Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 26.05.2023 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten
Der Begriff Staatsform bezeichnet die Art und Weise, in der ein Staat im Hinblick auf seine innere und äußere Verfassung organisiert ist. Sie stellt ein wesentliches Merkmal der staatlichen Grundordnung (auch: Staatsformmerkmal oder Staatsstrukturprinzip) eines jeden Staates dar. Wichtige Elemente sind dabei etwa die Bestimmung des Staatsoberhaupts, ob der Staat als Bundesstaat oder Einheitsstaat organisiert ist oder ob es eine Gewaltenteilung gibt.
Zur Unterscheidung von verschiedenen Staatsformen werden in der Wissenschaft verschiedene Konzepte herangezogen, die eine Abgrenzung nach den Trägern der Staatsgewalt, dem Staatsoberhaupt oder der inneren Staatsorganisation (Bundes- versus Einheitsstaat) vornehmen.
Neben der klassischen Dichotomie von Republik und Monarchie lassen sich in der Praxis anhand der vorstehenden Abgrenzungsmerkmale, gepaart mit dem politischen System eines Staates, eine Vielzahl an Mischformen und auch Kombinationen erkennen, etwa Wahlmonarchien, Diktaturen, Volksrepubliken oder auch Gottesstaaten.
Die Staatsform der Republik zeichnet sich dadurch aus, dass das Staatsoberhaupt beziehungsweise die Regierenden direkt durch das Volk oder indirekt durch Repräsentanten des Volkes gewählt werden und dass ihre Amtszeit begrenzt ist.
Beispiele für Republiken sind etwa:
Die Monarchie ist dadurch gekennzeichnet, dass ihr Staatsoberhaupt in der Regel ein Mitglied des Adels ist und sein Amt durch Vererbung (gelegentlich auch durch Wahl) auf Lebenszeit innehat, es sei denn das Staatsoberhaupt dankt noch zu Lebzeiten ab.
Beispiele sind etwa:
Die Demokratie als „Herrschaft des Volkes“ bezeichnet nach allgemeinem Verständnis eher eine Herrschaftsform beziehungsweise das politische System eines Staates. So gibt es etwa sowohl parlamentarische Republiken (zum Beispiel Deutschland), als auch konstitutionelle Monarchien (zum Beispiel das Vereinigte Königreich).
Auch die Diktatur ist eher dem Spektrum der Herrschaftsformen zuzuordnen und dadurch gekennzeichnet, dass die politische Macht ganz überwiegend bis ausschließlich bei einer einzigen regierenden Person (Diktator) oder Gruppe von Personen (etwa einer Partei) liegt. Nach heutigem allgemeinem Sprachgebrauch wird der Begriff Diktatur oft synonym für Gewaltherrschaft verwendet.
Beispiele moderner Diktaturen sind etwa Nordkorea oder Syrien.
Die Staatsform Deutschlands ist durch das Grundgesetz als bundesstaatliche Republik („Bundesrepublik Deutschland“) festgelegt. Weitere Staatsformmerkmale sind das Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip.
Die DDR war eine Republik („Deutsche Demokratische Republik“) nach realsozialistischem Verständnis und in der politischen Praxis eine Diktatur mit Einparteiensystem, die ihre Bürger unterdrückte und politisch oder auf andere Weise missliebige Personen verfolgte.
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