Geld zurück aufgrund illegalen Online-Glücksspiels: Keine Verjährung abhängig von Kenntnis für Rückforderungsansprüche bei Online-Casinos!

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung einer Anbieterin von Online-Glücksspielen abgelehnt und die Zahlung von 14.737,70 Euro bestätigt. Es wurde betont, dass die Gesellschaft auch nach Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz aus rechtswidrigem Verhalten zur Rückgabe des Geldes verpflichtet ist. Dies könnte sich als wegweisend im Skandal um Online-Casinos erweisen.

Geld zurück aufgrund illegalen Online-Glücksspiels: Keine Verjährung abhängig von Kenntnis für Rückforderungsansprüche bei Online-Casinos!

Die Online-Glücksspiel-Anbieterin Tipico Games erlitt eine Niederlage in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-22 U 57/23 zu Aktenzeichen: 2 O 75/22 Landgericht Krefeld vom 25. Januar 2023). Die Gesellschaft muss nun einem geschädigten Spieler 14.737,70 Euro erstatten, die sich aus zwei Beträgen zusammensetzen: 12.208,52 Euro und 2.529,18 Euro. Die Rückzahlung der 12.208,52 Euro ergibt sich aus der bereits bekannten Begründung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Glücksspielstaatsvertrag aufgrund eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag von 2012) gemäß § 134 BGB nichtig ist. Somit gibt es keine rechtliche Grundlage, um die vom Kläger gezahlten Beträge zu behalten. Nach § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, es sei denn, es ergibt sich aus dem Gesetz etwas anderes. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 (gültig vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2021), während des Zeitraums, in dem der Kläger an den Online-Glücksspielen der Beklagten von August 2014 bis April 2021 teilnahm, untersagt.

„Besonders bemerkenswert ist jedoch die Tatsache, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in rechtlicher Hinsicht feststellt, dass die dreijährige verjährungsabhängige Frist nicht bis zum 31. Dezember 2024 gilt. Dies bedeutet, dass auch nach dem 1. Januar 2025 noch Ansprüche gegen Online-Casino-Betreiber geltend gemacht werden können, die über einen Zeitraum von drei Jahren hinausgehen können. Die Grundlage dieser Ansicht ist der in § 852 BGB festgelegte Anspruch auf Rückgabe nach Ablauf der Verjährung, den wir bereits aus dem Dieselabgasskandal als sogenannten Restschadenanspruch kennen“, erklärte Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) in Mönchengladbach. Die Kanzlei spezialisiert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Geschädigten des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos spezialisiert.

Die Verjährungseinrede greift zwar hinsichtlich der Einsätze von 2014 bis 2018 in Höhe von 2.529,18 Euro. Gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den Umständen, die den Anspruch begründen, und der Identität des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Gemäß § 852 BGB hat der Kläger jedoch laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anspruch auf die Zahlung dieser weiteren 2.529,18 Euro:

„Gemäß § 852 Absatz 1 BGB ist der Verpflichtete auch nach Ablauf der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer rechtswidrigen Handlung entstandenen Schadens zur Rückgabe nach den Bestimmungen über die Rückgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet, wenn er durch eine rechtswidrige Handlung auf Kosten des Geschädigten etwas erlangt hat. Die Verweisung in § 852 BGB auf die Bestimmungen über die Rückgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung bezieht sich nicht auf die tatbestandlichen Voraussetzungen, sondern auf die Rechtsfolgen. Der verjährte Deliktsanspruch bleibt als solcher bestehen und wird nur in seinem durchsetzbaren Umfang auf das durch die rechtswidrige Handlung auf Kosten des Geschädigten Erlangte beschränkt, soweit es nach den Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung zu einer Vermögensmehrung des Verpflichteten geführt hat“, so das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

„Diese Ansicht könnte sich insbesondere vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchsetzen. Dadurch könnten auch im Jahr 2025 und darüber hinaus noch Ansprüche aufgrund von vergangenen Verlusten in Online-Casinos geltend gemacht werden und vielen Menschen die Möglichkeit bieten, ihr rechtswidrig verlorenes Geld von Online-Casinos zurückzufordern!“, betonte Dr. Gerrit W. Hartung, Experte für Glücksspielrecht.