Ausbildungsabbruch – Infos zur Beendigung der Ausbildung Was musst du vor dem Ausbildungsabbruch wissen und wie geht's weiter?

Nach einer Zusage der Ausbildung bist du mit voller Motivation und Tatendrang in die Ausbildung gestartet. Nach und nach merkst du aber, dass du immer unzufriedener mit deiner Arbeitsstelle bist. Egal welche der vielen Gründe dich zu einem Abbruch veranlassen, es gibt sinnvolle Tipps und Tricks wie du den Ablauf eines Abbruchs gestalten kannst oder dich doch gegen einen Abbruch entscheidest – Jobs-regional liefert dir alles rund um den Abbruch einer Ausbildung.
Abbruch der Ausbildung

Schritt für Schritt durch den Ausbildungsabbruch

Wie läuft die Beantragung für einen Ausbildungsabbruch ab? Welche Tipps kann man beim Abbruch anwenden? Gibt es Fristen für die Beantragung? Fragen über Fragen, die du dir stellst, wenn du deine Ausbildung abbrechen möchtest und die Antworten findest du hier bei Jobs-regional!

Check

Defintion: Ausbildungsabbruch

Vor der Ausbildung hast du dir themenrelevante Magazine durchgelesen und Videos angeschaut. In der Theorie klingt der Beruf wie für dich gemacht. Doch bereits nach den ersten Wochen im Betrieb beginnt dein Unmut über den Beruf. Du fühlst dich ausgelaugt und bist von allen Aufgaben genervt.

Da kommt dir die Möglichkeit des Abbruchs deiner Ausbildung gelegen. Bevor dieser Schritt in Erwägung gezogen wird, sollte man sich als Azubi jedoch mit dem Chef zusammensetzen. Denn meist ändern sich nach einem klärenden Gespräch viele Dinge.

Führt das Gespräch jedoch zu keinem Ergebnis, kann ein Wechsel des Ausbildungsplatzes oder des Ausbildungsberufes in Erwägung gezogen werden. Ergibt sich daraus erneut kein zufriedenstellendes Resultat, dann kann und sollte schließlich ein Abbruch der Ausbildung erfolgen.

Beim Abbruch erfolgt zunächst eine schriftliche Kündigung. Je nachdem ob der Ausbildungsplatz während oder nach der Probezeit gekündigt wurde, musst du als Azubi die Kündigungsfrist einhalten. Anschließend heißt es: Arbeit suchen. Wenn du nicht direkt Arbeit findest, ist es ratsam sich bis zu deiner nächsten Tätigkeit arbeitslos zu melden.

Häufig gestellte Fragen

Kann man als Azubi kündigen?

Die Möglichkeit zu kündigen hat man als Azubi immer. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an. Während der Probezeit der Ausbildung können Azubis grundlos kündigen während sie vergleichsweise nach der Probezeit Gründe bei der Kündigung angeben müssen.

Wann muss ich mich nach der Ausbildung arbeitslos melden?

Du kannst dich direkt, wenn dir bewusst ist, dass du nicht vom Arbeitgeber übernommen wirst und auch keine andere Anstellung in Aussicht hast beim Jobcenter arbeitslos melden. In der anschließenden Zeit erhältst du finanzielle Unterstützung und wirst hingehend deines zukünftigen Jobs mit Stellenanzeigen beraten.

Kann man in der Ausbildung den Betrieb wechseln?

Während der Ausbildung kann man den Betrieb wechseln. Bevor man diesen Schritt durchführt, sollte man zunächst mit dem Chef gemeinsam eine Lösung finden. Ist das nicht der Fall, so kann man beim derzeitigen Betrieb kündigen. Ratsam ist es jedoch sich erst einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen, um aufgrund des Abbruchs einen nahtlosen Übergang zu haben. Alle weiteren Informationen zum Wechseln des Ausbildungsbetriebs findest du in unserem Artikel.

Kann man aufgrund schlechter Noten in der Ausbildung gekündigt werden?

