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Sex mit der Tochter: Strafe nach 20 Jahren

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Bad Hersfeld. 20 Jahre nach der sexuellen Nötigung seiner damals 15-jährigen Tochter wurde jetzt ein 61 Jahre alter Mann aus einem Stadtteil von Rotenburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Hersfeld erkannte unter Vorsitz von Richter Michael Krusche auf einen minderschweren Fall und setzte den Vollzug der Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem verhängte es eine Geldauflage von 3000 Euro.

Die während der Sommerferien 1997 verübte Tat war wohl nur die „Spitze des Eisbergs“, wie Richter Krusche nach einem Blick in die Akten sagte. Doch weitere Kinder aus dem Umfeld des Angeklagten hätten keine Angaben machen wollen.

Auch der Übergriff gegen die Tochter wurde erst lange nach der Tat angezeigt, fiel jedoch unter die besonderen Verjährungsfristen, die eine Strafverfolgung auch jetzt noch möglich machten.

Die Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht war in gerade einmal einer Viertelstunde abgeschlossen: Der Rotenburger ließ seinen Verteidiger Christian Krusche eine Erklärung verlesen, in der er die Anklagevorwürfe einräumte. Demnach hatte er seiner Tochter an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag über der Kleidung an die Brüste gegriffen und hatte diese – schmerzhaft für das Mädchen – geknetet. Als er die 15-Jährige auf ein Sofa schubste, sich auf sie legte, sie auf den Mund küsste und ihr wohl unter den Rock greifen wollte, wurde er durch die jüngere Tochter gestört, sodass der Vater von seinem Tun abließ.

An das Geschehen auf dem Sofa erinnerte sich der 61-Jährige nicht mehr, stritt es aber auch nicht ab. Während einer kurzen Befragung des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Das Urteil, das dem Antrag von Oberstaatsanwalt Gert-Holger Willanzheimer entsprach, wurde sofort rechtskräftig.

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