Lucy’s Lyric

Aus den unendlichen Tiefen eines automatischen Translators, per eMail hier eingegangen.

Ich bin Frau Lucy Akanki aus Abidjan Cote d ‚ Ivoire (Elfenbeinküste) ich 22 Jahre altes Mädchen Waisenkind, das infolge eines ist bin, ich habe kein übergeordnetes Element ich über $ 4,5 Millionen USD habe 4 Millionen, fünfhunderttausend Einheitsstaat Dollar. Was ich von meinem verstorbenen Vater geerbt, die er in den Fonds eingezahlt behoben / Zwischenkonto in einem der erstklassigen Bank hier in Abidjan, mein Vater mein Name als seine einzige Tochter und einziges Kind für die nächsten Angehörigen an den Fonds verwendet. Zweitens auf die volle Zulassung zur Arbeit mit mir zu diesem Zweck bitte zeigen Sie Ihr Interesse durch Antwort zurück zu mir so dass ich Sie mit den notwendigen Informationen zu liefern wird und die Details zum weiteren Vorgehen weiter, ich Ihnen 20 % des Geldes für Sie für Ihre Hilfe, um mich bieten.Gott segne Sie für Ihre prompte Aufmerksamkeit. Meine besten und schöne Grüße an Sie und Ihre Familie als Sie kontaktieren Sie mich für weitere Details. Ich brauche deine Hilfe, wenn Sie mir helfen, mich der Fonds in Ihrem Landkreis Kontakt jetzt für weitere Details investieren können. Näheres hierzu wird ich mag dich, mich durch meine e-Mail-Adresse weitere Informationen (lucyakanki@yahoo.fr ) zu kontaktieren Vielen Dank Lucy Akanki

Wenn jeder Möchtegern-Betrüger sich so dämlich anstellen würde wie dieses 22 Jahre alte Mädchen Waisenkind, wären Strafverteidiger arbeitslos.

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Langweiliger Standardhaftgrund

Seit 20 Jahren lese ich bundesweit in den Vermerken der Staatsanwaltschaften zur Entscheidung über § 121 StPO immer wieder den selben Text:

Wozu haben sich die Staatsanwälte eigentlich so für ihre Prädikatsexamina gequält, wenn sie am Ende doch immer nur dieselben rhetorischen Nullsummenspiele wiederholen, die sie von ihren VorVorVorgängern übernommen haben?

Was der Mensch nicht alles in Kauf nimmt, nur um monatlich am Ersten sein sicheres Gehalt auf’s Konto zu bekommen …

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Spezialrechtsschutz empfehlenswert

742584_web_R_by_Andreas Hermsdorf_pixelio.deDer Aufwand für eine effektive Verteidigung in erwachsenen Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen ist in aller Regel gewaltig.

Die gesetzlich vorgesehenen Vergütungen für die Arbeit des Verteidigers hingegen unterschreiten nicht selten den gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn. Deswegen einigen sich Anwalt und Mandant regelmäßig über die Höhe des Honorars im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung. In unserer Kanzlei vereinbaren wir meistens ein Zeithonorar.

Was passsiert nun,
wenn der Verteidiger erfolgreich ist und das Verfahren vor Erhebung der Anklage eingestellt wird? Richtig: Der Mandant bleibt zu 100 % auf seinen Kosten sitzen.

Also
sollte der Verteidiger besser versuchen, den Staatsanwalt zur Anklageerhebung zu motivieren, um sich dann beim Gericht den Freispruch zu abzuholen? Denn wenn der Angeklagte freigesprochen wird, lautet der zweite Satz des Urteils:

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.

Hört sich gut an?
Dann verkennen Sie den Begriff der „Notwendigkeit“ der Auslagen. Das ist aus Sicht der Landeskasse nur die gesetzlich vorgesehene Vergütung, für die eine solche Verteidigung nicht leistbar ist(s.o.). Also: Auch beim Freispruch trägt der Mandant den überwiegenden Teil seiner Kosten selbst.

Deswegen
raten Strafverteidiger ihren Mandanten mit den weißen Kragen zum Abschluß einer Spezial-Rechtsschutzversicherung. Darüber schreiben Stefan Glock und Johan van der Veer in der LTO Legal tribune Online vom 27.12.2015. Bitte mal alle lesen!

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Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de

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Richterlicherbeschuss

Eine Frage, die unter genau dieser Überschrift in einem Portal veröffentlicht wurde, das dem Publikum kostenlosen Rechtsrat und Rechtsanwälten möglicherweise Mandanten vermitteln möchte:

Ich habe bei einer unübersichtlichen lagen wo Überholverbot mit durchgezogener Linie war, da ich mich hinter 2 LKW Fahrer befand und der LKW vor mir den LKW vor im überholte hängte ich mich gleich an den LKW der vor mir fuhr an der LKW Fahrer der vor mir fuhr schaffte es gerade noch der anderen Lkw zu überholen mir kam schon ein auto entgegen das andere auto nahm den Grünen streifen und weichte mir aus, hätte sie nicht ausgewichen wäre es zum Frontal-stoß gekommen. Mir wurde ein 8 monatiges Fahrverbot und 600 € als strafe angeben. Da ich Azubi bin und nicht so viel verdiene und auf den Führerschein angewiesen bin brauche ich nun Hilfe ob ich was tuen kann.

