Bundestag verschärft Gesetz : Keine „Killerspiele“ für Jugendliche
Der Bundestag hat das Jugendschutzgesetz verschärft, um Jugendlichen den Zugang zu gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen zu erschweren. Die Gesetzesnovelle, die gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, erweitert die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und sogenannte Killerspiele als jugendgefährdend auf dem Index landen.
Darüber hinaus müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. „Damit machen wir Jugendschutz sichtbar“, sagte die CDU-Abgeordnete Antje Blumenthal.
Die Linke mahnte eine Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern und Eltern an. „Medienkompetenz ist die Schlüsselkategorie“, sagte Lothar Bisky. Der jugendpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring, forderte darüber hinaus verschärfte Kontrollen im Handel sowie höhere Bußgelder bei Verstößen gegen den Jugendschutz.
Ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Damit sollten Händler überführt werden, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden verkaufen. Nach heftiger Kritik von SPD und Opposition war dieser Vorschlag aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Gehring erklärte, damit hätte man Kinder zu „Lückenbüßern“ für mangelnde staatliche Kontrolle gemacht.