Wenn Motorradfahrer in einem Pulk fahren, kann das bei einem Unfall zu einem stillschweigenden Haftungsausschluss führen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des OLG Frankfurt.

Vorliegend waren vier Motorradfahrer in einer Gruppe in Form eines sogenannten Pulks unterwegs. Nachdem der erste Fahrer dieses Pulks in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen war stürzte der dahinter befindliche zweite Motorradfahrer und verletzte sich schwer. Der zweite Motorradfahrer ging nunmehr gegen den dritten Motorradfahrer aus dem Pulk vor und verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Er warf ihm vor, dass er nur deshalb gestürzt sei, weil dieser auf sein Heck gefahren sei. Dies sei dadurch gekommen, weil der dritte Fahrer nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eingehalten habe. Nachdem das Landgericht Darmstadt die Klage des zweiten Motorradfahrers abgewiesen hatte, legte dieser gegen die Entscheidung Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Berufung des verletzten Motorradfahrers mit Urteil vom 18.08.2015 (Az. 22 U 39/14) zurück. Eine Haftung des dritten Motoradfahrers nach 7 StVG wegen dem Auffahren aufgrund des geringen Sicherheitsabstandes von 5 Metern bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h scheitert jedenfalls daran, dass innerhalb von einem Pulk normalerweise von einem stillschweigenden Haftungsverzicht für Gefährdungshaftung und leichte Fahrlässigkeit auszugehen ist. Nach den Feststellungen des Gerichtes sind alle Fahrer des Pulks mit einem zu geringen Sicherheitsabstand einverstanden gewesen. Dies schlossen die Richter daraus, dass sie die Landstraße einvernehmlich in wechselnder Reihenfolge als Gruppe gefahren sind.

Aufgrund dieser Entscheidung müssen Motorradfahrer die einvernehmlich in einem Pulk verreisen damit rechnen, dass Gerichte bei vergleichbaren Verstößen eher von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ausgehen. Ansonsten müssen sie eine anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vor Antritt der Fahrt treffen.

Quelle: Harald Büring (Juraforum.de)