Wenn ich mir vorstelle, daß dieser Mensch mindestens neun Jahre in einer Schule gewesen sein muß, frage ich mich, was der dort sonst noch gelernt hat. Liebe Freunde, der darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Mandatsträger wählen.

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Die Resozialisierungslücke

Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, spricht Bekanntes kolumniszierend aus:

Ich halte es für unerträglich und verlogen, dass, wie, in welchem Ausmaß und mit welch merkwürdiger Energie verantwortliche Politiker und Verwaltungen seit vielen Jahren das gesetzlich verankerte Strafvollzugsziel der Resozialisierung missachten und in sein Gegenteil verkehren, um populistischen Stimmungen gerecht zu werden. Der Strafvollzug ist erbärmlich ausgestattet, ineffektiv und reformbedürftig. Stattdessen hat sich der Bund aus der Verantwortung verabschiedet; die Länder machen die Standards, wie sie wollen. Wenn die Resozialisierung „nicht klappt“, werden irgendwelche Strafen erhöht oder notfalls Minister entlassen. Dabei wäre es nach ganz einhelliger Meinung aller Sachverständigen einfach nur erforderlich, die eingesetzten Personalmittel zu verdreifachen. Die gesellschaftlichen Kosten wären wesentlich niedriger als heute, der Nutzen evident.

Quelle: Zeit Online

Deckt sich im Wesentlichen mit meinen Erfahrungen im Knast.

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Überflüssiger Reporter

Der Prozess beginnt mit einem bunten Strauß überflüssiger Befangenheitsanträge.

So überschreibt ein Glossenjournalist und für seine etwas anderen, schrägen Geschichten bekannter Reporter, unter anderem Gerichtsreporter seinen Beitrag in einer ansonsten seriösen, altehrwürdigen Tageszeitung. Es geht um den ersten Hauptverhandlungstermin in einer Umfangstrafsache.

Tags zuvor gab es die Schnellschüsse der bekannten Nachrichten-Agenturen und – selbstredend – einer Zeitung, die immer als erste mit den Toten spricht. Diese unrecherchierten und auf schiere Reproduktion des Gehörten reduzierten Kurzbeiträge gaben das Prozeßgeschen einigermaßen korrekt wieder, der BILD-Reporter in dem für dieses Medium bekannten Sprachstil. Das ist OK so.

Der faule Redakteur hingegen kramte irgendwas aus seiner Erinnerung, und bastelte sich den Rest dazu. Obwohl er sicherlich hinten auf der Galerie gesessen haben wird, hat er zum einen nicht zugehört und zum anderen das Nichtgehörte auch nicht verstanden.

In rund 3.000 Zeichen zeigt er, welchen katastrophalen Spuren ein prekäres Dasein als Glossenschreiber hinterlassen kann. Solche Hohlfiguren empfinden selbstverständlich Langeweile, wenn sie Vorträgen zuhören müssen, die aus mehr als nur zwei Sätzen bestehen.

Trotzdem weiß er:

Der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht brachte nichts – bis auf drei Befangenheitsanträge seines Verteidigers,

Er kennt die Akten nicht, die Hintergründe für die Ablehnungsgesuch auch nicht. Er versteht nichts von den Spielregeln, die im Strafprozeß gelten und ist damit auch nicht imstande, den Sinn dieser Verfahrenseröffnung zu erfassen. Ok, das ist nicht jedem gegeben. Aber nicht jeder outet sich damit als Dilettant.

Aber in der Einschätzung der Qualität des Verteidigers hat er Chancen, die er zu nutzen weiß:

einer offenkundigen Dauerredner-Koryphäe, die eigens aus Berlin eingeflogen kam.

Und richtig stellt der prekariatäre Pleistozäneur dar:

es kam nicht einmal zu einer Verlesung der Anklage.

Was soll der arme Staatsanwalt auch machen, wenn der Vorsitzende wegen der Ablehnungsgesuche ihn nicht zum Vortrag auffordern darf. Aber das muß man als Gerichtsreporter diesen Niveaus ja auch nicht wissen.

Seinem Wortschwall konnte man entnehmen, daß er auch sonst wenig begriffen hat von dem, was er in den gut 60 Minuten Verhandlungsdauer gehört hat.

