Leistungsschutzrecht

Schiedsstelle hält Forderungen der VG Media für zu hoch

Im Streit zwischen Google und den in der Verwertungsgesellschaft (VG) Media organisierten Verlagen um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) ist eine erste Entscheidung gefallen. Die geforderten sechs Prozent von Googles Umsatz mit Verlagsinhalten sind dem Urteil der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten zufolge zu hoch.

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Jan Hegemann
Jan Hegemann

Konkret geht es der VG um einen Ausgleich dafür, dass Google in seinen Suchergebnissen Textauszüge von Verlagsseiten anzeigt. Um diesen Anspruch einzufordern, hat die Gesellschaft im sogenannten ‚Tarif Presseverleger‘ sechs Prozent von Googles Umsatz verlangt. Bei einem von der VG angenommenen Google-Jahresumsatz von bis zu fünf Milliarden Euro in Deutschland geht es damit um Hunderte Millionen Euro. Diesen Tarif hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) nun jedoch als „nicht angemessen“ zurückgewiesen.

Gegenstand der Auseinandersetzung ist auch die Länge der Textauszüge, die Google lizenzfrei nutzen darf. Nachdem in dem Gesetz lediglich von „einzelnen Wörtern“ und „kleinsten Textausschnitten“ die Rede ist, schlug die Schiedsstelle eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor.

Anfang September hatte das Bundeskartellamt entschieden, dass wegen des bisherigen Verhaltens von Google im Zusammenhang mit der Einführung des Leistungsschutzrechts der Verleger kein Verfahren eingeleitet wird. Davon abgesehen ist zu erwarten, dass sich der Streit zwischen VG Media und Google nach dieser ersten Entscheidung des Schiedsgerichts fortsetzen wird.

Vertreter VG Media
Raue (Berlin): Prof. Jan Hegemann, Dr. Robert Heine; Associate: Dr. Felix Stang

Vertreter Google
Hengeler Mueller (Berlin): Prof. Wolfgang Spoerr, Dr. Albrecht Conrad – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Hamburg): Dr. Arnd Haller (Leiter Recht), Dr. Georg Nolte (Litigation) – aus dem Markt bekannt

Hintergrund: Raue hat die VG Media in der Vergangenheit schon mehrfach vertreten. Die Gesellschaft streitet neben Google auch mit Yahoo und der Deutschen Telekom um das Leistungsschutzrecht. Diese Verfahren liegen ebenfalls bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten des DPMA. Auch dabei vertraut die Gesellschaft auf die Raue-Partner Hegemann und Heine.

Dass Google von Hengeler vertreten wird, ist inzwischen auch nicht mehr überraschend. Die Hengeler-Partner Conrad und Spoerr vertraten Google beziehungsweise Youtube auch im Juni vor dem Landgericht München (LG) im Schadensersatzprozess gegen die Gema. Dabei war aufseiten von Youtube/Google auch Taylor Wessing vertreten, die schon seit Langem für den Internetkonzern tätig ist.

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