Geheimhaltungsverpflichtungen :
Vertrauen ist nicht gut genug

Von Gottfried W. Freier
Lesezeit: 2 Min.
Gottfried W. Freier
Wie sicher sind Geheimhaltungsverpflichtungen? Manchmal ist es besser, sein Wissen für sich zu behalten - meint Rechtsanwalt Gottfried W. Freier.

Betriebsgeheimes Wissen zu schützen ist in der viel forschenden Pharma- und Biotechbranche ertragsentscheidend. Nun lebt diese Industrie aber von Kooperations- sowie Lizenzprojekten und damit vom Informationsaustausch zwischen Unternehmen. Es gibt somit immer Eingeweihte. Die Gefahr, das Informationsmonopol zu verlieren, steigt. Undichte Stellen können zu verheerenden Umsatzeinbrüchen führen. Ist etwa eine Technologie preisgegeben, bevor deren Erfinder das Patent zur Anmeldung einreichen konnte, ist der Charakter der Neuheit verloren und ein Patentschutz letztlich nichts wert. Auch Lizenzen sind dann dahin. Keiner bezahlt für bereits Bekanntes oder für das Recht, es zu benutzen.

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