Funktionale Leistungsbeschreibung

Nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 VgV beschreibt die funktionale Leistungsbeschreibung eine zu lösende Aufgabe. Sie ist auch als Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (§ 7 VOB/A) bekannt. Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung steht das gewünschte Ergebnis fest, doch das “wie” bleibt offen. Diese Aufgabe muss von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Ausschreibung gelöst werden.

Definition: Was ist eine funktionale Leistungsbeschreibung?

Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) wird angegeben, welche Funktion die Bauleistung erfüllen soll. Ein ausführlicher Leistungskatalog liegt nicht bei. Das heißt, dass weder die Planung noch einzelne Bauvorgänge beschrieben werden. Gleichzeitig bleibt auch offen, welche Baustoffe und Materialien verwendet und mit welchen Fahrzeugen und Geräten gearbeitet wird. Die Bewerber:innen erhalten damit lediglich Rahmenbedingungen und Zielvorgaben für die Angebotsabgabe.

Dadurch, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre eigenen Vorschläge einreichen, gibt es mehrere Ideen und Lösungsvorschläge für Bauvorhaben oder Problemstellungen. Es gibt also einen Konzeptwettbewerb zusätzlich zum Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot. Es entsteht ein Konzeptwettbewerb zwischen den Bewerber:innen zusätzlich zum Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot.

Auftraggebende können selbst entscheiden, wie detailliert die funktionale Leistungsbeschreibung sein soll. Sie können nur eine allgemeine Zweckbeschreibung vornehmen oder mehrere Eigenschaften festlegen, die zum Beispiel wirtschaftlicher oder technischer Natur sein können. Das kann sich auf die Funktionalität und Nutzbarkeit beziehen, oder auch auf nachträgliche Änderbarkeit und Übertragbarkeit.

Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist immer dann von besonderem Vorteil, wenn Auftraggebende über weniger Fachwissen verfügen als die Bieterinnen und Bieter.

Teil funktionale Leistungsbeschreibung

Eine FLB bezieht sich in der Regel auf die gesamte zu erbringende Leistung. Es ist jedoch möglich, dass sie lediglich Teile der Funktion beschreibt. In diesem Fall spricht man von einer Teil-funktionalen Leistungsbeschreibung. Sie gehört zu den Ausnahmen, wird jedoch gerade bei größeren Bauvorhaben mit ähnlicher Ausführung eingesetzt. Etwa bei der Verwendung von Fertigbauteilen, Krankenhäusern oder Parkhäusern.

Funktionalausschreibungen in der HOAI

In der Regel verfassen Ingenieur:innen oder Architekt:innen die FLB. Dementsprechend lässt sie sich über die Regelung der HOAI vergütet. Sie ist nach den Honorarsätzen der Leistungsphase 6 abzurechnen.

Erklärung: Funktionale Leistungsbeschreibung

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Wann ist die FLB einzusetzen?

Durch eine funktionale Leistungsbeschreibung können öffentliche Auftraggeber:innen größtenteils auf eine eigene Entwicklung technischer Lösungen verzichten. Die Bewerber:innen legen in ihren Angeboten ihr jeweiliges Konzept mit den zur Leistungsausführung geplanten Arbeitsschritten und Materialien vor. Auftraggeber:innen nutzen dadurch die Kreativität der Bewerber:innen und können aus verschiedenen Konzepten wählen.

Dieser Ansatz ist besonders bei Pionierprojekten sinnvoll, für die Erfahrungswerte fehlen. Ebenso ist er sinnvoll, wenn mehrere Lösungsansätze für die Ausführung möglich sind und keine objektive Beschreibung möglich ist. Welches Vorgehen am Ende gewählt wird, entscheidet der Auftraggeber oder die Auftraggeberin auf Basis der eingereichten Angebote. Funktionsgerechtigkeit sowie Wirtschaftlichkeit sind dabei ausschlaggebend.

