Diebstahl gehört zu den am häufigsten begangenen Delikten. Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen Dinge aneignen, die ihnen nicht gehören. Verständlich, dass dies nicht legal ist. Diebstahl ist eine Straftat, und demzufolge wird er auch strafrechtlich verfolgt. Die Höhe des Strafmaßes ist zum einen davon abhängig, um welche Art Diebstahl es sich handelt, zum anderen auch davon, ob es sich beim Täter um einen Wiederholungstäter handelt. Welche Strafe droht beim Auto Klauen?

Was ist Diebstahl?

Diebstahl wird gemäß § 242 StGB definiert: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zu verstehen ist dies so, dass das Aneignen jedes Gegenstandes, der einem nicht gehört, als Diebstahl angesehen wird. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Gegenstand einer Privatperson (Omas Handtasche, die unbeaufsichtigt im Einkaufswagen herumsteht) oder der Allgemeinheit gehört (Parkbank in einem öffentlichen Park). Zu beachten ist, dass gemäß § 242 Abs. 2 StGB bereits der Versuch strafbar ist. wenn jetzt also jemand im Supermarkt nach Omas Handtasche greift, dabei aber von anderen Kunden beobachtet und abgehalten wird, ist bereits der Tatbestand des versuchten Diebstahls erfüllt.

Von diesen „gewöhnlichen“ Diebstählen abzugrenzen ist der besonders schwere Diebstahl, der gemäß § 243 StGB gesetzlich geregelt wird. Dieser ist beispielsweise gegeben, wenn eine Person in ein Gebäude oder einen abgeschlossenen Raum einbricht, gewerbsmäßig stiehlt, Waffen stiehlt oder eine Sache stiehlt, welche durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung besonders gegen Wegnahme gesichert ist.

Das Strafmaß für besonders schweren Diebstahl liegt bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren. Eine Geldstrafe ist in derartigen Fällen ausgeschlossen.

Autodiebstahl = besonders schwerer Diebstahl

Wie sich unschwer erkennen lässt, zählt Autodiebstahl als besonders schwerer Diebstahl, da in der Regel ein Auto besonders gegen Wegnahme geschützt ist. diese in § 243 StGB erwähnte Schutzvorrichtung ergibt sich schon alleine dadurch, dass ein Kfz in der Regel abgeschlossen ist und nur dadurch gestartet werden kann, in dem man den Autoschlüssel benutzt. Ein Autodieb muss sich also zunächst unbefugt Zutritt zu dem Fahrzeug verschaffen, und es danach mit einem Hilfsmittel (Dietrich, Kurzschließen etc.) fortbewegen.

Auto klauen – welche Strafe droht?

Da es sich beim Auto Klauen um einen besonders schweren Diebstahl handelt, wird diese Straftat mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren bestraft. Da es sich um eine schwere Straftat handelt, ist es nicht möglich, mit einer Geldstrafe davonzukommen.

Autodiebstahl: Zahlt die Versicherung?

Der Autodieb bekommt seine Strafe, falls er gefasst wird. Doch was ist mit dem Autobesitzer? Wer ersetzt ihm den Schaden, der durch den Kfz-Diebstahl entstanden ist?

Die Kfz-Versicherung (Kasko oder Haftpflicht) zahlt in der Regel bei einem Kfz-Diebstahl, wenn er innerhalb einer Woche gemeldet wird. Dies allerdings nur, wenn der Halter des Fahrzeugs nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Hat also ein Kfz-Halter beispielsweise seinen Wagen unverschlossen und den Schlüssel im Zündschloss stecken gelassen, wird dies als eine grob fahrlässige Handlung angesehen. Nutzt ein Dieb die gute Gelegenheit und stiehlt den Wagen, muss die Versicherung den entstandenen Schaden nicht bezahlen.

Handelte es sich jedoch um einen Diebstahl, der seitens des Halters nicht verschuldet gewesen ist, so wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert ersetzt, der am Schadentag bestanden hat. Ausnahmen bestehen in jenen Fällen, in denen es sich bei dem gestohlenen Fahrzeug um einen Neuwagen handelt, der zum Zeitpunkt des Diebstahls noch keine 18 Monate alt gewesen ist: die Versicherung erstattet dem Halter den vollen Kaufpreis zurück; dies allerdings nur mit der Option, dass er sich wieder einen neuen Wagen kauft.

Zu beachten ist, dass derartige Regelungen verfallen, wenn der Wagen innerhalb von vier Wochen nach dem Diebstahl wieder auftaucht: der Halter muss ihn wieder zurücknehmen, die Versicherung demzufolge auch nichts zahlen.

Fazit: Wenn man ein Auto klauen möchte, muss man mit einem hohen Strafmaß rechnen. Ein derartiges Delikt wird als ein besonders schwerer Diebstahl angesehen, welcher mit hohen Freiheitsstrafen belegt wird.