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Plädoyers im Prozess gegen Rotenburger Polizisten

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Die Statue einer Frau ist vor blauen Himmel zu sehen, sie hält eine Waage in der linken Hand.
Symbolbild: Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Einmal der korrekte Polizist, einmal der unbeherrschte Schläger: Ein ehemaliger Polizist aus Rotenburg musste sich wegen mehrerer Straftaten vor der Berufungskammer am Landgericht Fulda verantworten.

Das Bild eines unbeherrschten Mannes, der Konflikte mit Gewalt löst, der sich bewusst junge, überforderte Frauen sucht, um ihnen gegenüber seine Stärke auszuspielen, vermittelten Zeugenaussagen in der Berufungsverhandlung gegen einen 49-jährigen Polizisten aus Rotenburg, dem unter anderem vorgeworfen wurde, seine Freundin mehrfach geschlagen und einen Bekannten aus Eifersucht und Enttäuschung heftig verprügelt zu haben.

Andere Zeugen und auch der Angeklagte selbst zeichneten das Bild eines zuverlässigen Beamten, der sich im Dienst immer korrekt verhielt und der das Bedürfnis hatte, anderen zu helfen. Allerdings war auch von einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung des Angeklagten die Rede.

Vom Amtsgericht Bad Hersfeld war der inzwischen in den Ruhestand versetzte Polizist im Februar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte der Beamte mit seinem Verteidiger Hans J. Hauschild Berufung eingelegt. Denn nach dem Beamtenrecht würde er bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr seinen Beamtenstatus und auch seine Pension verlieren.

Derzeit stehen die Chancen gut für den 49-Jährigen. Denn ein erheblicher Teil der Verfahren wurde jetzt von der Berufungskammer am Landgericht Fulda unter Vorsitz von Dr. Jochen Müller in Absprache mit Oberstaatsanwalt Holger Willanzheimer und Verteidiger Hauschild eingestellt. Dabei handelt es sich um alle Vorwürfe der Gewalt gegen seine 24 Jahre alte Freundin. Die soll er teilweise so heftig geschlagen haben, dass sie ins Krankenhaus musste und dass Zähne sich gelockert hatten. Inzwischen ist die Freundin, die ein Kind mit dem Angeklagten hat, aber mit ihm verlobt und machte deshalb von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Bleibt also noch der Vorwurf, im Februar einen Bekannten, mit dem seine damals von ihm getrennte Freundin ein Verhältnis begonnen hatte, nicht nur mit den Fäusten, sondern auch mit der Rückseite eines Baseballschlägers traktiert zu haben. Die Schilderungen des Bekannten, der auch als Nebenkläger auftrat, wertete Verteidiger Hans J. Hauschild als maßlos übertrieben und verwies dabei auf das ärztliche Gutachten, das nur relativ geringe körperliche Verletzungen dokumentierte. Hauschild sprach sich deshalb für eine Geldstrafe aus und forderte Freispruch für einen Betrugsvorwurf.

Oberstaatsanwalt Willanzheimer sah jedoch die Vorwürfe alle als erwiesen an und plädierte für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Geldstrafe wegen des Betrugsvorwurfs.

Als Vertreterin des Nebenklägers wies Daniela Morbach auf die massiven psychischen Probleme ihres leise weinenden Mandanten in Folge der Tat hin.

Das Urteil wird am Donnerstag, 1. Oktober, um 9.30 Uhr verkündet. (Christine Zacharias)

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