Allgemeinpolitische Äußerungen : Asta der Uni Frankfurt unterliegt vor Gericht
Das Präsidium der Goethe-Universität hat den Asta weitgehend zu Recht für eine Reihe von allgemeinpolitischen Äußerungen gerügt. Zu diesem Schluss kommt das Frankfurter Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Studentenvertreter hatten sich juristisch gegen eine 2018 erlassene Verfügung der damaligen Uni-Präsidentin Birgitta Wolff gewehrt. Darin war der Asta aufgefordert worden, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu unterlassen, vor allem solche, die als Aufrufe zur Gewalt verstanden werden könnten. Für Verstöße gegen diese Verfügung hatte die Uni-Leitung ein Ordnungsgeld von 4000 Euro angedroht.
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