Abermalige Wahl :
SPD erwägt Nein zu Staatsgerichtshof-Präsidenten

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Vor der abermaligen Wahl: Günter Paul, Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs
Die neu angesetzte Wahl der hessischen Verfassungsrichter wird zum Politikum. Die SPD kritisiert den Gerichtspräsidenten. Sie könnte ihm nun ihre Stimme bei der Wiederwahl verweigern und einen langjährigen Konsens aufkündigen.

Vor der abermaligen Richterwahl für Hessens höchstes Gericht ist offen, ob die SPD-Opposition den amtierenden Präsidenten Günter Paul mitwählt. Die Fraktion werde ihre Haltung dazu erst am Dienstag festlegen, sagte der parlamentarische SPD-Fraktionsgeschäftsführer Günther Rudolph in Wiesbaden. Eine Ablehnung hätte keine direkten Folgen, üblicherweise werden Präsident und Vizepräsident des Staatsgerichtshofs aber im Konsens zwischen Regierungsmehrheit und Opposition gewählt.

Die sechs nichtrichterlichen Mitglieder müssen am Mittwoch erneut gewählt werden. Die fünf Berufsrichter des Staatsgerichtshofs, der die hessische Verfassung überwacht, hatten die Wahl vom April für ungültig erklärt. Der Grund: Der mit den Stimmen der Opposition gewählte Marburger Juraprofessor Christoph Safferling hat seinen Erstwohnsitz nicht in Hessen.

Abweichende Voten

Rudolph warf dem der CDU angehörenden Paul vor, er lasse die „nötige Objektivität“ vermissen. Schon vor der Wahl Safferlings im April habe der Anwalt und amtierende Präsident in einem Brief Einfluss auf den Oppositionskandidaten nehmen wollen. Zwar akzeptiere die SPD die Wohnsitz-Entscheidung des Gerichts. Dies begründe aber nicht die Ungültigkeit der gesamten Wahl, da die anderen Mitglieder ordnungsgemäß gewählt worden seien. Rudolph verwies auf die abweichenden Voten zweier Berufsrichter.

Die FDP, die den renommierten Völkerrechtler Safferling auf der SPD-Liste nominiert hatte, hat inzwischen ein Gutachten eingeholt. Die Frankfurter Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein rügt darin ebenfalls scharf die angesetzte Wiederholung des Wahlvorgangs. Da es keine neuen Listen gebe und nur der Name Safferlings gestrichen werde, gebe es dafür keinerlei Notwendigkeit.

Frage der Wählbarkeit

Wenn SPD, Linke und Liberale bei der geheimen Abstimmung abermals zusammenstehen, rückt von der SPD-Liste automatisch der Zivilrechtsprofessor Georg D. Falk aus Marburg nach. Auf der CDU-Liste könnte der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt, Roman Poseck, erneut leer ausgehen. Im ersten Wahlgang war Paul zum Präsidenten und die Frankfurter Professorin Ute Sacksofsky (SPD) zur Stellvertreterin gewählt worden.

Die CDU warf der Opposition vor, die Integrität des höchsten Gerichts in Zweifel ziehen zu wollen. Bei der entscheidenden Frage der Wählbarkeit Safferlings hätten die Berufsrichter einstimmig geurteilt, erklärte Holger Bellino, der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion. Jahrzehntelang sei es Praxis gewesen, die Entscheidungen der Verfassungsorgane wechselseitig zu respektieren.

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