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"Killerspiele" sollen auf den Index

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Szene aus "Counterstrike". Für manchen ist dieses Computerspiel ein "Killerspiel".
Szene aus "Counterstrike". Für manchen ist dieses Computerspiel ein "Killerspiel". © ddp

Jugendliche sollen schwerer an gewalttätige Filme und Computerspiele herankommen. Eine entsprechende Verschärfung des Jugendschutzgesetzes hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Berlin (dpa) - Jugendliche sollen schwerer an gewalttätige Filme und Computerspiele herankommen. Eine entsprechende Verschärfung des Jugendschutzgesetzes hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Unter anderem werden die Kriterien ausgeweitet, nach denen Gewaltvideos und sogenannte Killerspiele als jugendgefährdend auf dem Index landen. Darüber hinaus sollen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie auf den ersten Blick ins Auge fallen.

Gestrichen wurden allerdings die umstrittenen Testkäufe durch Jugendliche. Ursprünglich wollte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) 14- bis 18-Jährige zum Überführen von Händlern einsetzen, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden abgeben. Nach heftiger Kritik von SPD und Opposition hatte die Ministerin diesen Vorschlag aber zurückgezogen.Doch auch ohne Testkäufer schließe der Gesetzentwurf "entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern", sagte von der Leyen. Die verschärften Regeln für jugendgefährdende Medien seien ein "klares Signal", dass gewaltverherrlichende Spiele und Filme nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehörten.

Wichtig seien auch die vergrößerten Warnhinweise. "Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen - das bringt in der Praxis rein gar nichts." Die FDP spricht allerdings von einer "Scheinsicherheit mit Placeboeffekt", weil die Jugendlichen die Verbote leicht umgehen könnten. "Sie besorgen sich die Spiele einfach verstärkt über den Online-Handel aus dem Ausland, lassen sie sich zu Weihnachten schenken oder spielen einfach direkt im Internet", erklärten die Freidemokraten.

Bei einem "runden Tisch" hatten Bund, Länder und Gemeinden Ende November weitergehende Maßnahmen für den Jugendschutz vereinbart. So wurde unter anderem ein verschärfter Bußgeldkatalog beschlossen, der bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen empfindliche Strafen vorsieht. Für die Umsetzung sind in diesem Fall allerdings die Bundesländer zuständig.

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