Erhalt des Niederdeutsch :
Schwesig: Ohne Sprachvermittlung geht das Plattdeutsche verloren

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Auch in Brandenburg sorgt man sich um den Erhalt des Plattdeutsch.
Ministerpräsidentin Schwesig hat sich für den Erhalt von Plattdeutsch in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Ein Gericht entschied unterdessen, dass Behördenschreiben nicht auf Plattdeutsch verschickt werden müssen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) will das Plattdeutsche in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. „Ich bin froh, dass wir an beiden Universitäten des Landes eine lange Tradition der Erforschung und auch der Vermittlung des Niederdeutschen haben“, sagte sie anlässlich des Auftakts der Plattdeutschen Wochen in Greifswald am Mittwoch. Es sei ein Stück Heimat, das die Menschen auch mit der Geschichte verbinde.

Die Landeschefin verwies auf das Engagement der vielen Ehrenamtlichen wie auch des Heimatverbands, um die Sprache am Leben zu erhalten. Ohne dieses Engagement und gezielte Sprachvermittlung drohe die plattdeutsche Sprache verloren zu gehen. Seit 2017 sei es zudem möglich, das Abitur in Niederdeutsch abzulegen.

Behördenschreiben nicht auf Plattdeutsch

Unterdessen hat ein Mann aus dem Raum Detmold vor Gericht verloren, der seine Briefe vom Jobcenter auf Plattdeutsch erhalten wollte. Bescheide von Behörden müssen demnach nicht auf Plattdeutsch verschickt werden, wie der WDR berichtete. Das hat das Landessozialgericht in Essen entschieden.

Der Kläger berief sich vor Gericht auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aus dem Jahr 1992. Er spreche niederdeutsches Platt, und dies sei eine nach der Charta geschützte Regionalsprache.

Das Landessozialgericht in Essen wies die Klage des Mannes laut WDR mit der Begründung ab, dass laut Gesetz die Amtssprache Deutsch sei und im Schriftverkehr allein Hochdeutsch zulässig sei. Zudem spreche der Mann sehr gut Hochdeutsch.

Das Landessozialgericht Essen war bereits das zweite Gericht, das sich mit dem Fall beschäftigte. Wegen der „völlig substanzlosen Klage“ erhob das Gericht ein Bußgeld von 500 Euro gegen den Mann.