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Trotz Befreiungsantrag: Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
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Rundfunkgebühren ARD und ZDF
dpa/Arno Burgi Wegen eines verloren gegangenen Dokument soll ein ALG-II-Empfänger Rundfunkgebühren bezahlen (Symbolbild)

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss keine Rundfunkgebühren zahlen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene einen Befreiungsantrag stellt. Dass das schnell schiefgehen kann, musste ein Mann aus Dortmund auf die harte Tour lernen.

Im Januar 2013 schickte er zwei Befreiungsanträge, die er vom Jobcenter bekam, an den WDR: einen für den bereits begonnenen Monat Januar, einen Zweiten für das restliche Jahr. Beide habe er in denselben Umschlag gelegt, berichtet die "WAZ". Doch eines der beiden Dokumente ging auf unerklärliche Weise verloren. Der Antrag für das restliche Jahr kam nie beim WDR an.

Einer der Anträge ging verloren

Für den Januar wurde der Dortmunder also von den Gebühren befreit, nicht so für den Rest des Jahres. Er ahnte nichts von dem Übermittlungsfehler, wurde aber plötzlich von der Rechnung überrascht. 115 Euro sollte der Mann zahlen - den Beitrag für ein halbes Jahr plus Bearbeitungsgebühren.

Der Hartz-IV-Empfänger vermutete ein Missverständnis und setzte sich per E-Mail mit dem WDR in Verbindung, bat darum, den Antrag erneut schicken zu dürfen: „Ich habe erklärt, dass ich befreiungsberechtigt bin und das nachweisen kann“, so der Dortmunder gegenüber der „WAZ“. Er habe sich sogar auf dem Amt eine neue Bescheinigung ausstellen lassen, um sie nachzureichen. Der Beitragservice zeigte jedoch wenig Verständnis. Im Gegenteil: Seine Mail wurde ignoriert, stattdessen erhielt er erneut Post vom WDR.

Dann kam die Mahnung

Diesmal war es eine Mahnung. „Nach der derzeitigen gesetzlichen Lage ist die rückwirkende Befreiung nur eingeschränkt möglich“, teilte der Beitragservice mit. Das Nachreichen fehlender Unterlagen sei nicht vorgesehen.

Nah einem weiteren Erklärungsversuch, schaltete der Dortmunder schließlich auf stur. Die nachfolgenden Mahnung ignorierte er, „weil ich mich im Recht fühlte“. Das stellte sich als Fehler heraus: Bald kündigte sich ein Gerichtsvollzieher an. Die einzige Möglichkeit, die dem Dortmunder blieb, war eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Beweispflicht liegt beim Absender

Das Gericht urteilte, dass die Beweispflicht grundsätzlich beim Absender und nicht beim Beitragsservice liege. Jedoch ging es im konkreten Fall um einen von zwei Scheinen: Es war nicht auszuschließen, dass der zweite Schein beim WDR verloren gegangen ist.

Schließlich kam es zu einer Einigung: Der Dortmunder sollte seine Klage zurückziehen, im Gegenzug würde sich der WDR kulant zeigen und auf die Beitragszahlung verzichten. Heilfroh willigte er ein und hielt den Streit damit für erledigt.

Anwaltskosten höher als eigentlicher Klage-Grund

Was der Mann nicht bedacht hatte: Statt der Rundfunkgebühr erwarteten ihn nun die Prozesskosten. Die Kölner Anwaltskanzlei, die den WDR vertreten hatte, verlangte 160 Euro von ihm. Mehr Geld, als er für die Beiträge hätte zahlen müssen.

Der WDR argumentiert, dass ihm das hätte klar sein müssen und der Richter ihn sicher darüber aufgeklärt habe. Das jedoch bestreitet der Dortmunder. „Das kann doch nicht wahr sein", sagte er der „WAZ“: „Egal, was ich gemacht hätte, am Schluss hätte ich auf jeden Fall zahlen müssen.“

Dass ein banaler Postfehler derartige Konsequenzen habe, könne er nicht verstehen, so der Mann weiter. Vom WDR hätte er sich etwas mehr Kulanz gewünscht. „Dann hätten wir uns den Prozess sparen können“, sagt er.

Auch deshalb hat er WDR-Intendant Tom Buhrow einen Brief geschrieben. Dieser blieb bislang allerdings unbeantwortet.

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sah/ida
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