Aufgrund schlechter Noten kann Azubis in der Ausbildung gekündigt werden. Sind die Noten so schlecht, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wird oder sie aufgrund häufigen Schwänzens des Unterrichts entstehen, verschickt der Betrieb in den meisten Fällen zunächst Mahnungen und bei unveränderter Situation anschließend die Kündigung.

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2. Gründe für einen Ausbildungsabbruch

Mit dem Gedanken zu spielen die Ausbildung abzubrechen ist nicht aus der Luft gegriffen. So lassen sich immer Gründe für einen Abbruch finden. Die Berufsschule kann als Problem gesehen werden, da man als Azubi Angst vor Prüfungen haben kann sowie schlechte Noten vorweist. Auch Probleme im Ausbildungsbetrieb wie das Mobbing von Kollegen oder das Erledigen nicht ausbildungsrelevanter Aufgaben kann zu Frustration des Azubis führen, ebenso wie das geringe und möglicherweise nicht ausgezahlte Gehalt.

Neben Problemen bei der Ausbildung, kann bei Azubis auch im Privatleben nicht immer alles rund laufen. Finanzielle oder gesundheitliche sowie private Probleme können Gründe für einen Abbruch sein.

Umgekehrt hat ebenso der Arbeitgeber das recht dem Auszubildenden zu kündigen. Gründe liegen hierbei in dem Problem der schlechten Noten in der Berufsschule und dem ständigen Fernbleiben der Unterrichtsstunden. Als Konsequenz erfolgen zunächst eine oder zwei Abmahnungen und falls keine Verbesserung auftritt eine Kündigung.

3. Kündigungsfristen

Dein Ausbildungsvertrag hat alles schriftlich festgehalten und gibt dir an, wie lange die Kündigungsfrist ist. Um den Abbruch einer Ausbildung zu ermöglichen, muss dem Arbeitgeber eine Kündigung in Schriftform vorgelegt werden. Zu beachten sei an dieser Stelle der Zeitpunkt der Kündigung.

Eine fristlose Kündigung erfolgt meist in schwerwiegenden Fällen. So kannst du als Azubi verspätete oder ausbleibende Vergütungen sowie körperliche Gewalt als Gründe nennen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung umfasst die Kündigungsfrist vier Wochen. Sinnvoll erscheint diese Kündigungsform dann, wenn du deinen Ausbildungsplatz aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen möchtest.

Eine weitere Möglichkeit anstelle einer Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag. Zusammen mit dem Ausbilder kann der Azubi einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Dabei entscheiden beide Parteien wann der Vertrag endet. Als Azubi kann ein pausenfreier Übergang geplant werden, indem vor der Kündigung ein neuer Ausbildungsplatz gesucht wird.

Wichtig!

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen und deine Unterschrift aufweisen. Solltest du 16 oder 17 also minderjährig sein müssen deine Eltern der Kündigung mit ihrer Unterschrift zustimmen.

3.1 Ausbildungsabbruch in der Probezeit

Während der Probezeit kannst du als Azubi ohne eine Angabe von Gründen kündigen und den Betrieb unverzüglich verlassen. Auch hier gilt die Regel: Verfasse deine Kündigung schriftlich und denke an die Unterschriften.

3.1 Ausbildungsabbruch nach der Probezeit

Im Gegensatz zum Abbruch während der Probezeit musst du bei einer Kündigung nach der Probezeit Gründe für dein Verlassen der Firma angeben und eine Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet du kannst den Betrieb nicht direkt verlassen, sondern musst nach der Kündigung einen in deinem Vertrag definierten Zeitraum weiterarbeiten. Oftmals wird an dieser Stelle eine Zeitspanne von drei Monaten angegeben. Erst nach dem Ablauf der Frist kannst du den Betrieb verlassen.

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4. Ablauf des Ausbildungsabbruchs

Lies dir deinen Vertrag genau durch, um etwaige Hindernisse wie zum Beispiel die Kündigungsfrist zu beachten. Auch beinhaltet der Vertrag Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann. Zusätzlich kannst du Hilfe in Anspruch nehmen, die dir von der Agentur für Arbeit oder anderen Stellen angeboten wird wie. Ein Betreuer kann dir zur Seite stehen und dir ausbildungsbegleitende Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten auflisten. Die kann der Azubi als Möglichkeit nutzen, um sich eventuell gegen einen Abbruch zu entscheiden.

