ist ein Beteiligungssatz von 25 % … ggfs. auch erweitert)

Über Kosten und Gebühren für die von Ihnen gewünschten Transaktionen informieren wir Sie gerne jederzeit auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns unter kredit@eihbank.de. Eine Zusendung von Kontounterlagen erfolgt ausschließlich auf Anfrage durch die Bank, vgl. Punkt 1.

Konten werden derzeit nur für Firmenkunden und Banken angeboten.

Akkreditivgeschäft

Es ist nicht notwendig, ein Konto in unserem Hause zu unterhalten. Sie benötigen aber eine Kontoverbindung mit einer Bank, die bereit ist, Gelder mit iranischem Hintergrund anzunehmen.

Das Akkreditiv muss bei der Europäisch-Iranischen Handelsbank AG benutzbar und zahlbar sein.

Das Akkreditiv sollte direkt per SWIFT von der iranischen Bank an die eihbank eröffnet werden. Die Vorgabe, das Akkreditiv über eine dritte Bank an den Begünstigten zu avisieren, wird von uns in der Regel nicht beachtet. Es steht Ihnen jedoch frei, die Dokumente über Ihre Hausbank bei uns zu präsentieren, anfallende Kosten Ihrer Hausbank gehen zu Ihren Lasten.

Eine unserer Kerngeschäftsfelder ist die Bereitstellung von Bestätigungen für über uns avisierte Akkreditive und Finanzierungen von Akkreditiven. Bitte kontaktieren Sie unsere Kreditabteilung.

Zur Abwicklung des Akkreditives reichen Sie uns bitte diese Dokumente ein:

  • Unterzeichnete Exporteur-Erklärung
  • Kopie des Ausfuhrbegleitdokuments/ abgefertigte Zolldokumente
  • BAFA Bescheid/Kopie der Exportgenehmigung (falls erforderlich, nach den gültigen EU-Verordnungen

Über Kosten und Gebühren für die von Ihnen gewünschten Transaktionen informieren wir Sie gerne jederzeit auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns unter kredit@eihbank.de

Aufgrund der Individualität einzelner Geschäfte stellen wir derzeit keine Mustertexte zur Verfügung. Der Importeur sollte Ihnen einen Entwurf des Akkreditivs bereitstellen können, den wir gerne auf dessen Inhalt für Sie prüfen.

Diesen Service bieten wir nicht an.

Zahlungsverkehr

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den hausinternen Richtlinien der eihbank muss ein Zahlungsauftrag mindestens folgende Inhalte klar darstellenVollständige Auftraggeberdaten mit:

  • Kontonummer
  • Name
  • Adresse
  • Vollständige Angaben des Begünstigten mit:
    • Kontonummer
    • Name (Firmierung wie im Handelsregister eingetragen)
    • Adresse
  • Währung und Betrag mit zwei Nachkommastellen
    • Aktuell werden Zahlungsaufträge nur in Eur angenommen und ausgeführt 
  • Detaillierter Verwendungszweck
  • Bei Warentransfer ist die europäische Warentarifnummer und gegebenenfalls die Bafa-Bescheinigung oder alternative Verschiffungsdokumente inklusive Zollerklärung einzureichen.
    Link: http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Die eihbank führt als Korrespondenzbank von fast allen iranischen Banken ein- und ausgehende EURO-Zahlungen aus dem oder in den Iran aus.

Die Eröffnung eines Kontos für diese Zwecke ist nicht erforderlich.

Die Banken in Europa haben sich diesbezüglich leider unterschiedlich aufgestellt.

Bisher haben wir in Deutschland positive Erfahrungen mit Sparkassen (außer in Bayern und Baden-Württemberg), Volks- und Raiffeisenbanken und weiteren Bankhäusern in Deutschland und Europa gemacht.

Zur Klärung, ob Zahlungen mit Iran-Hintergrund angenommen werden, kontaktieren Sie bitte immer vor Veranlassung einer Zahlung Ihre Hausbank. Sie vermeiden damit eventuelle Rückzahlungen Ihrer Bank.

