iX 8/2016
S. 88
Report
Recht
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Geschäftsgeheimnisse juristisch schützen

Diskretion bitte

Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen durch Vertraulichkeitsvereinbarungen ist tagtägliche Praxis. Jüngst wurde eine EU-Richtlinie verabschiedet, die Unternehmen zusätzlich Sicherheit geben soll.

Wissen ist Macht.“ Jeder kennt diesen Satz, der auf den englischen Philosophen Francis Bacon zurückgeht. Er gilt in vielen Lebensbereichen, gerade in der heutigen Informationsgesellschaft und insbesondere in der Wirtschaftswelt. Unternehmen haben grundsätzlich ein Interesse daran, ihr Firmenwissen geheim zu halten. Es geht um den Schutz des Kundenstamms, das Produktions-Know-how, neue Entwicklungen, Detailkenntnisse verschiedener Märkte, Einkaufskonditionen und -preise, Details von Kooperationsvereinbarungen mit strategischen Partnern, Marketingpläne, Quellcodes, Datenbanken, Halbleitertopografien et cetera. Was im Einzelfall geheim gehalten werden soll, hängt von der konkreten Situation ab.

Zu den zentralen Aufgaben der Geschäftsleitung eines Unternehmens gehört es, die Geheimhaltung solcher Informationen zu gewährleisten. Dies fordert bereits das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Es gilt der Grundsatz des Geheimwettbewerbs. Aus diesem Grund ist es Konkurrenten nicht erlaubt, vertrauliche Informationen wie Einkaufskonditionen auszutauschen oder gar Märkte und Preise abzusprechen. Verstöße können empfindliche Schadensersatzforderungen oder gar Haftstrafen nach sich ziehen.