Erwähnenswert ist noch, daß mein einigermaßen freundlicher Kommentar mit einem Hilfsangebot an den Berichterstatter, die intellektuelle Mangelernährung, unter der er zu leiden scheint, zu kompensieren, nicht veröffentlicht wurde … obwohl ich mich den Mühen einer Disqus-Anmeldung unterzogen hatte:

Liebe Gerichtsreporter oder die, die es werden wollen. Ich beiße nicht! Ihr könnt mich gern ansprechen, wenn Ihr Fragen habt oder Hintergrundinformationen braucht, um gute und unabhängige Artikel zu produzieren. Und nicht so einen Müll.

Admiror, o paries, te non cecidesse ruinis, qui tot scriptorum taedia sustineas.

In diesem Sinne: Frohes Fest!

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Kein offensichtlicher Revisionsgrund

Der Haftbefehl hat meinen Mandanten nicht amüsiert. Deswegen habe ich ihn mit der Haftbeschwerde angegriffen. Und das gleich zweimal. Ja, das ist ungewöhnlich, hat aber seine Gründe.

Auch das Gericht war etwas irritiert. Das machte sich besonders in dem Beschluß bemerkbar, mit dem der zweiten Haftbeschwerde nicht abgeholfen wurde.

In einer eMail habe ich dem Richter einen anwaltlichen Hinweis erteilt:

Der Nichtabhilfebeschluß vom 09.12.2016 bezieht sich auf die ältere Haftbeschwerde (vom 04.07.2016); Gegenstand des Verfahrens ist jedoch meine Beschwerdeschrift vom 07.12.2016. Ich rege eine Korrektur an, nicht daß sich das noch zu einen absoluten Revisionsgrund auswächst.

Es dauerte keine 12 Stunden, da kam ein Fax der Strafkammer hier an:

Naja, ganz so offensichtlich war der Schreibfehler ja nicht, sonst hätte es der Vorsitzende ja beim Korrekturlesen gemerkt. Aber gut, daß er die keimenden Revisiongrund verhindert hat. Ordnung muß sein!

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Sprichwörter, der Rebellensenat und die Binnendivergenz

Heute mal wieder einen Beitrag zum Thema: „Sprichwörter in der Gerichtspraxis“ und der Blick in die Glaskugel.

Udo Vetter berichtete über ein Lotteriespiel auf Hoher See und in Gottes Hand: Der Fischer-Senat, also der 2. Senat beim Bundesgerichtshof (BGH), hatte über zwei spannende Fälle zu entscheiden:

Fall 1: Ist die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln strafbar?

Dazu die (beabsichtigte) Lösung des 2. Senats:

Die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln richtet sich nicht gegen das Vermögen des Genötigten und erfüllt daher nicht den Tatbestand der Erpressung.

Quelle: Beschluß vom 01.06.2016 – 2 StR 335/15

Und nun der Fall 2: Ist die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln strafbar?

Dazu die (ausgeurteilte) Lösung des 2. Senats:

Wer … einen Rauschgifthändler oder –kurier mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, … macht sich der räuberischen Erpressung schuldig.

Quelle: Urteil vom 22.09.2016 – 2 StR 27/16

Ja, zwei identische Fallgestaltungen! Aber zwei sich einander ausschließende Ergebnissse.

Wir haben hier im Ernstfall also zwei Angeklagte, die die gleichen Taten begangen haben:

  • Der Angeklagte Nr. 1 wird freigesprochen,
  • der Angeklagte Nr. 2 bekommt dafür 5 Jahre plus X.

Vom selben (nicht: gleichen) Gericht.

Vergleichbares kennen wir:
Berliner Gerichte interpretieren das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dessen Rechtsfolgen anders als Bayerische Gerichte. Aber zwischen der Turmstraße 91 und der Nymphenburger Straße 16 liegen laut Google mehr als 580 km Autobahn und eine Sprachgrenze.

Vorstellbar (wenngleich auch schon nur schwer nachvollziehbar) ist noch, daß innerhalb ein und desselben Gerichtsbezirks die Abteilungen, Kammern oder Senate in ihren Be- und Verurteilungen voneinander abweichen.

Das ist der Ausfluß der richterlichen Unabhängigkeit, Art. 97 Abs. 1 GG.

Aber innerhalb ein und desselben Senats rechnet kein normal, von den Kriterien des § 20 StGB entfernt denkender Mensch mit sich widersprechenden Entscheidungen. Zumal, wie Udo Vetter herausgearbeitet hat, es bis auf einen einzigen Richter dieselben (vier) Richter waren, die zu den divergierenden Ergebnissen gekommen sind.

Auch Detlef Burhoff bemüht zu diesem Thema ein Zitat, das bekannte von Conrad Hermann Joseph Adenauer, der sich nicht um sein Geschwätz von gestern kümmert.