Vor dem eigentlichen Abbruch solltest du dir klar machen, was genau du nach dem Abbruch unternehmen wirst. Steht der nächste Ausbildungsplatz schon bereit? Möchtest du erst Praktika absolvieren, um dich besser zu orientieren? Liegt dein Interesse an der Welterkundung und den Zeitraum mit Work & Travel zu verbringen scheint dir aktuell sinnvoll? Egal wie du dich entscheidest, versuche möglichst einen fließenden Übergang zu erzeugen, um später auf deinem Lebenslauf keine große Lücke zu haben.

Nach deiner Entscheidung erfolgen das Einreichen der schriftlichen Kündigung und die Rückmeldung des Chefs. Anschließend erfolgt je nach Zeitraum der Kündigung die Kündigungsfrist. Nachdem alles Organisatorische erledigt wurde, kannst du deinen geplanten Aktivitäten nachgehen.

5. Nach dem Ausbildungsabbruch

Nachdem deine Entscheidung auf einen Abbruch gefallen ist, deine schriftliche Kündigung vom Chef genehmigt wurde und deine Kündigungsfrist vorbei ist, solltest du deine Krankenkasse informieren. Da du während der Ausbildung selbst versichert bist, besteht die Möglichkeit anschließend, solange du unter 25 bist, als Familienmitglied versichert zu sein.

Es ist unerheblich, ob du als Azubi oder dein Arbeitgeber den Abbruch initiiert haben, dir steht in jedem Fall ein Arbeitszeugnis zu. Beharre auf das Zeugnis und lass es dir schriftlich ausstellen. Je nachdem wofür du dich entscheiden hast, anschließend an deinen Ausbildungsabbruch kannst du eine andere Ausbildung beginnen, jobben oder auch einen höheren Schulabschluss nachholen.

Deinen Traumausbildungsplatz finden

Um deinen Traumausbildungsplatz zu finden ist es ratsam intensiv zu recherchieren, Praktika zu absolvieren und auch mit aktiven und ehemaligen Arbeitnehmern deines Traumberufes zu reden, um einen internen Einblick in das Berufsleben zu erhalten. Auch der Besuch der Arbeitsagentur für ein Beratungsgespräch kann vorteilhaft sein.

5. Verlängerung der Ausbildungszeit

Neben dem Ausbildungsabbruch kann die Zeit der Ausbildung verlängert werden. Oftmals tritt dieser Fall ein, wenn der Azubi über einen längeren Zeitraum verhindert war der Arbeit nachzugehen. Gründe sind unter anderem Krankheit oder die Pflege von kranken Menschen.

Um die Zeit zu verlängern, muss man bei der zuständigen Kammer einen Antrag stellen und erläutern, warum es zur Verlängerung der Ausbildungszeit kommen sollte. Ebenso muss der Betrieb davon erfahren und der Verlängerung ebenso wie die Kammer zustimmen.

6. Fazit

Bevor man einen Ausbildungsabbruch durchführt, sollte sich jeder Azubi erkundigen, inwiefern nicht doch eine Fortsetzung der Ausbildung möglich ist. Scheitern alle Versuche oder ist der Azubi fest entschlossen die Ausbildung abzubrechen, muss er unterschiedliche Dinge beachten. Wir von Jobs-regional haben dir mal die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

  • Vor dem Abbruch sollten mögliche Lösungswege wie Ausbildungswechsel oder Fortsetzung der Ausbildung unter anderen Bedingungen besprochen werden.
  • Krankheit, häufiges Schwänzen, schlechte Noten oder zu geringer Gehalt können Gründe für einen Abbruch sein.
  • Die Kündigung erfolgt seitens des Azubis immer schriftlich und mit der eigenen Unterschrift. Bei minderjährigen Azubis unterschreiben zusätzlich die Eltern.
  • Azubis müssen die Kündigungsfrist beachten: Während der Probezeit dürfen Azubis unverzüglich den Betrieb verlassen und nach der Probezeit müssen sie die Kündigungsfrist abwarten.
Quellen:

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