Auch nach den erfolgten Sanktionslockerungen sind nicht alle Ausfuhren und alle sonstigen Rechtsgeschäfte in bzw. mit dem Iran erlaubt. Vielmehr enthalten die Iran-Sanktionen auch weiterhin ein abgestuftes System verbotener und genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte und Handlungen. Daneben sind dort, wo die Iran-Embargoverordnung (Verordnung (EU) Nr. 267/2012) keine ausdrückliche Regelung trifft, die allgemeinen exportkontrollrechtlichen Vorschriften, insbesondere die EG-Dual-use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), zu beachten.

Auch alle sonstigen Verbote oder Genehmigungspflichten, etwa aus der sogenannte Iran-Menschenrechtsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 359/2011) gelten fort.

Bei der Prüfung, ob das von Ihnen angestrebte Rechtsgeschäft verboten, genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist, müssen Sie daher zunächst die Beschränkungen der Iran-Embargoverordnung prüfen. Sofern sich dort keine Regelungen finden, prüfen Sie in einem zweiten Schritt etwaige Verbote oder Beschränkungen nach der Iran-Menschenrechtsverordnung. Sofern sich auch dort keine Beschränkungen finden, prüfen Sie in einem dritten Schritt etwaige Verbote oder Genehmigungspflichten nach den allgemeinen exportkontrollrechtlichen Vorschriften. Zu nennen sind hier insbesondere die EG-Dual-use-Verordnung, die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die Feuerwaffenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 258/2012) sowie die Anti-Folterverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1236/2005).

Damit verbunden sind für die eihbank gegebenenfalls auch eigene Genehmigungspflichten, z.B. für Finanzhilfe.

Bedenken Sie hierbei bitte auch, dass die Ausfuhr von Gütern, die in Anhang III der Iran-Embargoverordnung erfasst sind, ausnahmslos verboten ist, sodass eine etwaige Antragstellung keine Erfolgsaussichten hätte.

Zur schnellen Vorprüfung können Sie die Webseite: http://auskunft.ezt-online.de nutzen. Die Eingabe einer vollständigen europäischen Warentarifnummer und Iran als Empfängerland ist erforderlich.

Sofern eine Einschränkung vorliegt, ist ein Nachweis erforderlich, dass die Ware importiert oder exportiert werden darf. Nähere Informationen zu der benötigten Dokumentation finden Sie unter „Welche Informationen muss ein Zahlungsauftrag/eine Überweisung enthalten?“ unter „Detaillierter Verwendungszweck“.

Für die Zahlung von Dienstleistungen ist keine Warentarifnummer anzugeben. Eine Beschreibung der Leistung ist ausreichend. Sofern die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Lieferung / dem Aufbau von Ware einer Einschränkung beim Export unterliegt, ist die Genehmigung einer europäischen Behörde ebenfalls erforderlich.

Der Ablauf einer Zahlung aus dem Iran ist wie folgt:

  • Der Auftraggeber im Iran beauftragt seine lokale Bank eine Zahlung in Eur auszuführen.
  • Eine eventuell erforderliche Konvertierung von iranischen Rial in Euro muss der Auftraggeber im Iran, z.B. über seine Hausbank abwickeln.
  • Ein Zahlungsauftrag muss vollständige Angaben enthalten, wie unter der Frage „Welche Informationen muss ein Zahlungsauftrag/eine Überweisung enthalten?“ aufgeführt.
  • Die iranische Bank beauftragt die eihbank per Swift die Zahlung auszuführen.
  • Die eihbank führt die Zahlung an die Bank des Begünstigten aus.

Sofern Informationen fehlen, werden diese über die Bank des Auftraggebers angefordert. Bitte berücksichtigen Sie, dass erst bei Vorlage aller erforderlicher Informationen eine Zahlung von der eihbank ausgeführt werden kann und das fehlende Informationen in der Regel zu einer Verspätung der Zahlung führen.

Nachfolgend haben wir für Sie eine Anleitung erarbeitet, wie Sie EU-Export-Restriktionen erkennen und dokumentieren bzw. ausschließen können

Haben Sie Interesse oder Fragen?
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.

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