Ein Mieter hat eine Betreuerin. Die Wohnung ist gekündigt. Die meisten Möbel sind weg. Die Vermieterin, die sich hilfesuchend an die Redaktion wendet, hat schon den Schlüssel, doch in der Wohnung ist noch "Gerümpel". Die Leserin sagt, die Betreuerin weise jede Verantwortung von sich. Nun fragt sich die Vermieterin, ob sie "den Krempel" auf eigene Kosten entsorgen muss. Und ob sie das überhaupt darf.