1. Startseite
  2. Lokales
  3. Göttingen
  4. Göttingen

Nachlassverwalter aus Göttingen gesteht Millionen-Untreue

KommentareDrucken

Amtsgericht Göttingen
Das Landgericht Göttingen: Hier begann am Morgen der Prozess gegen den Nachlassverwalter. © Archivfoto: Jelinek/dpa/nh

Wegen Veruntreuung von Geldern in Millionenhöhe muss sich seit Dienstag ein früherer Rechtspfleger vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen verantworten.

Aktualisiert um 14.45 Uhr - Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-jährigen Mann aus Göttingen vor, als amtlich bestellter Nachlasspfleger mehr als 1,3 Millionen Euro aus der Erbmasse von zehn Verstorbenen für sich abgezweigt und verwendet zu haben. Sie hat ihn deshalb wegen gewerbsmäßiger Untreue in 167 Fällen angeklagt. Zu Prozessbeginn räumte der Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Er sei spielsüchtig und habe das veruntreute Geld in Spielbanken in Göttingen und Kassel sowie bei Online-Glücksspielen verspielt.

Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten einem Verständigungsvorschlag des Gerichts zugestimmt. Demnach hätte der Angeklagte im Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafte zwischen dreieinhalb und vier Jahren zu erwarten. Außerdem sei ein Betrag in Höhe der veruntreuten Summe von 1,3 Millionen Euro einzuziehen. Das Gericht habe bei diesem Strafrahmen berücksichtigt, dass der Angeklagte sich selbst angezeigt und so das Verfahren in Gang gebracht habe, sagte der Vorsitzende Richter David Küttler. Der Angeklagte war Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens, das laut eigener Firmendarstellung mit der Begleitung von Insolvenzverfahren, Zwangsverwaltungen und Pflegschaften aller Art befasst war.

Bei den angeklagten Fällen geht es um so genannte Nachlasspflegschaften für zehn Verstorbene aus den Amtsgerichtsbezirken Hann. Münden, Osterode, Herzberg, Duderstadt, Salzgitter und Hofgeismar, bei denen er als Nachlasspfleger bestellt war. Amtsgerichte setzen immer dann einen Nachlasspfleger ein, wenn unklar ist, ob und welche Erben ein Verstorbener hat. Der Nachlasspfleger ist dann der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben. Er hat die Aufgabe, die Erben zu ermitteln und die Nachlassangelegenheit abzuwickeln.

Treuhandkonten aufgelöst

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, nur einen Teil der Erbmasse an die berechtigten Erben ausgekehrt und mehr als 1,3 Millionen Euro für sich verwendet zu haben. Dazu habe er die zuvor eingerichteten Treuhandkonten für die einzelnen Nachlässe aufgelöst und das Geld auf ein allgemeines Fremdgeldverwahrkonto bei einer Bank transferiert. Von diesem Sammelkonto habe er dann zwischen August 2011 und Januar 2015 zahlreiche private Umbuchungen und Barabhebungen vorgenommen. Das Gericht hat für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt. 

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion