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Bäckerei Pieper am Roderbruch Markt

Personaltoilette bleibt Vierjährigem verwehrt

Laut Gesetz ist die Bäckerei Pieper in Groß-Buchholz nicht verpflichtet, eigene Kundentoiletten anzubieten. (Symbolbild)

Laut Gesetz ist die Bäckerei Pieper in Groß-Buchholz nicht verpflichtet, eigene Kundentoiletten anzubieten. (Symbolbild)

Groß-Buchholz. Weil ihr vierjähriger Sohn nicht die Personaltoilette der Bäckerei Pieper am Roderbruch Markt in Groß-Buchholz aufsuchen durfte, hat eine zweifache Mutter kürzlich Anzeige beim Polizeikommissariat Kleefeld erstattet. Die Verkäuferin hatte sie auf die nahe gelegenen öffentlichen Toiletten vor der Stadtbahnstation verwiesen. Da die Frau neben ihrem Sohn auch ihre zweijährige Tochter bei sich hatte, die sie zunächst hätte anziehen müssen, hätte ihr diese Möglichkeit jedoch größere Umstände bereitet.

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Ihrer Meinung nach hätte die Bäckerei Kundentoiletten vorhalten müssen, da sie über etwa zwanzig Sitzplätze verfüge. Ein entsprechende Vorschrift gebe es jedoch nicht, sagt Stadtsprecher Udo Möller. Das Gastgesetz sei zu Beginn des Jahres stark vereinfacht worden. Es gebe lediglich eine Art Entscheidungshilfe des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, wonach die Räume nicht mehr als zehn Plätze haben dürfen und nicht mehr als 40 Quadratmeter, wenn es keine Toilette gibt.

Dies sei jedoch nicht verbindlich. Der Inhaber der Bäckerei Marcel Pieper erklärte auf Nachfrage des Stadtanzeigers, dass die Personaltoiletten der Bäckerei von einem Vorbereitungsraum abgehen, in dem die Teiglinge liegen. Um für die Hygiene seiner Ware garantieren zu können, dürften diese rückwärtigen Räume nur von Angestellten betreten werden. Um eigene Kundentoiletten anbieten zu können, seien die Räumlichkeiten zu klein: „Wenn ich hier noch vier bis fünf Quadratmeter für Kundentoiletten wegnehme, brauche ich kein Café mehr zu betreiben“, so der Bäckermeister. Die Polizei hat die Angelegenheit nach Angaben von Sprecher Thorsten Schiewe mangels Zuständigkeit weitergegeben an das Ordnungsamt. Dieses konnte keinen Verstoß gegen geltende Vorschriften feststellen.

Sonja Weiße

HAZ

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