Bei der Bewertung von Unterschriften gibt es weiterhin große Auffassungsunterschiede zwischen Vertrauenspersonen und Bezirksamt. Eine gütliche Einigung war trotz des Ausmaßes an Unregelmäßigkeiten nicht möglich. Die Vertrauenspersonen sind nun zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht den Erfolg des Bürgerbegehrens bestätigen wird.

Die Vertrauensperson der FDP, Tobias Bergmann, führt dazu aus:

“Die Bürgerinnen und Bürger erwarten bei demokratischen Prozessen zu Recht ein Höchstmaß an Genauigkeit. Es ist nach dem Wahlchaos von 2021 bezeichnend, dass es bei diesem Bürgerbegehren eine ehrenamtliche Bürgerinitiative braucht, um das Wahlamt bei der akkuraten Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen.

Unserer Ansicht nach haben in jedem Fall eine ausreichende Anzahl an unterschriftsberechtigten Bürger gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung unterschrieben. Wir werden das Bezirksamt auch weiterhin bei der Bewertung von Unterschriften unterstützen. Zudem rechnen wir damit, dass das Verwaltungsgericht überzogene Formerfordernisse wie die Ungültigkeit bei abgekürztem Vornamen kassiert und den Trägern des Bürgerbegehrens auch bei weiteren rechtlichen Meinungsverschiedenheiten mit dem Bezirksamt folgt. Vor diesem Hintergrund wäre die Einstellung der Vorbereitungsmaßnahmen zur weiteren Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung angebracht.“