Mir fällt dazu ein:
Vor Betrunkenen und den Richtern am Bundesgerichtshof sollte man sich in Acht nehmen: Man weiß nie, wohin sie torkeln. Wobei wir dann doch wieder beim § 20 StGB wären …

Was soll ich als Strafverteidger meinen Mandanten antworten, wenn er mir die Mandantenstandardfrage stellt: Mit was muß ich rechnen?

Dann kann ich eigentlich nur sagen: Rechnen Sie mit einem Freispruch, mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder mit irgendwas dazwischen. Ich sage oft gar nichts, sondern zeige nur auf unsere Glaskugel; damit kann ich nichts falsch machen.

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Legal Tech in unserer Kanzlei

Seit ein paar Monaten kursiert der Begriff „Legal Tech“ in der Medienwelt. 34 Jahre nach der Vorstellung des „Brotkastens“ (vulgo: Commodore 64 oder kürzer: C64) sollen die Organe der Rechtspflege vorsichtig an die elektronische Datenverarbeitung herangeführt werden.

Unsere Kanzlei bemüht sich seit 1996 darum, Papier zu sparen. Wir haben uns seit der Kanzleigründung stets auf die Elektronik gestützt und verlassen. Auch ein paar Rückschläge haben uns nicht davon abgehalten, immer wieder mal was Neues auszuprobieren.

Der aktuelle Status: Vollständig digitale Akten in den Strafsachen, über 90% unserer Kommunikation geht über Glas- und Kupferkabel. Nur die Geburtstagskarten an unsere Mandanten verschicken wir mit der Sackpost.

Bei dem Saarländischen Unternehmen e-consult sind wir seit letztem Jahrtausend schon zufriedene Kunden. Die WebAkte ist ein integraler Bestandteil unserer Mandanten-Kommunikation. Nun hat sich das Entwickler-Team der Saarländer eine neue Sache ausgedacht: Den Bußgeld-Assistenten.

Auch wenn das erst einmal die Katze ist, die sich noch in einem Leinengewebe verborgen hält, haben wir schonmal den Bestellknopf gedrückt. Wir sind gespannt auf das neue Spielzeug. Und werden berichten …

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Bild: © Dieter Schütz / pixelio.de

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Merkwürdiges Verständnis vom fairen Verfahren

Über die Beschuldigtenrechtereform berichtet das RTF.1 – Regionalfernsehen. In der Sache geht es um die Stärkung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren, die in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (pdf) formuliert sind.

Das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung soll festgeschrieben werden. Die Polizeibeamten sollen verpflichtet werden, den Beschuldigten bei bei der Suche eines Verteidigers aktiv zu unterstützen. Der Verteidiger soll beispielsweise bei Gegenüberstellungen vorab informiert und beteiligt werden, um falsche Identifizierungen möglichst zu vermeiden.

Der Bericht zitiert den Kollegen Stefan Conen, Strafverteidiger in Berlin, der eine alte Forderung hervorhebt: Von solchen Ermittlungsmaßnahmen sollen

Videoaufzeichnungen angefertigt werden, die bei Zweifeln vor Gericht herangezogen werden könnten. Auch für andere Vorgänge im polizeilichen Ermittlungsverfahren wie Belehrungen sollten Aufzeichnungen vorgeschrieben werden. Bei Verfahrensfehlern trage der Beschuldigte die Beweislast, aber ohne Dokumentation könne er diesen Beweis kaum erbringen.

Und wie positionieren sich die Vertreter der Staatsgewalt zu diesen Forderungen, die im übrigen auch von vielen Polizeibeamten erhoben werden?

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Rolf Raum warnte dagegen, die im Gesetzentwurf angelegte „zunehmende Formalisierung“ der Verteidigerrechte würde „Verfahren schwerfälliger und ineffizienter machen“. Ähnlich argumentierte der Marburger Oberstaatsanwalt Gert-Holger Willanzheimer. Die vorgesehene Verpflichtung, im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens „jedes Mal aktiv den Verteidiger zu benachrichtigen“, führe „zu einer Verkomplizierung“.

Diese Standpunkte sind nachvollziehbar:
Verteidiger stören ohnehin nur die Ruhe beim Verurteilen und Wegsperren. Konsequent zuende gedacht: Einfach die Verteidigung aus der EMRK und den Prozeßrechten streichen; dann klappt es auch wieder mit dem Standrecht.

Provokante Frage:
Wenn man Strafverteidiger nur noch zur Dekoration des Strafverfahrens heranziehen möchte – wozu braucht man dann eigentlich noch Richter? Die Staatsanwaltschaft ermittelt Straftaten, sie ist auch später zuständig für die Vollstreckung der Strafen. Warum sparen wir uns – neben den Verteidigern – nicht auch den Umweg über die Gerichte?

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Bild: © Bredehorn.J / pixelio.de

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