Verdacht auf Ladendiebstahl :
AfD-Europa-Abgeordneter Gunnar Beck verliert Immunität

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Abgeordneter der AfD im Europäischen Parlament: Gunnar Beck
Der AfD-Politiker Gunnar Beck soll versucht haben, in einem Kaufhaus Produktproben zu stehlen. Außerdem wird laut dem Europaparlament wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen ihn ermittelt.

Das Europaparlament hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Immunität des AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufgehoben. Zuvor war durch einen Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments bekannt geworden, dass gegen den 58-Jährigen wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird. Beck teilte mit, die Anschuldigungen seien unbegründet.

Der AfD-Politiker soll laut einem Bericht des Rechtsausschusses des Europaparlaments am 29. Oktober 2022 in einem Kaufhaus in Neuss in Nordrhein-Westfalen versucht haben, Produktproben zu stehlen. Demnach wurde ein Strafantrag wegen Ladendiebstahls gestellt. Zudem habe Beck versucht, das Geschäft zu verlassen, wobei er von Ladendetektiven festgehalten worden sei. Anschließend seien Vollstreckungsbeamte eingeschritten. Beck sei Anweisungen, keinen Widerstand zu leisten, nicht nachgekommen. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf nannte auf Anfrage zunächst keine weiteren Details.

Beck hatte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt: „Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft sind unbegründet.“ Das Verfahren sei ursprünglich eingestellt worden, aber „ein Zuständigkeitswechsel in der Sachbearbeitung aus politischen Gründen führte zur Wiederaufnahme“. Der Bericht des Rechtsausschusses sei vorverurteilend. „Einem ordnungsgemäßen Verfahren sehe ich gelassen entgegen“, so der AfD-Politiker.

Es ist nicht das erste Mal, dass Beck mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Der AfD-Europaabgeordnete war 2022 wegen Titelmissbrauchs zu 9200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich in Deutschland als Professor vorgestellt. Das Amtsgericht in Neuss sprach den 57-Jährigen vor knapp zwei Jahren schuldig. Es handele sich um „einen klassischen Fall des Titelmissbrauchs“, befand die Richterin. „Der akademische Titel ist geschützt.“ Beck hatte zuvor eingeräumt, bei einem Auftritt vor einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg 2018 gesagt zu haben: „Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London.“ Er habe damit aber nicht behaupten wollen, dass er einen Professorentitel besitze, argumentierte Beck am Dienstag.