Konstruktive Leistungsbeschreibung versus funktionale Leistungsbeschreibung

Im Vergabeverfahren können Auftraggeber:innen die Aufträge auf zwei Arten ausschreiben: die konstruktive Leistungsbeschreibung sowie die funktionale Leistungsbeschreibung. Doch wie unterscheiden sich die beiden Formen?

Die konstruktive bzw. die normale Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis formuliert die Merkmale des Auftragsgegenstandes, etwa durch Funktionsanforderungen oder einer Beschreibung technischer Spezifikationen. Wichtig ist, dass die Beschreibung so genau wie möglich erfolgt.

Die Funktionalausschreibung hingegen bezieht sich auf den Auftrag selbst. In VOB/A § 7c erhält sie den Zusatz „mit Leistungsprogramm“. Sie bezeichnet die Anforderungen an die Funktion der Leistung, die Gestaltung der Ausführung bleibt den Auftragnehmer:innen selbst überlassen.

Erläuterungen zu Leistungsbeschreibungen finden sich in der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Beispiel: Brückenbau

Der Unterschied der beiden Beschreibungen lässt sich gut anhand des Brückenbaus verdeutlichen. Angenommen, in einer Stadt soll eine Fußgängerbrücke errichtet werden. Die herkömmliche Variante beinhaltet die Baumethode sowie die verwendeten Materialien. In der FLB sind die Informationen zur Funktion der Brücke sowie ihren Verlauf zu finden; die Ausführung selbst bleibt den Bieter:innen überlassen.

Vor- und Nachteile der Funktionalausschreibung

Funktionalausschreibungen bieten Flexibilität für Auftraggeber:innen und Bewerber:innen. Dieser Ansatz kann innovative Lösungen hervorbringen, stellt durch die freiere Gestaltung aber auch erhöhte Anforderungen an die Ausschreibung und die Angebotserstellung.

Vor- und Nachteile für Auftraggeber:innen

Insbesondere für die Beschaffung einer nicht standardisiert bestimmbaren Leistung eröffnet eine funktionale Leistungsbeschreibung den Auftraggeber:innen mehr Flexibilität im Vergabeverfahren. Eine genaue Planung der Leistung muss zudem nicht erbracht werden.

Unter Umständen kann es schwieriger sein, die FLB zu erstellen als die allgemeine Variante. Leistungsziel und Rahmenbedingungen müssen eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, der belassene Gestaltungsspielraum für die Konzepte der Bewerber:innen darf dabei nicht zulasten der Vergleichbarkeit der Angebote gehen.

Vor- und Nachteile für Bewerber:innen

Ein Bewerber oder eine Bewerberin hat auf der einen Seite einen gegenüber herkömmlichen Ausschreibungen größeren individuellen Spielraum für seine Angebotserstellung. Auf der anderen Seite trägt er oder sie ein höheres Risiko für das Erreichen der Ziele. Wenn die Bauleistung das vorgegebene Ziel nicht erreicht, kann er sich nicht auf unzureichende Kalkulierung des Materials oder der Baumethode durch den oder die Auftraggeber:in berufen.

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Aufbau einer funktionalen Leistungsbeschreibung

Möchte ein:e Auftraggeber:in eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellen, kann er oder sie sich in den meisten Fällen an einer groben Gliederung orientieren:

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
  2. Genaue Beschreibung der gewünschten Leistung
    1. Wie soll die Leistung aussehen?
    2. Was sind genaue Spezifikationen?
    3. Über welche Funktionen soll die Leistung verfügen?
  3. Möglich: Konkrete Mindestanforderungen an die Ausführung (vgl. § 7 Abs. 2 VOL/A)

Bei komplexen Leistungen mit Teillosen oder Fachlosen werden die einzelnen Gewerke mit in die Beschreibung aufgenommen. Bei der Veröffentlichung der Ausschreibung sind die allgemeinen Regeln im Vergaberecht zu beachten; im Oberschwellenbereich ist eine eVergabe verpflichtend.

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