Bundesgerichtshof: Google kämpft um Schutz von Betriebsgeheimnissen
Das Kartellamt will Googles Konkurrenten Ermittlungsergebnisse präsentieren, Google befürchtet die Preisgabe von Betriebsgeheimnissen. Der BGH entscheidet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am 20. Februar 2024 mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Technologieunternehmens Google in einem Kartellverfahren. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob und in welchem Umfang das Bundeskartellamt vertrauliche Informationen an Wettbewerber weitergeben darf.
Hintergrund ist, dass Deutschlands oberste Wettbewerbshüter dem Konzern "verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen" bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen wollen. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Fahrzeughersteller wie Volvo, Ford, Renault, Nissan und Polestar nutzen die GAS; deutsche Hersteller wie BMW, Mercedes, Audi und VW gehören nicht dazu.
Kartellamt sieht Bündelung der Dienste problematisch
Google bietet Herstellern die Dienste den Angaben nach grundsätzlich nur zusammen an und macht nach Auffassung des Bundeskartellamts weitere Vorgaben für die Präsentation der Dienste im Infotainmentsystem von Autos, damit diese bevorzugt genutzt werden. Bei der Behörde beschwerten sich zwei Wettbewerber: der Karten-Anbieter Tomtom und der Sprachassistentspezialist Cerence. Das Kartellamt mahnte Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet im Juni 2023 ab und informierte über die wettbewerblichen Bedenken.
Google unterbreitete daraufhin Lösungsvorschläge, wie der BGH mitteilte. Das Kartellamt plane, Teile der bisherigen Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten offenzulegen, damit diese zu den wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. "Google beanstandet, dass damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Googles gegenüber Wettbewerbern offengelegt würden, und hat gegen die Offenlegung einzelner, bestimmt bezeichneter Textpassagen Beschwerde eingelegt."
Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen könnte es sein, dass der Kartellsenat am BGH in Karlsruhe die Öffentlichkeit von wesentlichen Teilen der Verhandlung ausschließt. Auch könnte es sein, dass noch über die Zuständigkeit des BGH diskutiert wird. Wann er eine Entscheidung verkünden wird, ist zunächst nicht abzusehen.